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In gut 27 500 weiteren Fällen gab es zwar ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. Diese "latenten" Kindeswohlgefährdungen sind 2019 ebenfalls angestiegen, allerdings etwas schwächer als die akuten Fälle (+8%). Infolge dieser Entwicklungen hat erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 die Zahl der akuten die der latenten Kindeswohlgefährdungen überschritten. Die Jugendämter sind in beiden Fällen verpflichtet, der Gefährdung entgegenzuwirken: So schaltete das Jugendamt in 20% aller Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht ein, in 16% der Fälle nahm es die gefährdeten Kinder zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Akute und latente kindeswohlgefährdung online. Bei weiteren rund 59 100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben (+12%). Nicht bestätigen konnten die Jugendämter dagegen den Verdacht auf eine Gefährdung in rund 58 400 Fällen (+8%), hier folgten auch keine weiteren Hilfen.
In weiteren rund 25 500 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes nicht sicher ausgeschlossen werden, sodass ein ernsthafter Verdacht blieb. Auch diese "latenten" Kindeswohlgefährdungen haben zugenommen, wenn auch nicht so stark wie die akuten Fälle (+6%). Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20% beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. Anstieg der Kindeswohlgefährdung in 2019 – Deutscher Kinderverein e.V.. In 15% aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen. Bei weiteren rund 53 000 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben, beispielsweise in Form einer Erziehungsberatung oder sozialpädagogischen Familienhilfe (+8%). In rund 53 900 Fällen wurde der ursprüngliche Verdacht vom Jugendamt nicht bestätigt, sodass weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Unterstützungs- oder Hilfebedarf festgestellt wurde (+11%).
Die "Insoweit erfahrene Fachkraft" (INSOFA) kontaktieren Es gibt Verdachtsmomente, die Anlass geben zuerst eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gut zu planen. Fachkräfte sollten sich immer, sobald Unsicherheit besteht, wie sehr gefährdet das Kind wirklich ist, Unterstützung durch eine sogenannte "Insoweit erfahrene Fachkraft" (INSOFA) holen. Deren Kontaktdaten sind beim Jugendamt erhältlich. Akute und latente kindeswohlgefährdung video. Dies ist vor allem wichtig bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, besonders wenn ein Täter im familiären Umfeld des Kindes / des Jugendlichen vermutet wird. Auch bei häuslicher Gewalt kann es sinnvoll sein, erst einmal nicht mit den Eltern zu sprechen. Aber ebenso, wenn sich nach einem Gespräch mit den Eltern die Gefahr nicht mindert. Anspruch auf diese Form der Beratung haben Fachkräfte gemäß §4 (2) KKG Bundeskinderschutzgesetz in jedem Fall von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Sie zu nutzen ist im Sinne einer genauen Abklärung von Risiken für das Kind unbedingt zu empfehlen.
Die Anrufung des Familiengerichts ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zielführend sein, die Ablehnung von Leistungen kann ein gewichtiger Anhaltspunkt sein, muss aber nicht. Dazu folgendes Beispiel: Die Großmutter bringt ihre siebenjährige Enkelin ins Krankenhaus, nachdem sie Hämatome im Brustbereich feststellt. Der Papa habe sie heftig gepackt, gibt die Kleine an. Sie wird erst wieder aus dem Krankenhaus entlassen, nachdem in Kooperation mit dem Jugendamt ein Schutzkonzept erarbeitet ist. Dieses besteht im Wesentlichen in der Auflage, ab sofort wöchentliche Gesprächstermine bei der Familienberaterin wahrzunehmen, die die Familie, auch die drei wesentlich jüngeren Geschwister, seit einiger Zeit kennt. Statt zum ersten Termin zu kommen, geht ein Fax des Rechtsanwalts der Familie ein, der Akteneinsicht begehrt. Akute und latente Kindeswohlgefährdungen 2020 bis 2015 nach ausgewählten Merkmalen sowie Anzahl und Art(en) der Kindeswohlgefährdung - Statistisches Bundesamt. Insbesondere möchte er auch die Berichte der kürzlich mit eher mäßigem Erfolg beendeten Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) lesen. Gelegenheit, sich zu informieren, soll er nun zusammen mit den Eltern und der Großmutter im Rahmen eines Gesprächs mit dem Familienrichter bekommen, den das Jugendamt zwischenzeitlich informiert hat.
Mehrfachnennungen waren hierbei möglich. Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt mit rund 3 000 Fällen am seltensten festgestellt wurden, war hier prozentual ein besonders starker Anstieg zu beobachten: Von 2018 auf 2019 nahmen die Fälle durch sexuelle Gewalt um 22% zu (+536 Fälle). Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2018 fort. Damals hatte es im Vergleich zu 2017 einen ähnlich deutlichen Anstieg gegeben (+20% bzw. +409 Fälle). 2019 registrierten die Jugendämter auch mehr betroffene Jungen: Bei ihnen betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr sogar 30% (+238 Fälle). Kindeswohlgefährdung: Deutlicher Anstieg. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass inzwischen auch Jungen häufiger als potenzielle Opfer sexueller Gewalt wahrgenommen werden. Trotz dieser Entwicklung sind Mädchen weiterhin am häufigsten betroffen: Etwa zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, bei denen 2019 eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt festgestellt wurde, waren weiblich. Erstmals mehr akute als latente Kindeswohlgefährdungen In rund 28 000 Fällen wurde die Kindeswohlgefährdung 2019 von den Jugendämtern als eindeutig (akut) eingestuft, das waren 12% mehr als im Vorjahr.