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Du hast dir deinen Traumstudiengang ganz anders vorgestellt, als er sich jetzt im Studium entpuppt und willst wechseln? Damit du dir keine Sorgen machen musst, dass du bei einem Studiengangwechsel deinen Anspruch auf BAföG verlierst, erklären wir dir hier welche Gründe und Fristen bei einem Studiengangwechsel zu beachten sind. Bin ich nach einem Studiengangwechsel noch BAföG berechtigt? Generell kannst du deinen Studiengang 1 Mal ohne Angabe von Gründen wechseln, ohne dass du um dein BAföG fürchten musst. Voraussetzung ist, dass der Wechsel spätestens vor dem 3. Fachsemester geschieht. Deine Förderung beginnt dann von Neuem mit dem 1. Semester deines zweiten Studiengangs und läuft bis zum Ende der Regelstudienzeit. BAföG nach Studiengangwechsel: Bekomme ich noch Geld? | Naspa. Bekomme ich BAföG bei einem Studiengangwechsel nach dem 3. Fachsemester? Wechselst du deinen Studiengang nach dem 3. Fachsemester, muss nach §7 Abs. 3 des BAföG Gesetzes ein "unabweisbarer" oder ein "wichtiger" Grund hierfür angegeben werden. Wichtige Gründe: Ein wichtiger Grund ist eine falsche Erwartungshaltung und Desinteresse am Thema.
Nach einem Studiengangwechsel wird BAföG für den neuen Studiengang als Normalförderung gezahlt. Fachrichtungswechsel oder Schwerpunktverlagerung? Bafög Studiengangwechsel CoronaZeit - Forum. Zuerst sollte allerdings geklärt werden, ob es sich bei dem beabsichtigten Wechsel tatsächlich um einen Fachrichtungswechsel handelt oder lediglich um eine Schwerpunktverlagerung. Letztere liegt dann vor, wenn die erbrachten Leistungsnachweise auch in der neuen Studienrichtung voll anerkannt werden und die Studierenden in dasselbe Fachsemester einsteigen oder wenn lediglich Nebenfächer getauscht werden. Keine Zeit verlieren, unverzüglich handeln Der Wechsel muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, geschehen, beispielsweise wenn der Krankenhausaufenthalt abgeschlossen ist und ein Studium wieder aufgenommen werden kann. Konsequenzen bedenken - Beratung nutzen Wegen des drohenden Verlusts des BAföG-Anspruchs, sollten sich Studierende unbedingt vor diesem Schritt bei der/dem Behindertenbeauftragten der Hochschule, dem BAföG-Amt, der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks, dem AStA oder anderen kompetenten Stellen beraten lassen.
Werden Fächer hinzugenommen, entfernt oder gewechselt, die für die Lehrbefähigung nötig sind, so ist ebenfalls von einem Fachrichtungswechsel auszugehen. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Fach nicht zur Lernbefähigung benötigt wird (z. zum Biologiestudium auf Lehramt wird zusätzlich das Fach Hauswirtschaft belegt).
Zu guter Letzt muss man darlegen, warum der Grund für den ersten Wechsel nun nicht mehr besteht. Letzteres ist nie ganz einfach. Ist nicht unmöglich - aber sicher "kein leichter Spaziergang". Okay, also Sie wartet eh noch auf eine Zusage. Aber was wäre denn wenn sie im WinterSemester 21/22 nochmal wechselt? Weil das Sommersemester 2020 und WS 20 als Nullsemester in NRW gewertet wird, könnte sie dann im Wintersemester 21/22 nochmal wechseln (obwohl sie dann schon vier Semester studiert hat? )
Ein Beispiel dafür ist eine Sportstudentin, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, ihr Studium zu absolvieren. Ein unabweisbarer Grund für einen Studienwechsel ist also eine deutlich höhere Hürde als ein wichtiger Grund. Deshalb empfiehlt Gröger Studierenden im dritten Semester, möglichst schnell zu handeln und sich beraten zu lassen. Wenn im neu gewählten Studiengang keine Immatrikulation zum nächsten Semester möglich ist, kann es sinnvoll sein, im vierten Semester ein Urlaubssemester zu nehmen und kein BAföG zu beziehen, so Gröger. Zwar müsste der betroffene Studierende dann das Urlaubssemester anders finanzieren, aber dafür hat er nach dem Studienfachwechsel die Chance auf eine BAföG-Finanzierung. Sehr kompliziert ist auch ein Studienfachwechsel im Masterstudium: "Hier ist schon ab dem ersten Tag des Masterstudiengangs ein unabweisbarer Grund vonnöten, um nicht durch einen Wechsel den BAföG-Anspruch zu verlieren", weiß Gröger. Lesen Sie dazu auch den Artikel: Studienfachwechsel: Wie der zweite Versuch gelingt (Veröffentlicht im Werkblatt, Mai/Juni 2014) (Copyright 2014 by Anja Schreiber)
Oft ist es eine Kombination aus mehreren Gründen, die zum Studiengang wechseln führt. Vor allem im ersten Semester haben viele Studenten mit Unzufriedenheit zu kämpfen. Das muss aber nicht bedeuten, dass Dein Studienfach für Dich nicht das richtige ist. Gerade zu Studienbeginn ist vieles noch neu und ungewohnt. Gib Dir ein wenig Zeit, Dich erst einmal im Unialltag zurecht zu finden. Außerdem musst Du Dich an die neuen Lernstrukturen gewöhnen. Besteht Dein Frust auch nach dem ersten Semester fort, solltest Du unbedingt herausfinden, warum Du unzufrieden bist. Folgende Fragen können Dir dabei helfen: Darüber hinaus solltest Du vor einem möglichen Studienwechsel unbedingt zur Studienberatung gehen, um ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Gründe aufgelistet, die für und gegen einen Studienfachwechsel sprechen. Es macht Sinn, den Studiengang zu wechseln: Wenn Du bereits einen Plan B in der Tasche hast, z. durch den Berufsorientierungstest von GEVA.