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Quelle: Der Veranstalter Viele Genehmigungsbehörden verlangen auch vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen. Es beinhaltet eine Kombination aus konkreten Aspekten der Veranstaltungssicherheit und allgemeinen Anforderungen der Verkehrssicherung und allen Regelwerken, die der Veranstalter beachten muss. Das Sicherheitskonzept für Veranstaltungen ist auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung aufzustellen. Diese wird vom jeweiligen Bundesland ausgestaltet. Externer Berater Bei Großveranstaltungen wie z. B. dem Oktoberfest in München wird die Erstellung des Sicherheitskonzepts ausgelagert. Ein externer Berater hilft bei der Erstellung des Konzepts – gesetzlich bleibt die Pflicht der Erstellung beim Veranstalter oder Betreiber. Es gibt eine Reihe von Sicherheitsfirmen, die sich im Rahmen des Risikomanagements auf die Erstellung von Sicherheitskonzepten spezialisiert haben. Sogenannte Crowdmanager können durch ihre Expertise helfen – besonders in den Bereichen Einlasskontrolle, Fluchtwegsteuerung und gegebenfalls Personenschutz.
Anforderungen an ein gutes Sicherheitskonzept für Veranstaltungen Eine vollständige Risikominimierung ist durch ein Sicherheitskonzept nicht möglich. Aus juristischer Sicht enthält das Sicherheitskonzept für Veranstaltungen die Maßnahmen, die die Sicherungspflichten des Betreibers/Veranstalters erfüllen. Ein Sicherheitskonzept durchläuft die drei Phasen: Vorbereitung/Planung, Durchführung und Nachbereitung. Die Planung einer Großveranstaltung findet zum frühestmöglichen Zeitpunkt statt, um Veranstalter und Beteiligten genügend Zeit zu geben, dass Sicherheitskonzept abzustimmen und auszubessern. Es wird versucht, die maximal mögliche Veranstaltungssicherheit herzustellen. Während der Durchführung der Großveranstaltung ist es wichtig, dass eine Sicherheitszentrale eingerichtet wird. Diese bildet den Schnittpunkt für alle Instanzen und gewährleistet die reibungslose Koordination. Nach der Veranstaltung darf die Nachbereitung nicht fehlen, damit die Erfahrungsberichte abgestimmt und Fehlerquellen für die zukünftigen Großveranstaltungen vermieden werden können.
Ein Sicherheitskonzept sorgt unter anderem dafür, dass im Notfall auch entsprechend gehandelt wird, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Störungen zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen. Aufgestellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung oder Versammlungsstätte immer vom Veranstalter oder Betreiber. Die Sicherheitsbehörden prüfen jeweils nur die Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes. Anzeige- oder Genehmigungsverfahren bleiben davon unberührt. Wann braucht man ein formelles Sicherheitskonzept? Bei Veranstaltungen innerhalb von Versammlungsstätten mit mehr als 5. 000 Besucherplätzen ist ein formelles Sicherheitskonzept, das nach einem festgelegten Verfahren mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen ist, zwingend erforderlich. Abhängig von der voraussichtlichen Gefährdungslage kann ein formelles Sicherheitskonzept bereits bei geringerer Besucherzahl gefordert werden.
Dort heißt es: "Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten". Eigentlich ist die Verordnung als Betriebsvorschrift für Versammlungsstätten anzuwenden, doch auch für öffentliche Veranstaltungen verlangen Kommunen immer öfter die Erstellung eines Sicherheitskonzepts. Dahinter steckt – im Hinblick auf die jüngsten Terrorakte in Deutschland oder den Geschehnissen bei der Loveparade in Duisburg – zum einen der Wunsch nach mehr Sicherheit zum anderen die Sorge, haftbar gemacht zu werden, falls eine Veranstaltung doch zur Katastrophe für die Besucher wird. In der Regel sind es große Events mit mehreren Tausend Besuchern, für die ein Sicherheitskonzept gefordert wird. So wird es für Versammlungsstätten erst ab 5000 Besucherplätzen zwingend notwendig. Die Frage bleibt jedoch, was genau unter "Erfordert es die Art der Veranstaltung" zu verstehen ist. Weil das Gesetz so schwammig formuliert ist, liegt es wohl im Ermessen der zuständigen Behörde, wann sie ein Sicherheitskonzept verlangt und wann nicht.
Grundsätzlich ja: Denn es könnte durchaus erforderlich und zumutbar sein, sich im Vorfeld zumindest ein paar grundlegende Gedanken dazu zu machen. Wer aber nicht das Erforderliche und Zumutbare getan hat, ist später für den Schaden verantwortlich (das sind die so genannten Verkehrssicherungspflichten). Kurzum: Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört, dass sich der Veranstalter bei jeder Veranstaltung jedenfalls grundlegende Gedanken über Maßnahmen in einem Notfall macht und dafür Vorkehrungen trifft und diese auch anderen Helfern bekannt macht.
Dieser muss fachlich qualifiziert sein und vom Veranstalter ordentlich unterwiesen werden. Ein Merkblatt zur Sicherheitsunterweisung enthält die "Sicherheitsmappe für Veranstaltungen ". § 43 Abs. 4 MVStättVO beschreibt die Verantwortungsbereiche des Ordnungsdienstes während des Events. Empfohlene Gliederung eines Sicherheitskonzepts Zum Thema Sicherheitskonzept gibt es einige Veröffentlichungen, die alle im Werk "Das digitale Handbuch zum Veranstaltungsrecht" näher beleuchtet werden und eine empfohlene Gliederung des Sicherheitskonzepts wiedergeben. So haben die Berufsfeuerwehren als Erste eine Grobstruktur erarbeitet, die von anderen Institutionen weiterentwickelt wurde. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat z.
No category Sicherheitskonzept (Muster als pdf)
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