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ROTER STEINWEG Einen Zugang zum See gefordert EINIGE SPRACHEN SICH FÜR DAS PROJEKT AUS. WENN DAS GELÄNDE BEBAUT WERDE, HABE DAS WILDE CAMPEN EIN ENDE. FRIEDRICHSFEHN Mit diesem Ansturm hatte die Edewechter Gemeindeverwaltung nicht gerechnet. Zu einer vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 159 "Wohnpark am See" am Roten Steinweg in Friedrichsfehn hatte Bürgermeisterin Petra Lausch den kleinen Saal im "Landhaus" geordert. Nachdem sich Mittwochabend aber über 100 Gäste einfanden, wurde die Informationsveranstaltung in den großen Saal verlegt. Wie berichtet möchte ein Investor am westlichen und nördlichen Ufer des Baggersees (hier wurde früher Sand abgebaut) einen Wohnpark mit 24 Grundstücken für den gehobenen Lebensstandard schaffen. Nachdem der Stand des baurechtlichen Verfahrens erläutert worden war, wurde schnell deutlich, dass der größte Teil der Anwesenden gegen ein solches Projekt eingestellt ist. Nicht einigen wenigen sollte es vergönnt sein, Zugang zu diesem See zu haben, sondern jeder müsse an den See gelangen dürfen, hieß es.
4. Aussichtspunkt Schaffung eines naturnahen Aussichtspunktes im Osten, der einen Blick über die Hochmoorflächen Richtung See ermöglicht. 5. Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen Einmalige Zahlung von 25. 000 Euro an einen durch die Antragsteller zu benennenden Rechtsträger (z. die NABU-Stiftung Oldenburgisches Naturerbe) für die Durchführung von zusätzlichen Ausgleichs- oder Aufwertungsmaßnahmen. 6. Kosten Übernahme sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten des Normenkontrollverfahrens. Nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war und die Ausgleichszahlung erfolgt war, wurde die Normenkontrollklage beim OVG Lüneburg im Juni 2011 zurückgezogen. Damit dürfte ein jahrelanger erbitterter Rechtsstreit mit vielen negativen Facetten beendet worden sein. Investor Decker hat zwar die sich entwickelnde Natur am Roten Steinwegsee unwiederbringlich zerstört, das über 6 ha große Moorgrundstück in Nachbarschaft zum See, die Anlegung des Wanderweges mit Seeausblicken, der Verzicht auf Torfabbau und die der Stiftung übertragenen Finanzmittel für sinnvolle Naturschutzprojekte in Friedrichsfehn sowie die Übernahme aller entstandenen Kosten lassen ihn aber nicht ungeschoren davonkommen.
1897–1903 wurden nochmals Kolonate in "Neu Friedrichsfehn" ausgewiesen (heute: "Roter Steinweg"). Für die Besiedlung von zwei Kolonaten am Hunte-Ems-Kanal (heute: Küstenkanal) konnten niederländische Familien angeworben werden. Durch diese Erweiterungen hat sich die Bevölkerungszahl bis 1905 auf 306 Einwohner fast verdoppelt. 1906 wurde der Artillerie -Schießplatz des Oldenburgischen Feldartillerie-Regimentes Nr. 26 nördlich der Straße nach Edewecht aufgegeben, wodurch nach Ende des Ersten Weltkrieges eine feste Straßenverbindung nach Petersfehn gebaut werden konnte. Nach Fertigstellung der heutigen Brüderstraße Anfang der 1930er Jahre wurden hier Kleinsiedlerstellen ausgewiesen. Im Zweiten Weltkrieg galten aus der Bauerschaft 57 Soldaten als gefallen oder vermisst. Friedrichsfehn selbst blieb ohne größere Gebäudeschäden. Zusammen mit Kleefeld und Klein Scharrel wurde es am 4. Mai 1945 kampflos durch kanadische Truppen besetzt. 1945/46 erfuhr der unzerstörte Ort durch Zuzug von Flüchtlingen aus den Ostgebieten einen sprunghaften Bevölkerungszuwachs von 653 Einwohnern (1939) auf 1058 Einwohner (1961).
Im jüngsten Kapitel des Friedrichsfehner Projekts geht es um meterhohe Sandwälle an der Südwestseite des Sees nahe der B 401. Dort, wo lange ein durch ein breites Tor verschlossener Zugang zum Seegelände war und der Parkplatz für den einzigen öffentlichen Aussichtspunkt entstehen soll, befinden sich seit Frühjahr 2013 mehrere Meter hohe und breite Sandmassen. Ein hoher Wall entstand nahe der B 401 zudem auf einer sogenannten Sukzessionsfläche (verbuschte Brachfläche), die als "sensible Naturschutzfläche" gilt und auf der der geplante Steg mit öffentlicher Aussichtsplatzform entstehen soll. Baurechtswidrige Zustände seien es, die dazu geführt hätten, dass der Landkreis Ammerland als Bauaufsichtsbehörde 2013 aktiv geworden sei, erklärte in einem NWZ -Gespräch Dr. Thomas Jürgens. Der Lärmschutzwall sei im Bereich B 401 (dessen Fahrbahnhöhe im Gutachten als Ausgangspunkt für die Berechnung genommen worden sei) zu hoch und habe nicht den dort vorgeschriebenen Wert von 2, 50 Metern. Außerdem sei der Wall etwa 15 bis 20 Meter zu lang und mache es derzeit unmöglich, dass der geplante öffentliche Parkplatzes angelegt werden könne.
Mit Unverständnis reagierten viele Gäste auch darauf, dass das Gelände – nicht wie geplant – renaturiert werden sollte. Seit kein Sand mehr abgebaut werde, habe sich bereits ein vielfältiges Biotop entwickelt. Das würde durch die Bebauung zerstört werden. Gefordert wurde, das Gelände nicht für die Bebauung freizugeben, sondern als Naherholungsgebiet auszuweisen. Ein Badesee solle nicht eingerichtet werden, weil wegen möglicher abbrechender Uferkanten das Risiko für Schwimmer zu groß sei. Gefordert wurde ein öffentlicher Zugang zum See, damit man dort spazieren gehen könne. Einwilligung und Werberichtlinie Ja, ich möchte den Corona-Update-Newsletter erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
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