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Wie Sie die Kopie vom Geburtenregister erhalten Um einen Auszug vom Geburtenregister zu erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen: Es gibt eine Reihe von Urkunden, die als sogenannte Personenstandsurkunden für bestimmte Zwecke … Gehen Sie persönlich zum betreffenden Standesamt. Dieses befindet sich in der Regel in dem örtlichen Rathaus. Meistens müssen Sie für einen Auszug aus dem Geburtenregister keinen Termin vereinbaren. Legen Sie dem Sachbearbeiter Ihren Ausweis vor, um sich persönlich identifizieren zu können. Ferner benötigt der Sachbearbeiter das Geburtsjahr, in dem Sie geboren wurden. Dieses kann er ebenfalls dem Personalausweis entnehmen. Der Sachbearbeiter fertigt nun eine Kopie des betreffenden Eintrages im Geburtenregister an und händigt Ihnen diese gegen eine geringe Gebühr aus. Regulär beträgt diese Gebühr etwa 10 Euro. Ein Auszug aus dem Geburtenregister ist nicht mit einer Kopie der Geburtsurkunde gleichzusetzen. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Urkunden. Ferner muss der Auszug aus dem Geburtenregister in der Regel amtlich bestätigt werden.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung / Stadt Gießen Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen. Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Rathaus Sie befinden sich hier: Seiteninhalt Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Sind Sie sicher, dass Sie Ihr Konto löschen möchten? Sie können Ihr Konto nicht löschen? Bitte versuchen Sie es nochmal. Falls es nicht gelingt, wenden Sie sich an unser Servicecenter mit der E-Mail Heirat Auskunft aus den Personenstandsregistern Zuständige Stelle Die benötigten Personenstandsregister befinden sich je nach Ereignisort im Standesamtsbezirk Mitte oder Standesamtsbezirk Höchst. Auskünfte aus allen Personenstandsregistern Ereignis in den Stadtteilen Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim Standesamtsbezirk Höchst Seilerbahn 2 65929 Frankfurt am Main Tel. : +49 69 21245570 E-Mail: Internal Link Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern Ereignis in allen anderen Stadtteilen Standesamtsbezirk Mitte Bethmannstraße 3 60311 Frankfurt am Main Tel. : +49 69 21273503 Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten Tel. : +49 69 21273502 ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK Weitere Kategorien
An wen muss ich mich wenden? Standesamt des Geburtsortes Voraussetzungen Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner (im Sinne des LPartG), Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel), Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Welche Unterlagen werden benötigt? Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie) bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses Welche Gebühren fallen an?