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13. Juli 2015 Darstellung und Erläuterung zu den Gebührenordnungspositionen 30 und 31 GOÄ, Abrechnungsmöglichkeiten homöopathischer Leistungen. 3. Juli 2015 Welche Langzeituntersuchungen (EKG, Blutdruck) unter welchen Voraussetzungen in der Hausarztpraxis möglich sind, erläutern wir in diesem Abrechnungstipp. 29. Juni 2015 Bei den chirotherapeutischen Leistungen muss zwischen der chiropraktischen Wirbelsäulenmobilisierung (Nr. 3305) und dem chirotherapuetischen Eingriff an der Wirbelsäule (Nr. 3306) differenziert werden. 26. Juni 2015 Nicht jede kollegiale patientenbezogene Erörterung ist auch ein nach GOÄ abrechenbares Konsil. Damit ein Konsil abrechenbar ist, sollten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: 23. Abrechnung goä chirotherapie osteopathie. Juni 2015 Die in vielen Praxen übliche Aversion gegenüber schriftlichen Behandlungsverträgen ist unbegründet. Mit etwas Einfühlungsvermögen und freundlicher Bestimmtheit kann fast jedem Patienten der Sinn und Zweck… Seiten 1 2 3 4 Weiter Suche Warning: file_get_contents(): failed to open stream: HTTP request failed!
269 (Akupunktur, Nadelstich-Technik, 26, 82 Euro) bzw. 269a (Akupunktur, Nadelstich-Technik mit einer Mindestdauer von 20 Minuten, 46, 92 Euro) zur Behandlung von Schmerzen zur Verfügung. Im Gegensatz zum EBM können in der GOÄ die Akupunkturnadeln nach §10 dem Patienten gesondert als Kosten in Rechnung gestellt werden. Medical-Tribune-Bericht
Ausgenommen davon ist die Nr. 30401 (Intermittierende apparative Kompressionstherapie, 3, 68 Euro). Die Leistung kann nur bei bestimmten Diagnosen berechnet werden und ist im Gegensatz zu den anderen mit einer Zeitvorgabe für den Arzt von zwei Minuten versehen. Die häufigste Schmerzleistung ist leider Teil der Pauschale Neben den physikalisch-therapeutischen Behandlungsmethoden stehen dem Hausarzt auch einige Methoden der Schmerzbehandlung zur Verfügung. Die häufigste Leistung in diesem Bereich, nämlich die Nr. 02360 EBM (Behandlung mit Lokalanästhetika, 10, 17 Euro) ist Bestandteil der Versichertenpauschale. Denkbar ist aber auch der Ansatz von Leistungen aus dem Kapitel 30. 7. 2 des EBM, die ohne gesonderte Genehmigung durch Hausärzte berechnungsfähig sind. Orthopädische Privatpraxis Dr. med. Joachim Gärtner - Behandlungskosten. Konkret handelt es sich um die Nrn. 30710 bis 30760 EBM, hinzu kommen – mit KV-Genehmigung – die Akupunkturbehandlungen nach den Nrn. 30790 und 30791. Der Wermutstropfen zu den Leistungen aus dem Kapitel Schmerztherapie: Bestimmte hausärztliche Leistungspauschalen sind parallel hierzu im gleichen Quartal ausgeschlossen (z.