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Sollte sich hingegen die Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung und/oder Maklertätigkeit der Automotum GmbH gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses auf die Bereiche Versicherungen und Finanzdienstleistungen beziehen, besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei dem Versicherungsombudsmann e. V. Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefon: 030 / 2060 58-0 E-Mail: Internet: 7. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht; Gerichtsstandsvereinbarung für Kaufleute 7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Firmen-KFZ und dem Nutzer verantwortlich. 7. 2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. Dienstwagen & Firmenwagen - Vertrag Muster / Vorlage kostenlos. 7. 3 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.
Verantwortlich dafür ist der jeweilige Mietwagenanbieter, mit dem der Nutzer/Kunde den Leistungsvertrag schließt. Keine der Informationen ist eine Zusage, eine Garantie oder Zusicherung durch Firmen-KFZ. 3. 4. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von Firmen-KFZ zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Firmen-KFZ nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit Firmen-KFZ bestehenden Plattform-, Vermittlungs- bzw. Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertrag Zwischen Firmen Muster. Im Übrigen haftet Firmen-KFZ nicht. 4. Pflichten des Nutzers, Verbot der gewerblichen Nutzung 4. Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online über die von Firmen-KFZ vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von Firmen-KFZ im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Automotum GmbH (Firmen-KFZ) für die Durchführung von Mietwagenvergleichen 1. Geltungsbereich 1. 1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Mietwagen durch die Automotum GmbH (nachfolgend "Firmen-KFZ" genannt). Firmen-KFZ vermietet selbst keine Fahrzeuge. Sie tritt ausschließlich als Vermittler von Mietverträgen für Mietfahrzeuge auf. Firmen-KFZ ist nicht an der Leistungserbringung beteiligt. Kfz nutzungsvertrag zwischen firmen heute. 1. 2. Im Falle einer Anmietung eines Mietfahrzeuges kommt ein Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Leistungsnehmer (Kunde) und dem Leistungserbringer (Vermieter des Fahrzeuges) zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Vertragspartners. 1. 3. Alle von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firmen-KFZ abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht. 2. Leistungsgegenstand 2. Firmen-KFZ erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter für Nutzer unentgeltliche und unverbindliche Auskünfte (online oder offline) über Preise und Konditionen von Mietwagenbrokern und/oder –vermietern (im folgenden Mietwagenanbieter).
Muster & Vorlagen | Muster bearbeiten / ergänzen | Vertrag prüfen lassen Beschreibung Hier finden Sie ein Muster für einen Dienstwagenvertrag, der auch als Firmenwagenvertrag oder Firmen-Pkw- Vertrag bezeichnet wird. Privatnutzung des Firmenfahrzeuges - WKO.at. Der Vertrag ist sowohl für den Fall geeignet, dass einem Arbeitnehmer oder Handelsvertreter ein Pkw oder anderes Firmenfahrzeug zur ausschließlich betrieblichen Nutzung überlassen werden soll, als auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer oder Handelsvertreter das Fahrzeug auch zum Teil privat nutzen darf. Der Dienstwagen Die Überlassung des Kraftfahrzeugs an den Mitarbeiter auch zu dessen privater Nutzung ist ein gern gewähltes Mittel, den Arbeitnehmer an die Firma zu binden und dessen Motivation zu erhöhen. Vor allem Führungskräfte profitieren sehr oft von einem Dienstfahrzeug, aber auch Handwerker und andere Arbeitnehmer kommen immer öfter in den Genuss eines Dienstwagens, der auch außerhalb der Arbeitszeiten privat genutzt werden darf. Sämtliche mit der Nutzung eines Firmenfahrzeugs zusammenhängenden Fragen sind dabei grundsätzlich abhängig von den zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.