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Ermittelt wird der zeitliche Mittelwert des Schalldruckpegels über eine bestimmte Zeit mit etwaigen Zu- oder Abschlägen. Die Zuschläge sind von weiteren Geräuschquellen im Bereich des Immissionsortes abhängig (z. B. Schienen- oder Straßenverkehrslärm), Auch können sich aus der Ton- oder Impulshaltigkeit des Geräuschs Zuschläge ergeben. Ein Abschlag von 3 dB(A) wird bei jeder Messung vorgenommen um Messungenauigkeiten auszugleichen. Der Beurteilungszeitraum der Messung beträgt "tagsüber" 16 Stunden, auch wenn die zu beurteilende Anlage weniger als 16 Stunden Lärm erzeugen sollte. Läuft eine Klima-Inverter-Anlage also weniger als 16 Stunden, was bei den deutschen klimatischen Verhältnissen zu erwarten wäre, so dürfte nur in krassen Ausnahmefällen und bei einer ungewöhnlich hohen Geräuschimmission innerhalb der Betriebszeit die Immissionsrichtwerte überschritten werden.
Noch ein paar Beispiele: Ist Ihr Klimagerät ungefähr 20 bis 30 Dezibel laut, dann ist das etwa so laut wie ein Weckerticken. Ist Ihr Klimagerät ungefähr 40 bis 50 Dezibel laut, dann ist es vergleichbar mit einem leise laufendem Radio. 60 bis 70 Dezibel können Sie sich so laut vorstellen wie ein etwas lauteres Gespräch. Ist Ihr Klimagerät im Bereich von 20 bis 50 Dezibel, dann brauchen Sie sich kaum Gedanken über die Lärmbelästigung machen. Wenn Sie sich nicht genau sicher sind, wo Sie die Lautstärke Angabe finden, dann lesen Sie sich zum Beispiel die Testberichte durch oder schauen Sie in der Produktbeschreibung nach. Dort sollten Sie alle nötigen Angaben finden. Sie sollten, bevor Sie sich ein Klimagerät kaufen, immer auf die Lautstärke achten. Wenn Sie sich entspannen wollen und nicht gestört werden wollen, dann ist ein Bereich von 20 bis 50 Dezibel ein guter Bereich.