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1 Medizinprodukte, die messtechnischen Kontrollen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 unterliegen Nachprüffristen in Jahren 1. 1 Medizinprodukte zur Bestimmung der Hörfähigkeit (Ton- und Sprachaudiometer) 1 1. 2 Medizinprodukte zur Bestimmung von Körpertemperaturen (mit Ausnahme von Quecksilberglasthermometern mit Maximumvorrichtung) 1. 2. 1 - medizinische Elektrothermometer 2 1. 2 - mit austauschbaren Temperaturfühlern 2 1. 3 - Infrarot-Strahlungsthermometer 1 1. 3 Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung 2 1. 4 Medizinprodukte zur Bestimmung des Augeninnendrucks (Augentonometer) 2 1. 4. Medizinprodukte - Bundesgesundheitsministerium. 1 - (weggefallen) 1. 2 - (weggefallen) 1. 5 Therapiedosimeter bei der Behandlung von Patienten von außen 1. 5. 1 mit Photonenstrahlung im Energiebereich bis 1, 33 MeV - allgemein 2 - mit geeigneter Kontrollvorrichtung, wenn der Betreiber in jedem Messbereich des Dosimeters mindestens halbjährliche Kontrollmessungen ausführt, ihre Ergebnisse aufzeichnet und die bestehenden Anforderungen erfüllt werden 6 1.
Anwendern muss das Medizinproduktebuch während der Arbeitszeit zugänglich sein. Medizinprodukte anlage 1 2 3. Es muss nach Außerbetriebnahme des betreffenden Medizinproduktes mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen am Betriebsort jederzeit Einsicht in die Medizinproduktebücher zu gewähren. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ MPBetreibV § 12 auf; abgerufen am 14. Januar 2019
Nichtelektrische Blutdruckmessgeräte sind vom MP-Buch ausgenommen. Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sind vorwiegend für Produkte der Anlage 1 durchzuführen, aber auch für die anderen Produkte, wenn der Hersteller es verlangt. Die Frist dafür beträgt maximal 2 Jahre, soweit der Hersteller nichts anderes bestimmt hat. Beauftragte Prüfer müssen nachweislich fachlich ausreichend qualifiziert und weisungsfrei sein und über entsprechende Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen. Wichtig ist hierbei das Anfertigen eines Prüfprotokolls, ohne Prüfprotokoll gilt die STK als nicht vorhanden. Medizinproduktebuch – Wikipedia. Für die aktiven und nicht aktiven Medizinprodukte gemäß MPBetreibV Anlage 2 müssen hingegen regelmäßige und wiederkehrende Messtechnische Kontrollen (MTK) durchgeführt werden. Dies dient der Feststellung, in wie weit die max. zulässigen Fehlertoleranzen eingehalten werden. Die Nachprüffristen sind aus der Anlage 2, MPBetreibV zu entnehmen. Sie liegen beispielsweise für Audiometer bei einem Jahr, für manuelle bzw. elektrische Blutdruckmessgeräte und Ergometer bei 2 Jahren, der Grenzwert beim Tonometer bei 5 Jahren.