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Die neue Richtlinie berücksichtigt die aktuelle Klassifikation parodontaler Erkrankungen aus dem Jahr 2018. Versicherte erhalten künftig im Zusammenhang mit der Behandlung eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Als weiterer eigener Therapieschritt ist erstmals leistungsrechtlich das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch in der vertragszahnärztlichen Versorgung verankert worden. Damit findet die seit Jahren von den Standesvertretern geforderte "sprechende Zahnmedizin" endlich Eingang in die Versorgung. Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ist nun ebenfalls fester Bestandteil der Versorgungsstrecke. Versicherte können, ausgerichtet am individuellen Bedarf, künftig zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern. UPT-Maßnahmen können nach Genehmigung der Krankenkasse darüber hinaus bis zu sechs Monate verlängert werden. Aufklärungs- und Therapiegespräch sowie patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Auf diese Weise wird die bestehende Lücke in der bisherigen parodontologischen Versorgung geschlossen und zugleich eine zentrale Forderung aus dem von KZBV und BZÄK erarbeiteten PAR-Versorgungskonzept umgesetzt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer KZV und/oder Ihrem PVS-Anbieter. Unsere Antworten auf Ihre Fragen: Antrag Der PA-Antrag kann unmittelbar nach der Feststellung einer parodontalen Behandlungsbedürftigkeit nach Aufnahme eines Parodontalstatus unter Zuhilfenahme aktueller, aussagekräftiger Röntgenbilder (in der Regel nicht älter als 12 Monate) gestellt werden. Im Gegensatz zu der vorherigen Richtlinie müssen im Vorfeld keine Vorleistungen wie Zahnsteinentfernen, Beseitigung von Reizfaktoren und eine Anleitung zur Mundhygiene erbracht worden sein. PAR-Behandlung ab dem 1. Juli 2021: Neue Vordrucke - KZV BW. Die systematische PAR-Behandlung beginnt mit der Befunderhebung und dem Erstellen des Parodontalstatus (BEMA-Nr. 4). Sobald der PAR-Status genehmigt ist, kann die weitere Behandlung durchgeführt werden. In der Abrechnung wird jede Leistung mit einem Tagesdatum versehen, wie dies auch in anderen Leistungsbereichen erfolgt. Nein, die PAR-RL und der BEMA machen keine Vorgabe für eine Mindestanzahl von Zähnen, die notwendig ist, um eine systematische PAR-Behandlung zu erbringen Die Anbieter der Praxissoftwares befinden sich aktuell in der Programmierungsphase.