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Für Hessen kenne ich das hier: Jetzt musst Du nur noch rausfinden, wie das in Deinem BL ist. Beitrag von Sunny » 30. Sep 2021, 10:59 Hallo Severina, vielen Dank für Deine Ausführungen. Ja, mir kommt das mit den 124€ als Ertragsmesszahl eben auch suspekt vor. Ich weiss, andere Bundesländer gehen "freizügiger" mit den Daten um als es in Bayern der Fall ist. Hier kann man sich einen Wolf suchen und muss oft feststellen, dass die ganze Zeit für die Suche/Recherche für die Tonne war. Ja, mir geht es wie Dir, dass mir die 1, 24€/m² realistisch erscheinen. Ich habe die Frage an den Steuerberater weitergerecht für welchen ich diesen Fall bearbeite. Bin auf seine Antwort sehr gespannt, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist Jedenfalls herzlichen Dank für Deine Unterstützung. Grüße Zurück zu "Gewinnfeststellung" Sind Sie bereit für einen modernen Online-Steuerberater? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Angebot! Ermittlung buchwert landwirtschaftliche grundstücke verkaufen. Wer ist online? Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste
Urteil v. 5. 2011, IV R 48/08, veröffentlicht am 20. 7. 2011
Wird ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen, ist bei einer Gewinnermittlung durch Überschussrechnung der Entnahmegewinn durch Abzug der Anschaffungskosten vom Entnahmewert des Grundstücks zu ermitteln. Entnahmegewinn bei § 4 Abs. 3 EStG: Ermittlung der Anschaffungskosten für ein Grundstück, das durch Tausch erworben wurde | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück vor Jahren im Wege der Tauschs gegen ein anderes betriebliches Grundstück erworben wurde und der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn seinerzeit nicht erklärt wurde. Verwandte Themen: Höhe des Entnahmegewinns im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung Übertragung eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs auf mehrere Erwerber Sachverhalt Streitig war die Höhe des Entnahmegewinns aufgrund der Entnahme eines zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehörenden Grundstücks durch Schenkung an einen nahen Angehörigen. Die Besonderheit war, dass das Grundstück zuvor im Wege des Tauschs gegen ein anderes betriebliches Grundstück erworben worden war, ohne dass der sich hieraus ergebende Veräußerungsgewinn versteuert worden war.
CarpeDiem Beiträge: 5313 Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57 von Schoki80 » Do Jun 25, 2009 16:41 hallo peTe, ich kann dir nur empfehlen einen sachkundigen steuerberater zu fragen. der kann dir auch ziemlich genau ausrechnen was das finanzamt haben will. aus eigener erfahrung kann ich dir für einen laufenden betrieb sagen, dass du mit 1/3 steuern rechnen mußt. es sei denn du reinvestierst in den betrieb (geht aber nur unter bestimmten bedingungen - hausbau auf eigenem grund zählt unter umständen auch, aber da mußt du einen steuerberater fragen). man hat einen bestimmten zeitraum (5 jahre oder so) um zu reinvestieren. werden dann erst die fälligen steuern gezahlt, darfst du auch noch zinsen zahlen. wie gesagt, lass dich beraten! Ermittlung buchwert landwirtschaftliche grundstücke oberpfalz. gruß schoki Schoki80 Beiträge: 393 Registriert: Mi Jul 30, 2008 17:54 Wohnort: Norddeutschland von peTe » Fr Jun 26, 2009 10:59 von CarpeDiem » Fr Jun 26, 2009 12:37 Man kann das fast nicht mehr lesen. Noch einmal wenn deine Angaben stimmen und das Grundstück 1970 Betriebsvermögen war, es als Ackerland verkauft wird zu einem entsprechenden Preis, dann entsteht überhaupt kein steuerpflichtiger Gewinn.
[1] 6. 3 Andere als landwirtschaftliche Nutzungen (§ 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 bis 4 EStG) Rz. 41 Für Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG bei der Ermittlung des Ausgangsbetrags je qm 0, 51 EUR anzusetzen. Maßgebend ist nur der nackte Grund und Boden, nicht dagegen das aufstehende Holz. Gestaffelte Beträge je qm von 1, 28 EUR bis 6, 39 EUR – maßgebend für die Höhe ist die Lagenvergleichszahl – gelten für Flächen der weinbaulichen Nutzung. Die Staffelung ergibt sich aus der Tabelle in § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. Buchwert; Restbuchwert | Rechnungswesen - Welt der BWL. 3 EStG. Sonstige land- und forstwirtschaftliche Flächen sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG mit 0, 51 EUR je qm anzusetzen. Zur sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzung gehören insbesondere die Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, Imkerei, Wanderschäferei und die Saatzucht. Gleiches gilt auch für den Pilzanbau und die Weihnachtsbaumkulturen. Die fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ergeben sich aus der Verdoppelung der genannten Beträge.
7 Beiträge • Seite 1 von 1 Mit Zitat antworten Verkauf ldw. Flächen steuerpflichtig? Hallo ans Forum, neulich las ich im Netz, dass der Erlös aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen steuerpflichtig ist. Gilt das tatsächlich immer und in jedem Fall? Was kennzeichnet die Flächen denn als "landwirtschaftlich"? Der Einheitswertbescheid oder die tatsächliche - eventuell rein hobbymäßige - Nutzung? Was wäre z- B. mit einer Fläche (Grundsteuer A), die nur aus ökologischen Gründen landschaftspflegerisch beweidet wird? Wäre das eine landwirtschaftliche Fläche? Oder stimmt es gar nicht, dass der Verkaufserlös immer steuerpflichtig ist? LG, Melusine melusine Beiträge: 43 Registriert: Mi Jul 16, 2008 11:58 von CarpeDiem » Mo Jul 28, 2008 13:22 Eine solch komplizierte Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ermittlung buchwert landwirtschaftliche grundstücke neumarkt. Wenn die Flächen Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes sind, dann sind sie dort in einer Bilanz aufgeführt und bewertet. Dieser Betrieb kann auch als ruhender Betrieb verpachtet sein. Werden diese Flächen verkauft, dann ist der Erlös Betriebseinnahme und abzüglich des Buchwertes auch Betriebsgewinn, der im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nach §§ 4.
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Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie ein PCR- oder Schnelltestergebnis in der Corona-Warn-App als PDF erstellen und ausdrucken können. Foto: AVC Photo Studio / Mit der Corona-Warn-App können Testergebnisse bequem auf die App gesendet werden. Wie Sie für ein Testergebnis ein PDF erstellen und dies ausdrucken können, erfahren Sie hier. Die Corona-Warn-App bietet praktische Funktionen für den Alltag in der Corona-Pandemie. So lässt sich zum Beispiel nicht nur der Impfstatus digital nachweisen oder das Ansteckungsrisiko unter den Nutzern der App ermitteln, sondern es können auch PCR- und Schnelltestergebnisse von teilnehmenden Arztpraxen und Testzentren eingetragen werden. Urkunden auf hochwertigem Papier drucken | WIRmachenDRUCK. Besonders praktisch ist dabei, dass auch Benachrichtigungen erhalten werden können, sobald ein Testergebnis vorliegt. Ebenfalls möglich ist es, sich ein PDF mit dem QR-Code eines Testergebnisses zu erstellen, um dieses ggf. auszudrucken. Auch interessant: Corona-Warn-App: Test gelöscht - So holt man das Zertifikat zurück Corona-Warn-App Testergebnis als PDF erstellen und ausdrucken Um ein Testergebnis mit QR-Code aus der Corona-Warn-App auszudrucken, muss zuerst ein PDF erstellt werden.
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