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Mitglied Beiträge: 5277 Registriert seit: 12. 11. 2013 Wohnort: Hildesheim Aus hygienischen Gründen? - Limerick - Zu dem neuem Rekruten in Trier, sprach heute der Feldwebel, "wir wechseln hier möglichst die Unterwäsch´ täglichst, heut wechsel ich meine mit dir". © Sabine Müller Februar 2015 Beiträge: 12000 Registriert seit: 06. Wechselpaar aus hygienischen gründen. 2013 Wohnort: Hesel Ostfriesland Liebe Sabine, nur gut, dass ich kein Rekrut bin. Schmunzelgruß von Sabine Heike Schmidt ( gelöscht) Liebe Sabine Solche Matzen Gruß Heike
In einem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung kann konkret geregelt sein, ob und unter welchen Bedingungen Waschzeiten zur Arbeitszeit zählen und welche Vergütung für diese Zeiten zu zahlen ist. Was gilt nun aber, wenn eine Regelung zu Dusch- und Waschzeiten nicht besteht? Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Müllwerkers festgestellt, dass anfallende Waschzeiten im arbeitsschutzrechtlichen Sinne in aller Regel nicht als Arbeitszeit anzusehen sind. Denn während der Reinigungszeit droht auch nach Ausschöpfung der Höchstarbeitszeitgrenzen keine Gefahr für den Arbeitnehmer, aufgrund derer diese Zeiten in die gesetzliche Arbeitszeit einbezogen werden müssten ( BAG, Urt. Aus hygienischen Gründen – Setzfehler. v. 11. 10. 2000, 5 AZR 122/99). Das bedeutet also: Duschen und Waschen im Betrieb zählt nur dann zur Arbeitszeit, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich so bestimmt ist. Fehlt eine Regelung, zählen Reinigungszeiten in aller Regel nicht zur Arbeitszeit. Wichtig ist aber, die Frage der Arbeitszeit von der Frage der Bezahlung zu trennen.
Der Kläger habe auch einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Rücktransrports der Matratze. " Gegen das Urteil des AG Mainz legte der Händler Berufung ein, sodass sich dann das LG Mainz mit der Frage beschäftigten musste. Matratzen sind keine Hygieneartikel Nach Ansicht der Kammer am LG Mainz gehören Matratzen nicht zu Hygieneartikelen, die bei entsprechender Entsiegelung vom Widerrufsrecht ausgenommen werden. Der vom Beklagten angeführte Leitfaden zur Verbraucherrechterichtlinie schreibt hierzu: "Damit Artikel gemäß Buchstabe e vom Widerrufsrecht ausgenommen werden können, müssen triftige Gesundheitsschutz- oder Hygienegründe für die Versiegelung vorliegen, die aus einer Schutzverpackung oder einer Schutzfolie bestehen kann. Die Ausnahme vom Widerrufsrecht könnte beispielsweise für die folgenden Waren gelten, wenn vom Verbraucher nach deren Anlieferung ihre Versiegelung entfernt wurde: Kosmetikartikel wie Lippenstifte; Auflegematratzen. Keine Budgetbelastung bei Hilfsmittel-Verordnung. " Das Gericht ist der Auffassung, dass diese Aufzählung lediglich beispielhaft ist.
Thrombose Bei der Versorgung von Patienten mit Beinvenenthrombose ist häufig auch die Verordnung Medizinischer Kompressionsstrümpfe indiziert. Eine Belastung des Budgets ist damit nicht verbunden. Veröffentlicht: 10. 05. 2017, 09:30 Uhr NEU-ISENBURG. RKI - Krankenhaushygiene Themen A - Z - Häufig gestellte Fragen zu Schmuck sowie Piercings und Tattoos. Das im April in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) stellt die Qualität der Hilfsmittelversorgung stärker in den Vordergrund als bisher. So sind Krankenkassen jetzt verpflichtet, bei Ausschreibungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen zu berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Für Ärzte hat das Gesetz nochmals festgeschrieben, dass die Verordnung von Hilfsmitteln nicht einer Budgetierung unterliegt; die Verordnungen fließen auch nicht in etwaige Richtgrößen ein. Vielmehr geht es für Vertragsärzte darum, indikationsgerecht und wirtschaftlich zu verordnen (Wirtschaftlichkeitsgebot). Diese Regelung – dass das eigene Budget nicht belastet wird – gilt auch bei der Verordnung von Hilfsmitteln wie Medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) und Bandagen, die phlebologische Patienten zum Beispiel mit Beinvenenthrombose benötigen.
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