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Die IHK Düsseldorf bietet die im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO vorgeschriebene Unterrichtung an. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und richtet sich an Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt sind. 1. Ziel der Unterrichtung Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen werden mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen, deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt. Unterrichtung nach 34a der. Voraussetzung dafür ist: Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten. Die IHK hat sich im aktiven Dialog mit dem Teilnehmer, mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugt, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung in ausreichendem Maße vertraut ist. Entrichtung der Gebühr Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr nicht für die Bescheinigung zahlen, sondern für die Teilnahme an der Unterrichtung.
Wer selbständig im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis wird von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreie Stadt oder Landratsamt) erteilt. Folgenden Voraussetzungen sind grundsätzlich erforderlich: Zuverlässigkeit des Antragstellers geordnete Vermögensverhältnisse Haftpflichtversicherung Nachweis über Sachkundeprüfung Sachkundeprüfung und Unterrichtung Informationen zu Terminen der Sachkundeprüfung und Unterrichtung sowie Anmeldeformulare finden Sie im Geschäftsbereich Berufsbildung. Bewachungsgewerbe §34a | IHK München. Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Ausführliche Informationen zur Tätigkeit im Bewachungsgewerbe entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt " Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ". Inhalt des Merkblatts: "Bewachungstätigkeit" Abgrenzung: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe Abschließende Hinweise
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