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Was ist das "Vorenthalten von Arbeitsentgelt"? Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzt in gewissem Maße ein besonderes Vertrauen voraus. Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer und Beiträge / 4 Vorsätzliches Vorenthalten der Arbeitsnehmeranteile und bedingter Vorsatz | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Neben dem rein beruflichen Arbeitsverhältnis können über diesem hinaus auch persönliche, mithin freundschaftliche Verhältnisse und / oder treuhänderische Verwaltungsverhältnisse hinsichtlich Geldleistungen und Transaktionen entstehen. Dabei will der Gesetzgeber in § 266a StGB Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen und Vertrauensbrüche durch den Arbeitgeber unter Strafe stellen, das sogenannte Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dieses liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben in Bezug auf das Entgelt seines Arbeitnehmers oder treuhänderische Vereinbarungen verletzt. "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt": § 266a StGB (1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die strafrechtliche Verfolgung ist unabhängig davon, ob Letzterer den Lohn ausgezahlt und hiervon einen entsprechenden Beitrag abgezogen hat. Die öffentlich-rechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge ist dadurch gegenüber sonstigen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten deutlich herausgehoben. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Tatvorwurf: Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
30. 448, 1380 Artikel 12 BestDaAAG Änderung des Telemediengesetzes (vom 02. 2021)... Straftat nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 266a des Strafgesetzbuches, 6. Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens G. 17. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. 2146 Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) G. 2008 BGBl. 2026 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts G. 2011 BGBl. 2481 Zitate in aufgehobenen Titeln Telekommunikationsgesetz (TKG) G. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. 1858 § 113 TKG Manuelles Auskunftsverfahren (vom 02. Link zu dieser Seite: Schlagworte: Strafrecht
Das Gericht kann nach seinem Ermessen auch von der Strafe absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach die Höhe der nichtgezahlten Beiträge der zuständigen Stelle mitteilt und schriftlich begründet bzw. die Beträge innerhalb einer bestimmten Frist nachzahlt (vgl. 6 StGB).