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Rechtsanwaltskanzlei Am Modenbach Christian Von Loefen Modenbachstraße 1 67376 Harthausen Rhein-Pfalz-Kreis - Rheinland-Pfalz - Germany Telefon anzeigen In Harthausen hat Infobel eingetragene 188 registrierte Unternehmen aufgelistet. Diese Unternehmen haben einen geschätzten Umsatz von € 125. Rechtsanwaltskanzlei am modenbach kontakt. 09 millionen und beschäftigen eine Anzahl von Mitarbeitern, die auf 850 geschätzt werden. Das Unternehmen, das in unserem nationalen Ranking am besten in Harthausen platziert ist, befindet sich in Bezug auf den Umsatz in der Position #3, 476. Öffnungszeiten Mo 08:00 16:00 Di 08:00 16:00 Mi 08:00 16:00 Do 08:00 16:00 Fr 08:00 12:00 Andere Geschäfte in der gleichen Gegend Im Internet verfügbare Informationen Im Internet verfügbare Informationen Kategorien im Zusammenhang mit Rechtsanwälte in Harthausen Standorte zu Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach Christian von Loefen Modenbachstrasse 1 67376 Harthausen Telefon: (06344) 9443-0 (Angabe auf Antrag PFÜB) Telefon: (06322) 95372-0 (Angabe auf Briefpapier) Telefon: (06344) 95372-333 (Angabe bei der BRAK) Telefax: (06344) 95372-900 (Angabe bei der BRAK) eMail: (wird vom RA nicht bekannt gegeben) Internet: (wahrscheinlich nicht vorhanden) Postbank Ludwigshafen IBAN DE14 5451 0067 0121 6286 74 BIC: PBNKDEFFXXX Zulassung zum Rechtsanwalt: 18. RA von Loefen – +++ Blackletter +++. 01. 2002 Zuständige Rechtsanwaltskammer: Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken Landauer Strasse 17, 66482 Zweibrücken Telefon: (06332) 80030, Telefax: (06332) Internet: Wenn man bei der Rechtsanwaltskammer was erreichen möchte, sollte man mit denen schriftlich Kontakt aufnehmen. Wenn man sich über einen Rechtsanwalt beschweren möchte, gibt man als Betreff dort Berufsrechtsverstoß an. Bei diesem "Thema" wird ein Verfahren eingeleitet, bei dem der Rechtsanwalt und seine Praktiken überprüft werden.
Hallo, liebe Community, ich habe heute wegen eines nicht bezahlten Versicherungsbeitags über 30, 31 EURO (inkl. 3, 00 Euro Mahngebühr, weil der Versicherer schon 1x gemahnt hatte) eine Forderung eines Inkasso-Unternehmens ("Sirius-Inkasso" aus Ratingen) erhalten. Die fordern jetzt gleich mehr, als das Dreifache der Hauptforderung, nämlich 92, 95 Euro!!! Erklärt und aufgelistet wird 1, 0 Geschäftsgebühr (45, 00 Euro), Post- und Telekommunikationspauschale (9, 00 Euro - obwohl die mir nur diesen 1 Brief geschickt haben... Rechtsanwaltskanzlei am modenbach harthausen. ), sowie Mehrwertsteuer (8, 64 Euro). Ich finde, das ist unglaublich viel und frage mich, wie hoch die Inkassogebühren eigentlich sein dürfen? Ich habe versucht, das zu recherchieren und denke, dass die nur 0, 5 Geschäftsgebühr und auch wesentlich weniger für Telekommunikationspauschale berechnen dürften, aber ich blicke da nicht wirklich durch und bin mir nicht sicher. Bitte: Vielleicht könnt Ihr mir helfen und mich aufklären, ob so eine hohe Forderung überhaupt berechtigt ist und ich die bezahlen muss?
Hier eine kurze Beschreibung meines Problems: Mein Vater hat im Juni 2018 bei der Telekom Magenta Regio ein DSL-Anschluss abgeschlossen. Ende August wurde dann von meinem Konto die erste Rechnung verbucht. Auf Nachfrage hat mein Vater mein Vater gemeint, dass er nicht wüsste, woher die Telekom meine IBAN wüsste. Ich persönlich habe kein Konto bei der Telekom. Ich habe ein Handyvertrag bei O2 und einen DSL-Anschluss bei 1&1. Also habe ich die Summe zurückgebucht. Rechtsanwaltskanzlei Am Modenbach Christian Von Loefen - Rechtsanwälte in Harthausen (Adresse, Öffnungszeiten, Bewertungen, TEL: 06344953...) - Infobel. Mein Vater hatte schon gezahlt. Nach ca. einer Woche kam eine Zahlungserinnerung bei meinen Eltern an. Natürlich handelte es sich dabei um die Summe, die ich zurückgebucht hatte, obwohl mein Vater schon gezahlt hatte. Um keine weiteren Probleme zu verursachen hat mein Vater nochmal gezahlt, anstatt direkt mit der Telekom Kontakt aufzunehmen. Im nächsten Monat nochmal genau das gleiche Spiel: Papa zahlt die offene Rechnung, von meinem Konto wird Geld abgebucht, ich buche es zurück, Zahlungserinnerung kommt nach einer Woche an, Papa ignoriert diese dieses Mal.
Oder zahlen Sie innerhalb der gleichen Frist die Gesamtforderung in Höhe von 140€ [... ]" Dass das neue Schreiben vom Feb. 22 auf die Zwangsvollstreckungssache hinweist, schließe ich aus dem indentischen Aktzenzeichen in beiden Schreiben. Meiner Meinung nach habe ich alles bezahlt. Meine Frage ist nun: Habe ich mit dem 1. Schreiben vom Gerichtsvollzieher die komplette Forderung bezahlt, oder ist das 2. Schreiben berechtigt? Falls nicht, welche Schritte sollte ich einleiten? Vielen Dank fürs Lesen und Beantworten. Beste Grüße! # 1 Antwort vom 9. Forderung verrechnet - Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach - FKH OHG - UGV Inkasso Inkasso. 2022 | 15:36 Von Status: Lehrling (1633 Beiträge, 236x hilfreich) Meiner Meinung nach habe ich alles bezahlt. Und? Ist wirklich alles bezahlt? # 2 Antwort vom 9. 2022 | 16:02 Und? Ist wirklich alles bezahlt? Ich nehme es zumindest an, wie kann ich das genau herausfinden? Dem Schreiben vom Gerichtsvollzieher ist eine Forderungsaufstellung beigefügt. Die überwiesene Summe übertifft die aus der Forderungsaufstellung + Anwaltskosten aus dem Vollstreckungsauftrag.. -- Editiert von fb311174-48 am 09.