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Es gilt das als vereinbart, welches dem Beabsichtigtem am Nähesten kommt. Allgemeine Vertragsbedingungen der Veranstalter mit seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung in Verzug, kann der Künstler den Vertrag fristlos kündigen. Da es sich in diesem Fall um eine Vertragsverletzung des Veranstalters handelt, ist die vereinbarte Konventionalstrafe (zusätzlich zur Gage) fällig. Künstler führt alle im Zusammenhang mit der Gage und den Einnahmen anfallenden Steuern selbst an das Finanzamt ab. Veranstalter sorgt für alle nötigen behördlichen Genehmigungen sowie, falls erforderlich, Einreisepapiere und Arbeitsgenehmigungen (bei Auslandsauftritten) etc. Künstler ist in der Darbietung und Gestaltung seines Programmes frei und trägt dafür allein die Verantwortung. EVENT- UND MEDIENRECHT - Konzertvertrag / Aufführungsvertrag. Er unterliegt keinen künstlerischen Weisungen seitens des Veranstalters. Auf Wunsch erhält der Veranstalter eine Setlist. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Künstlers darf weder das Konzert, noch Proben und Soundcheck in Bild und / oder Ton festgehalten werden.
Solche Verträge sollten möglichst auch von einem Anwalt gecheckt werden, der sich auf die Musikbranche spezialisiert hat. Diese Verträge sollten ganz in Ruhe durchgegangen werden. Wenn man einen Punkt nicht versteht, dann sollte man sich dazu erst informieren, keinesfalls einfach aus Euphorie unterschreiben, weil sich "endlich mal" ein Label etc. gemeldet hat. Verträge für Musiker? Vorteile, Nachteile und Vertragsarten • Musifiziert. Ich hatte schon einige solcher Verträge vorliegen und weiß, dass man da als Künstler mitunter ganz schön über den Tisch gezogen werden kann. Und wann braucht man keinen Vertrag? Also ich persönlich würde lediglich bei kleinen Engagements in der Familie und bei guten Freunden auf Verträge verzichten. Wenn man sich zweifelsfrei vorher einig ist und gut abgesprochen hat, funktioniert bspw. ein kleiner Auftritt auch sehr gut ohne schriftlichen Schriebs. Bei meinen ersten öffentlichen Auftritten habe ich auch teils noch auf die Gutmütigkeit der Veranstalter vertraut, bis ich mal ziemlich "verarscht" wurde. Deshalb sichere ich mich nun lieber schriftlich ab.
Zeitpunkt und Dauer für den Soundcheck Beginn und Dauer der Veranstaltung – "Nettospielzeit" Der Begriff "Nettospielzeit" sollte nicht zu wörtlich genommen werden. Es sitzt also keiner da und misst die Konzertlänge mit der Stoppuhr. Kurze Unterbrechungen zwischen den Songs sind üblich und werden daher von der Spielzeit nicht abgezogen. Sollte es aber zu längeren, von der Band verursachten Unterbrechungen kommen, kann der Veranstalter auf die Einhaltung der Nettospielzeit bestehen. 4. ) Darbietung Der Künstler sollte im Konzertvertrag eine Klausel vereinbaren, dass er in der Art seiner Darbietung sowie in der Programmgestaltung nicht weisungsgebunden ist und sein Stil dem Veranstalter bekannt ist. Vertrag über Auftritte - Musiktreff.info. Damit kann der Veranstalter auf die inhaltlich Gestaltung des Konzertes keinen Einfluss nehmen. 5. ) Vergütung beim Konzertvertrag Für den Künstler ist es grundsätzlich vorteilhaft, wenn die Zahlung der Gage unabhängig vom künstlerischen Erfolg seiner Darbietung vereinbart wird. Es gibt hier verschiedene Modelle: "Doordeal" oder auch "gegen die Tür spielen": Die Einnahmen der Abendkasse werden zwischen Band und Veranstalter aufgeteilt, meist im Verhältnis 70% für die Band und 30% für den Veranstalter.
Welche Arten von Verträgen gibt es? Für Musiker gibt es eine Vielzahl an Verträgen. Beispielsweise kann in einer Band unter den Bandmitgliedern ein Bandvertrag geschlossen werden, um vorab festzulegen, wer welche Aufgaben übernimmt, wie Einnahmen verteilt werden, wie der Austritt von Bandmitgliedern geregelt ist, und so weiter. Bei professionellen Engagements werden solche Verträge dabei eher abgeschlossen, als bei Bands, in denen die Musiker untereinander in erster Linie befreundet sind. Bei Konzeptbands wird so auch gern eine Befristung festgelegt, um das plötzliche Ausscheiden eines Musikers während einer intensiven Livephase zu vermeiden. Vertrag musiker auftritt summer. Verträge bei Auftragsjobs Bei Aufträgen in der Musikbranche sichert man sich ebenfalls gern schriftlich ab. Wer sich zum Beispiel einen Studiomusiker oder eine Sängerin für Gesangs- oder Backgroundaufnahmen bucht, der ist auch hier mit einer schriftlichen Absicherung gut beraten. Meine Erfahrungen als Studiosängerin waren dabei, dass es Komponisten bzw. Produzenten gibt, die auch für eine "kleine Produktion" einen Vertrag abschließen, während es genauso Komponisten mit "großen Ambitionen" gibt, die lediglich auf Telefonate und die Absprachen im E-Mail-Verkehr vertrauen.
Misch dich unter dein Publikum und knüpfe Kontakte Auf jeder Veranstaltung, auf der der du singst gibt es Leute, die Interesse haben könnten, dich für ihr nächstes Event zu buchen. Das ist eine super Chance für dich, Kontakte zu knüpfen. Misch dich nach deinem Auftritt einfach noch für eine halbe Stunde unter die Leute und unterhalte dich. Bestimmt wird der eine oder andere auf dich zukommen und nach deinen Kontaktdaten fragen – also immer die Visitenkarten oder Flyer parat halten. Auch derjenige, der dich engagiert hat, sollte noch ein paar Karten oder Flyer von dir erhalten. Oftmals wird dieser auch im Nachhinein noch von Gästen angesprochen. Open-Mics vs. Karaoke – Gelegenheiten spontan nutzen Wenn es dir in erster Linie darum geht, gesehen und gehört zu werden sowie Bühnenerfahrungen zu sammeln, dann solltest du jede Gelegenheit wahrnehmen, um aufzutreten. Zum Beispiel könntest du dich informieren, ob es in deiner Stadt so etwas wie eine "Open-Mic" Veranstaltung gibt. Dort stellen Bar- oder Kneipen-Besitzer ein Mikrofon und eine kleine Bühne zur Verfügung, auf welcher unbekannte Künstler ein paar Songs zum Besten geben können.
Dafür gibt es Einzeltitelverträge oder exklusive Autorenverträge, bei welchen entsprechende Vorschüsse bezahlt werden. Wichtigste Elemente dieser Verträge sind: Vertragsdauer, Territorium, Umfang der Rechte, Pflichten des Verlags und Urhebers, Synchronisationsrechte. Es empfiehlt sich, Musterverträge anzuschauen und genau zu prüfen, welche Rechte man zu welchen Konditionen übertragen möchte oder nicht. Kunden von iMusician sollten sich unser Angebot hier anschauen! 4. Plattenverträge Ist ein Label an euren Tracks interessiert, dann könnt ihr mittels klassischem Plattenvertrag die Rechte an den Aufnahmen zwecks Vervielfältigung an ein Musiklabel übertragen. Dieses kümmert sich dann um die Vermarktung und Veröffentlichung Eurer Titel. Nebst dem "Band-Uebernahmevertrag " für einzelne Songs oder Alben, gibt es auch noch die exklusiven Künstlerverträge. Geregelt werden in den Plattenverträgen vor allem: Umfang der Produktion, Art der Veröffentlichung, Exklusivität, Laufzeit, Lizenzbeteiligungen, Sublizenzrechte, Sync- und Merchandisingrechte.