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10 Januar 2021 Für uns ist Gleichberechtigung und Gleichstellung eine Selbstverständlichkeit! Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sollen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn und gleichwertige Arbeit durchsetzen. Lohngleichheit / Wild & Küpfer. Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die 100 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen, sind gemäss Art. 13aAbs. 1 nGIG verpflichtet eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Dieser Pflicht ist die Wild & Küpfer nachgekommen und hat die Analyse nach Vorgabe des Bundes (Logib) durchgeführt und durch ein neutrales Büro überprüfen lassen. Die Analyse weist aus, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann eingehalten ist.
Wobei unter Arbeitgebenden juristische Einheiten im Sinne von Unternehmen und Organisationen verstanden werden. Diese juristischen Einheiten müssen Arbeitsverträge mit 100 und mehr Mitarbeitenden haben. Lernende werden nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angerechnet. Beispiel: Eine Muttergesellschaft (210 Mitarbeitende) hat zwei Tochterfirmen A und B. Firma A hat 120 Mitarbeitende und Firma B hat 90 Mitarbeitende. Nur Firma A muss eine Analyse durchführen. Unsere Firma hat bereits eine Zertifizierung über die Lohngleichheit erlangt, müssen wir dennoch eine Analyse erstellen und prüfen lassen? Eine Zertifizierung ersetzt die Durchführung und externe Prüfung einer Lohngleichheitsanalyse nicht. Die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse definiert die zu prüfenden Sachverhalte für die unabhängigen Revisionsstellen. Somit ist eine Einheitlichkeit gewährleistet, welche die Zertifizierungen nicht erfüllen. Wann sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt? Gemäss Art.
Wie lange gilt das Gesetz? Nach 4 Jahren muss erneut eine Lohngleichheitsanalyse (inkl. Überprüfung und Kommunikation) erfolgen. Zeigt die aktuelle Lohngleichheitsanalyse jedoch, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, ist das Unternehmen nicht weiter mehr verpflichtet, alle 4 Jahre eine Analyse durchzuführen. Die gesetzliche Massnahme des GlG gilt für 12 Jahre. Diese sogenannte Sunset-Klausel hat das Parlament eingefügt, in der Hoffnung, dass bis dann die Lohngleichheit verwirklicht ist. Welche Unterstützung gibt es?