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Post by unknown Wenn Du das so buchst, kannst Du nicht damit rechnen, daß die Ab- schreibung automatisch an der richtigen Stelle der Anlage EÜR (Ziffer 21) landet. Du bist wirklich der Meinung, daß man eine 50-oder-weniger-EUR- Software über fünf Jahre abschreiben muß?! Post by unknown - Software nicht selbstständig nutzbar ist - keine geringwertigen immateriellen Wirtschaftsgüter vorgesehen sind. Anderer Meinung EStR 2005 R 6. 13 Abs. 1: "Auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, sind selbständig nutzungsfähig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingefügt sind, so dass die zusammen nutzbaren Wirtschaftsgüter des Betriebs nach außen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten ( z. B. Bestecke, Trivialprogramme, Videokassetten). " Ein 50-EUR-Programm würde ich durchaus als "Trivialprogramm" bezeichnen. Lizenzgebuehren buchen skr 03 tahun. Und Abs. 2: "(2) Die Angaben nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG sind aus der Buchführung ersichtlich, wenn sie sich aus einem besonderen Konto für geringwertige Wirtschaftsgüter oder aus dem Bestandsverzeichnis nach R5.
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Und vergiß die GWG, da: - Software nicht selbstständig nutzbar ist - keine geringwertigen immateriellen Wirtschaftsgüter vorgesehen sind. Post by unknown Du hast die SW korrekt als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert. Das macht Sinn. Nur taucht der Aufwand für die Abschreibung in meiner Software nicht in der EÜR auf. Und auch wenn ich mir das entsprechende Konto 4822 anzeigen lassen, sehe ich dort keine Umsätze. Softwarefehler? Oder doch irgendwo noch ein Denkfehler? Kaufpreis der Software ist 50 Euro. Also einfach kurzerhand als Betriebsausgabe (Konto 4980) buchen? -Steffen- "Steffen Hauser" schrieb Post by Steffen Hauser Das macht Sinn. Softwarefehler? Oder doch irgendwo noch ein Denkfehler? Du mußt bei einer preiswerten Software diesen Buchungssatz schon manuell als "Jahreaabschlußbuchung" erfassen. Notfalls mußt Du eine Zuordnungstabelle korrigieren. Post by Steffen Hauser Kaufpreis der Software ist 50 Euro. Lizenzgebuehren buchen skr 03 en. Also einfach kurzerhand als Betriebsausgabe (Konto 4980) buchen? Wenn Du das so buchst, kannst Du nicht damit rechnen, daß die Ab- schreibung automatisch an der richtigen Stelle der Anlage EÜR (Ziffer 21) landet.