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Von allen Teilnehmer*innen unserer Umfrage, die angaben, in diesem Jahr mit Tier in den Urlaub zu fahren, planen 94 Prozent eine Reise mit Hund. Deutschland steht dabei als Reiseziel besonders hoch im Kurs. Für all jene Hundehalter*innen haben wir daher – neben unserem »A bis Z des Reisens mit Tieren – eine interaktive Karte erstellt, die einen Überblick über die geltenden Regelungen (wie z. Nachhaltiger Urlaub mit Hund - Natours Reiseblog. B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Kennzeichnungspflicht) in den einzelnen Bundesländern sowie Tipps zum Verhalten mit Hund in Nationalparks, Naturschutzgebieten und Co. gibt. Recherche und Mitarbeit: Marie Gewalt (Praktikantin), Cindy Nyanzi (Bundesfreiwilligendienstleistende) Gemeinsame Aktivitäten stärken die Bindung zwischen Mensch und Hund. Eine Reise kann hierfür die ideale Gelegenheit sein – vorausgesetzt Frauchen und Herrchen sind gut vorbereitet. Das beginnt damit, dass die Bedürfnisse des Tieres gekannt und berücksichtig werden – auch angesichts teilweise einschränkender Vorschriften am Urlaubsort.
Keine Haftung bei Gefälligkeitsverhältnis Eine Aufsicht über das Tier aus reiner Gefälligkeit – sog. Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindung – fällt jedoch nicht unter die Haftung des Tieraufsehers nach § 834 BGB. Ein derartiges Gefälligkeitsverhältnis zeichnet sich etwa dadurch aus, dass die tatsächliche Aufsicht über das Tier lediglich über einen kurzen Zeitraum übernommen wird, und wird häufig unter Familienangehörigen und Freunden angenommen. In der Regel liegt danach kein Vertrag, sondern eine reine Gefälligkeit vor, wenn der Hund der Tante durch die Nichte während des Einkaufs kurz beaufsichtigt wird oder aber der Hund des Nachbarn einmal spazieren geführt wird. In diesem Fall haftet freilich der Halter des Tieres weiterhin gemäß § 833 BGB. Letztlich sind die Grenzen zwischen Übernahme der Aufsicht durch einen Vertrag und einem reinen Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindung fließend. Im Allgemeinen gilt jedoch: Je regelmäßiger und eigenständiger ein fremdes Tier beaufsichtigt wird, desto eher kann von einer vertraglich übernommenen Aufsicht ausgegangen werden.