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Nach knapp zwei Jahren Pause findet die kostenlose Rechtsberatung wieder im Amtsgericht Lörrach statt. Die Anwältinnen und Anwälte des Lörracher Anwaltsvereins engagieren sich unentgeltlich für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen: Jeden Mittwoch von 15:00 bis 17:00 Uhr findet für sie im Anwaltszimmer (0. 58) des Amtsgerichts Lörrach in der Bahnhofstraße 4 eine kostenlose Rechtsberatung statt. Voraussetzung der Beratung ist allein, dass die Ratsuchenden im Amtsgerichtsbezirk Lörrach wohnen und im Sinne der Prozesskostenhilfe bedürftig sind. Im Zuge der Coronapandemie wird es Zugangskontrollen durch die Justizwachtmeister geben. Einlass wird unter der Beachtung von 3G und einer FFP2-Maskenpflicht gewährt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch wird der Einlass zukünftig über ein Nummernsystem gesteuert. Der Vorsitzende des Anwaltsvereins Lörrach, Dr. Klaus Krebs, freut sich sehr, dass man in Zusammenarbeit mit dem Gericht wieder die kostenlose Rechtsberatung anbieten kann.
Information zur Beratungshilfe Informationen zur Gewährung von Beratungshilfe für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung erhalten Sie hier. Kostenlose anwaltliche Rechtsberatung Die Anwältinnen und Anwälte des Lörracher Anwaltsvereins engagieren sich unentgeltlich für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen: Jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr findet für sie im Anwaltszimmer (0. 62) des Amtsgerichts Lörrach in der Bahnhofstraße 4 eine kostenlose Rechtsberatung statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Voraussetzung der Beratung ist allein, dass die Ratsuchenden im Amtsgerichtsbezirk Lörrach wohnen und im Sinne der Prozesskostenhilfe bedürftig sind. Achtung: Derzeit findet wegen den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Virus-Epidemie in den Räumen des Amtsgerichts Lörrach keine kostenlose anwaltliche Rechtsberatung statt.
Einen Schwerpunkt hat Klaus Krebs als Vorsitzender auf den Blick über die Grenze in die Schweiz gelegt, hier findet immer wieder ein Austausch mit Anwälten aus den Basler Kantonen statt. Als Mitglied im Anwaltsverein ist man verpflichtet, die kostenlose Rechtsberatung im Amtsgericht zu machen. Da der Anwaltsverein aber 110 Mitglieder hat, kommt jeder im Durchschnitt alle zwei Jahre einmal dran. Der Verein stellt die Liste für ein ganzes Jahr auf, wer verhindert ist, muss selbst für Ersatz sorgen. Aber das kommt erfahrungsgemäß recht selten vor, sagt Krebs.
Beratungshilfe wird gewährt für Kosten, die im Rahmen einer außergerichtliche rechtliche Beratung und gegebenenfalls Vertretung entstehen. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe sind: Die erforderliche Mittel können wegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtssuchenden nicht aufgebracht werden. Andere zumutbare Möglichkeiten für eine Hilfe stehen nicht zur Verfügung Die Inanspruchnahme der Beratungshilfe ist nicht mutwillig. Diese Voraussetzungen prüft das Gericht anhand der vorzulegenden Unterlagen und anhand der Begründung des Antrags und entscheidet dann durch Beschluss. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Für die Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann das amtliche Formular verwendet werden. Die dort gemachten Angaben müssen in der Regel belegt werden, zum Beispiel durch aktuelle Lohn- oder Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge. Lesen Sie dazu auch die Ausfüllhinweise zum amtlichen Formular. Wird Beratungshilfe gewährt, stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, mit dem bei einer Beratungsperson, in der Regel einem Rechtsanwalt, Beratung in Anspruch genommen werden kann.