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Zu der aus 10/2020 vorliegenden Standardisierungsanfrage der EC zur Überarbeitung bestehender und Ausarbeitung neuer harmonisierter Normen zur Unterstützung der MDR (VO 2017/745 über Medizinprodukte) und IVDR (VO 2017/746 über In-vitro-Diagnostika) liegen nun zwei Durchführungsbeschlüsse über erste zu harmonisierende Normen zur MDR und IVDR vor. Die ersten ausgewählten Normen befassen sich mit dem Thema ´Sterilisationsprozesse` und sind in den Anhängen der Durchführungsbeschlüsse aufgeführt. Harmonisierte normen mdd in medical terms. Bisherige in Verbindung mit der MDD und IVDD erstellte harmonisierte Normen dürfen nicht zur Vermutung der Konformität mit den Anforderungen der MDR oder IVDR herangezogen werden. Insgesamt schlägt die Standardisierungsanfrage die Überarbeitung von 96 Normen vor. Stichtag für die Umsetzung des EC-Vorschlags ist 05/2024. Weitere Informationen Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1182 über die harmonisierten Normen für Medizinprodukte: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1195 über die harmonisierten Normen für In-vitro-Diagnostika:
Die wesentlichen Leistungsmerkmale sind jene Leistungsmerkmale, die erforderlich sind, um die Freiheit von unvertretbarem Risiko zu erreichen (d. h. dass das Fehlen oder die Verschlechterung dieser Leistungsmerkmale zu einem unvertretbarem Risiko führen würde). Der Anwendungsbereich der Norm wurde erweitert. Die Anforderungen decken jetzt die Sicherheit und die wesentlichen Leistungsmerkmale sowohl von medizinischen elektrischen Geräten als auch von medizinischen elektrischen Systemen ab. Die Klinische Bewertung - MEDDEV, MDD, AIMDD, MDR | orangeglobal. Medizinische elektrische Systeme wurden zuvor von der Norm EN 60601-1-1 abgedeckt, aber diese Anforderungen waren nicht in den Teil 1 der Norm integriert. Die Anforderungen für programmierbare elektrische medizinische Systeme (die zuvor unter die Norm EN 60601-1-4 gefallen waren) wurden nun in den Abschnitt 14 aufgenommen. Die Definition von medizinischen elektrischen Geräten wurde durch Entfernen der Einschränkung von Geräten abgeändert, die nur "unter ärztlicher Aufsicht" verwendet werden dürfen. Sie umfasst jetzt außerdem Geräte, die zur Kompensation oder Linderung einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung verwendet werden.