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Band I – Grundstudium: Einführung und Bedeutung des Eingriffsrechts, Handeln und Aufgaben der Polizei (präventiv und repressiv), Platzverweisung und Aufenthaltsverbot, Generalklauseln als Eingriffsermächtigung, Identitätsfeststellung, Befragung und Vernehmung, Observation, Datenerhebung zur Eigensicherung, Freiheitsentziehungen, Sicherheitsleistungen, amtliche Verwahrung und Sicherstellung/Beschlagnahme, Durchsuchungen, Klausurschemata und Klausuren mit Musterlösungen zum Grundstudium. Band II – Hauptstudium: körperliche Untersuchung, molekulargenetische Untersuchungen (DNA-Analyse), erkennungsdienstliche Maßnahmen, Wohnungsverweisung/Rückkehrverbot, Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung, Grundsätze des Zwangs, Versammlungsrecht, Waffenrecht, Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen, Datenverarbeitung und Datenerhebung, Klausurschemata und Klausuren mit Musterlösungen zum Hauptstudium. Der Verfasser ist erfahrener Polizeipraktiker und lehrt als hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für Polizei und Verwaltung Nordrhein-Westfalen schwerpunktmäßig im Fach "Eingriffsrecht".
Aus § 1 PolG NRW ergibt sich aber gerade nicht, welche konkrete Maßnahme – welcher Eingriff – rechtmäßig ist. Dies ergibt sich aus § 8 PolG NRW (sowie auch aus diversen anderen Normen). Hiernach kann die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen. Hierbei handelt es sich um eine Befugnisnorm. Rechtlich wird diese auch als Ermächtigungsgrundlage bezeichnet. Merke dir: Staatliche Eingriffe können grundsätzlich nur dann rechtmäßig sein, wenn die Voraussetzungen einer Befugnisnorm/Ermächtigungsgrundlage vorliegen. Kannst du schon beantworten, welche Norm die "richtige" ist? Hier erfährst du mehr zu diesem Thema. In diesem Zusammenhang ist bei Polizisten auch der Klassiker der Gefährderansprache ein wichtiges Thema. Reicht nämlich in manchen Fällen doch die Aufgabennorm aus? Und wenn ja, wann? Zeitschriften. (…)
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Aachener Nachrichten vom 04. 05. 2022 / Region & NRW Von Christoph Pauli Aachen Auf dem Tisch des Kommissaranwärters lag die Klausur. Geprüft wurde ein Fall aus dem " Eingriffsrecht/Staatsrecht". Es ging darum, wie Polizisten eine am Boden liegende Frau kontrollieren können, ohne ihre Privatsphäre zu verletzen. Später berührte die Klausur im Grundstudium dann auch die Privatsphäre des jungen Mannes, der seine praktische Ausbildung in Aachen machte. Das Ergebnis deprimierte ihn. 15 von möglichen 100 Punkten hatte er erreicht, ergab unterm Strich eine 5, 0. Und weil das bereits eine Wiederholungsprüfung war, endete damit sein Bachelorstudium bei der Polizei. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf wurde aufgelöst. Dagegen wehrte sich der... Lesen Sie den kompletten Artikel! Ruhe bitte! Wenn Prüflinge sich gestört fühlen erschienen in Aachener Nachrichten am 04. 2022, Länge 607 Wörter Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument. Eingriffsrecht polizei klausur 11/1. Preis (brutto): 2, 14 € Alle Rechte vorbehalten. © Zeitungsverlag Aachen GmbH
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