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Rückzahlung von Kitagebühren Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Die neue Kitasatzung tritt in Kraft. (Symbolbild) © Quelle: picture alliance / Jan-Philipp S In der Gemeinde Mühlenbecker Land wird aktuell ein Sonderamtsblatt in alle Haushalte verteilt. Es veröffentlicht die neue rückwirkende Kita-Satzung ab 2014. Sie tritt damit (endlich) in Kraft. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Mühlenbeck. Schon im Juli 2018 beschlossen die Gemeindevertreter des MÜhlenbecker Landes eine rückwirkende Kitagebühren-Satzung für den Zeitraum 2014 bis 2018. Auf dieser Grundlage möchte die Gemeinde Eltern bereits gezahlte Kitagebühren anteilig erstatten. Doch die Rückzahlung verzögerte sich bisher, denn um gültig zu werden, braucht die neue Satzung das Einvernehmen des Jugendamtes im Landkreis. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Landkreis zögerte Das Mühlenbecker Land war damit die erste Gemeinde in ganz Brandenburg, die mit anteiligen Rückzahlungen auf das Gerichtsurteil vom Herbst 2017 reagierte.
Sei es dadurch, dass sie zu Hause bleiben, um so die Ausbreitung der Pan- demie zu verlangsamen, sei es dadurch, dass sie weiter zur Arbeit gehen, um unseren Rest Normalität am Laufen zu halten. Danke an all´ die Verkäufer*innen, Speditionsmitarbeiter*innen und Lager- arbeiter*innen, die uns täglich mit dem Lebensnotwendigsten ver- sorgen, Danke an all´ die Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen, Danke an all´ die Erzieher*innen und Lehrer*innen, die für unsere Kinder da sind, Danke an all´ die Mitarbeiter*innen in der Verwal- tung, die sicherstellen, dass Anträge nicht liegen bleiben und Fragen beantwortet werden. Nicht zu vergessen sind auch diejenigen, die täglich draußen für Sicherheit und Ordnung sorgen. Danke! Danke auch an all´die tollen Bürger*innen der Gemeinde Mühlen- becker Land, dass Sie füreinander da sind und in dieser schwierigen Zeit niemanden allein lassen. Bleiben Sie gesund, bleiben Sie zu Hause! Wir – gemeinsam – für das Mühlenbecker Land! Sonderblatt der Gemeinde Mühlenbecker Land ++Ausgabe Nr. 1 ++ Stand 2. April 2020++ Seite 8 Was gibt es zu beachten...
Dazu gehört auch das Sauberhalten des Bechers und der Zahnbürste. Einmal jährlich kommt eine Fachkraft zur Zahnprophylaxe zu uns in die Kita. Seit Anfang dieses Jahres beteiligt sich unsere Kita am Projekt "Ackerracker". Das beinhaltet die Zusammenarbeit mit der "Gemüseackerdemie", die uns kindgerechtes Bildungsmaterial zur Verfügung stellt und uns an Projekttagen unterstützt. Gemeinsam mit den Kindern gestalten wir unsere Hochbeete. Wir pflanzen, säen, pflegen und ernten unsere Kräuter und das Gemüse. Dieses essen oder verarbeiten wir mit den Kindern. Ein weiterer für uns wichtiger Punkt ist die Zusammenarbeit mit den Eltern. Nur gemeinsam können wir gute Qualität erreichen. Wir bieten den Eltern vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv zu beteiligen. In jeder Gruppe gibt es Elternvertreter. Zusätzlich haben wir einen Kita Ausschuss und einen Elternbeirat. Seit vielen Jahren begleitet uns unser Förderverein "Mühlenkinder e. V. " tatkräftig. Dieser unterstützt uns zum Beispiel bei Festen, Projekten und Spendenaktionen.
"Hygiene muss sein, und dafür ist der Träger zuständig und verantwortlich. " Zur Ausschusssitzung sei er nicht erschienen, weil im Vorfeld öffentlich angekündigt worden war, ihn persönlich fertig machen zu wollen. Von Helge Treichel
ein ausgeprägter Führungsstil Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird vorausgesetzt, dass sie den vielfältigen Aufgaben einer Kindertagesstätte mit Einsatzbereitschaft, Aufgeschlossenheit, Entscheidungsfreude und Motivation gegenübertreten. Sie besitzen die Fähigkeit und Fertigkeit, Entscheidungen zu treffen und sind auch bereit dazu. Sie haben auch in kontroversen Diskussionen einen wertschätzenden Kommunikationsstil und eine sichere schriftliche Ausdrucksweise. Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B erforderlich. Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung, gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein. Vorzugsweise arbeiten Sie gern und sicher mit den MS-Office-Anwendungen Word, Excel und Outlook.