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Verantwortlich für den Inhalt: MSW NRW Das Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen befindet sich in der Überarbeitung. Das Material bildet den noch gültigen Stand ab. Das Kerncurriculum fungiert als kompetenzorientierte Richtlinie. Es orientiert sich am Berufsbild der Lehrerinnen und Lehrer, wie es in den Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (Beschluss der KMK vom 16. Zielsetzung und Handlungsfelder - Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW. 12. 2004) zusammengefasst dargestellt ist. Aufgefächert in die 6 Handlungsfelder, die den Lehrerberuf kennzeichnen, werden Handlungssituationen dargestellt, denen Erschließungsfragen und inhaltliche Bezüge sowie die im jeweiligen Zusammenhang zu erreichenden Zielkompetenzen beigeordnet sind. Diese Materialien sind Bestandteil des Angebotes Referenzrahmen Schulqualität NRW der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) 1 Datei zum Download Alle Rechte an dieser Datei liegen, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet, beim Autor.
Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe. - konzipieren Aufgabenstellungen kriteriengerecht und formulieren sie adressatengerecht, - wenden Bewertungsmodelle und Bewertungsmaßstäbe fach- und situationsgerecht an, - verständigen sich auf Beurteilungsgrundsätze mit Kolleginnen und Kollegen, - begründen Bewertungen und Beurteilungen adressatengerecht und zeigen Perspektiven für das weitere Lernen auf, - nutzen Leistungsüberprüfungen als konstruktive Rückmeldung über die eigene Unterrichtstätigkeit. Handlungsfeld B – Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten - setzen unterschiedliche Beratungsformen situationsgerecht ein und unterscheiden Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion. Handlungsfelder lehrer new window. - kooperieren mit Kolleginnen und Kollegen bei der Erarbeitung von Beratung/Empfehlung. Handlungsfeld S – Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst.
Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung. - lernen, mit Belastungen umzugehen, - setzen Arbeitszeit und Arbeitsmittel zweckdienlich und ökonomisch ein, - praktizieren kollegiale Beratung als Hilfe zur Unterrichtsentwicklung und Arbeitsentlastung. Kompetenz 10: Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe. - reflektieren die eigenen beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen und deren Entwicklung und können hieraus Konsequenzen ziehen. - nutzen Ergebnisse der Bildungsforschung für die eigene Tätigkeit. - dokumentieren für sich und andere die eigene Arbeit und ihre Ergebnisse. Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Siegen: Kompetenzen und Standards. - geben Rückmeldungen und nutzen die Rückmeldungen anderer dazu, ihre pädagogische Arbeit zu optimieren. - nehmen Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. - kennen und nutzen Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrkräfte. - nutzen formelle und informelle, individuelle und kooperative Weiterbildungsangebote. Kompetenz 11: Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben.
ZURÜCK ZUM LEXIKON Infos für Lehramtsanwärter*innen Infos für Berufseinsteiger*innen Ratgeber für Lehramtsanwärter*innen Die Schulleitung deiner Ausbildungsschule ist an deiner schulpraktischen Ausbildung maßgeblich beteiligt. Sie verantwortet den Unterricht der Lehramtsanwärter*innen (LAA) (vgl. § 9 OVP) und weist den selbstständigen Unterricht (BdU) zu (vgl. Interesse am Lehrerberuf | Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen. § 11(7) OVP). Zudem spielt sie durch die Langzeitbeurteilung eine sehr wichtige Rolle bei der Ermittlung deiner Abschlussnote. Diese wird von der Schulleitung "auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer erstellt" (§ 16(3) OVP). Letztere vergeben aber nach wie vor keine Noten. Wie umfassend diese Grundlagen zu verstehen sind, dazu gibt es an derselben Stelle eine wichtige Konkretisierung in der OVP: "Langzeitbeurteilungen beruhen auf der fortlaufenden Begleitung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen schulischen Handlungsfeldern. " Eine Beurteilung der Schulleitung auf Grundlage sehr weniger Unterrichtsbesuche oder nur auf Grundlage von Unterrichtsbesuchen kann es also schlechterdings nicht geben.
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