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Das LEA Portal und der NIBIS Kartenserver sind zwei interaktive Karten, in denen wichtige Informationen zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete abgerufen werden können. Wie das funktioniert, wollen wir Ihnen in diesem Artikel erläutern. Betroffenen Landwirten und Beratern stellt sich häufig die Frage, wo Informationen zu den mit nitratbelasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebieten eingesehen werden können. Lea portal rote gebiete online. Dies ist sowohl im LEA Portal als auch im NIBIS Kartenserver möglich. Welche Informationen in welchem Portal einsehbar sind, haben wir in dem Artikel " Rote und gelbe Gebiete in Niedersachsen - welches Portal liefert welche Informationen? " zusammengefasst. Doch wie komme ich zu den von mir gewünschten Informationen? Im Folgenden geben wir Ihnen schriftlich und im Video-Format Hilfestellungen und Bedienhinweise zu den beiden Portalen, um umkompliziert und schnell zu den gewünschten Infos zu gelangen. LEA Portal Das LEA Portal ist durch das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) bereitgestellt.
Hannover. Die Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) ist am 07. Mai 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Damit gelten die Bestimmungen der Landesdüngeverordnung und die neu ausgewiesenen nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete seit dem 8. Mai. Nitrat- und Phosphat-Kulisse ausgewiesen | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mit dem Inkrafttreten wurde außerdem die seit Januar geltende Auffangkulisse gemäß Düngeverordnung (DüV) für den Bereich Nitrat wieder außer Kraft gesetzt. Im Gegensatz dazu hat die landesweite Auffangregelung der DüV für den Bereich Phosphat weiterhin Bestand, da Niedersachsen weiterhin nur phosphatbelastete Gebiete im Bereich von Seeneinzugsgebieten ausweisen konnte. Eine Übersicht über die nun geltenden Anforderungen des § 13a DüV gibt die Tabelle in der Infospalte (rechts). Abgebildet sind sowohl die Maßnahmen, die sich aus dem Bundesrecht ergeben, als auch die Landesmaßnahmen.
Die Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration [mg NO 3 /l] erfolgt getrennt für Ackerland und Grünland. Eingangsdaten sind der N-Flächenbilanzsaldo, die N-Deposition, die Denitrifikation und die Sickerwasserrate. Die berechnete potenzielle Nitratkonzentration gilt für den Bereich von der Bodenoberfläche bis etwa 2 m Tiefe. Deposition (Median) auf Feldblockebene Als Stickstoffdeposition wird der Eintrag von Stickstoffverbindungen aus der Luft in Ökosysteme beschrieben. Diese kann z. B. über den Niederschlag erfolgen. Die Daten zur Deposition stammen aus dem UBA-Forschungsprojekt PINETI-3. Für die Grünland-Feldblöcke wurde die Grünland-Deposition und für alle anderen Feldblöcke die Acker-Deposition übertragen. Denitrifikation (Median) auf Feldblockebene Als Denitrifikation wird die Umwandlung von Nitrat (NO 3) zu molekularem Stickstoff durch mikrobielle Umsetzungsprozesse im Boden bezeichnet. Der Median bezeichnet den Wert, der die Mitte einer Datenverteilung bildet. Bestimmungen der neugefassten Landesdüngeverordnung | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zur Einsicht der Informationen auf dem NIBIS-Kartenserver, folgen Sie der Anleitung NIBIS-Kartenserver Handzettel (s. Anlage unten).
Allgemeine Fragen zur NDüngGewNPVO und der Gebietsausweisung richten Sie bitte an die Zentrale Ansprechstelle Landesdüngeverordnung (ZALD):
- 31. 01. Verlängerung der Sperrfrist für die Ausbringung von Festmisten von Huf- und Klauentieren und Kompost: 01. 11. – 31. 01. Die Ausbringung flüssiger organischer Düngemittel auf Grünland ist begrenzt auf max. 60 kg N/ha vom 01. 09. bis 01. (= Sperrfristbeginn). Lea portal rote gebiete yahoo. Mit der neuen Landesverordnung hat die Landesregierung nun folgende drei zusätzliche Maßnahmen für die niedersächsischen Landwirte beschlossen. Die Ausführungsbestimmungen sind im Detail noch nicht veröffentlicht und werden in Kürze folgen. Landesregelungen: Pflicht zur Nmin-Probenahme zum Zeitpunkt der Düngung und vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff (> 50 kg N/ha und Jahr), mindestens einmal im Jahr (gilt nicht für Grünland, Dauergrünland, mehrschnittiger Feldfutterbau sowie Flächen nach § 10 Abs. 3 DüV – Flächen, die von der Verpflichtung der Düngebedarfsermittlung und der Aufzeichnung der Düngung ausgenommen sind). Die Möglichkeit zur Zusammenfassung von Bewirtschaftungseinheiten und der Probenahme wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand am bisherigen Nmin- Richtwertsystem orientieren.
Die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) vom 03. 05. 2021 ist mit Stand 08. 2021 ist in Kraft getreten. Aktuelle Informationen zum Thema Umsetzung Paragraph 13a Düngeverordnung "Rote Gebiete" entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Neu: 12. 2021 Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Presseinformation " Bestimmungen der neugefassten Landesdüngeverordnung " auf seiner Homepage veröffentlicht. Unter anderem enthält die Presseinformation eine tabellarische Übersicht über die nun geltenden Anforderungen des § 13a DüV. Lea portal rote gebiete tv. Abgebildet sind sowohl die Maßnahmen, die sich aus dem Bundesrecht ergeben, als auch die Landesmaßnahmen. Neu: 07. 2021 Am 08. 21 tritt die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) in Kraft. Damit sind die Gebietskulissen Grundwasser und Oberflächengewässer festgelegt und können über das LEA-Portal abgerufen werden. Letzter Stand: 20. 04.
Die weiteren eingebundenen Inhalte bieten Hintergrundinformationen und weitere u. U. für die Landentwicklung relevante räumliche Informationen wie Naturschutzgebiete etc.. Darüber hinaus ermöglicht eine Downloadfunktion das Herunterladen aller Geodaten als Shapedatei sowie der aktuellen Amtskarten. Werden Daten externer WMS-Dienste benötigt, können diese ebenso in die Anwendung eingebunden werden. LEA Portal und NIBIS Kartenserver: Informationen abrufen : Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Anwendung basiert auf der freien Portalsoftware Mapbender. Es werden die aktuellen Browser von Microsoft (Internetexplorer 8) und Mozilla (Firefox 3+) untestützt. Wir empfehlen für eine optimale Darstellung und Performanz jedoch ausdrücklich den Mozilla Firefox ab Version 3. 5. Für Fragen und Probleme steht Ihnen neben unseren Ansprechpartnern eine ausführliche Hilfe mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich mit Anregungen, Fragen und Problemen an uns zu wenden.