Kleine Sektflaschen Hochzeit
Die DIN VOB 2016 (Beuth-Verlag) ist verbindlich anzuwenden! Die Normen wurden fachtechnisch überarbeitet, sowie die Gliederung der Abrechnungen haben sich in der Handhabung wesentlich vereinfacht. Die VOB/C erläutert für jedes Gewerk eigene Abrechnungsregeln, insbesondere die Übermessungsregeln von Aussparungen, Öffnungen, Nischen, Durchdringungen und Einbindungen sowie zulässige Abzüge und dergleichen, und diese sind hier in der Regel gefragt. Hier unterscheiden sich oft die Meinungen von beiden Seiten. Hier finden Sie illustrierte Kommentare mit vielen Abbildungen und praktischen Beispielen aus der täglichen CAD-Praxis nach Regeln der VOB/C, abzurechnen. Bauleistungen nach DIN 18318 Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. ZTV-Pflaster-StB 20 veröffentlicht. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Besondere Leistungen werden gesondert berechnet und hier gibt es die Möglichkeit, die einzelnen Positionen in der Leistungsbeschreibung pauschal zu erfassen oder als eigene Position auszuschreiben.
Für Bauvorhaben des Bundes ist die Vereinbarung der ZTV Pflaster-StB 06 obligatorisch, für den Zuständigkeitsbereich der Landesbauverwaltungen empfohlen. Privaten Auftraggebern wird – zumindest für befahrene Flächen – die Vereinbarung der ZTV angeraten. Pflasterdecken können für alle Verkehrsflächen nach Maßgabe der RStO verwendet werden. VOB/C DIN 18 318: Nachsanden von Pflasterflächen - ein Gewährleistungsfall?, Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), Pressemitteilung - lifePR. Dagegen sollten Plattenbeläge nur bei der Befestigung von Geh- und Radwegen, ausgenommen bei Überfahrten, sowie bei Plätzen ohne Kraftfahrzeugverkehr, Anwendung finden. ATV DIN 18318 setzt als Regelausführung die Verlegung von Pflasterklinkern in Reihen voraus. Verbände mit Kreuzfugen bedürfen nach Maßgabe der ZTV Pflaster-StB 06 der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Das Zuarbeiten von Steinen oder Platten soll nur durch Nassschnitt erfolgen. Dadurch soll dem unsorgfältigen, das Aussehen fertiggestellter Flächen beeinträchtigende, "Knacken" von Steinen oder Platten begegnet werden. • Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung und deren Einfassungen (M FP) • Arbeitspapier Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung • Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr Die Inhalte von Merkblättern und Empfehlungen haben den Anspruch, als Stand der Technik angesehen zu werden.
Der Verleger auf der Baustelle ist dafür verantwortlich, dass dieses vorgegebene Fugenmaß eingehalten wird (siehe DIN 18318). Trotz eindeutiger Verlegeanweisungen der Betonsteinhersteller und entsprechenden Vorschriften in einschlägigen Verarbeitungsnormen wird der Pflasterfuge bei der Verlegung der Betonsteine oftmals zu wenig Beachtung beigemessen. Deshalb sind Beschädigungen der Steine und der Pflasterdecke vorprogrammiert. Die Schäden infolge nicht normgerechter Pflasterfugen – insbesondere z. B. DIN 18040-3 Pflaster und Plattenbeläge - nullbarriere. die typischen oberen Kantenabplatzungen – stellen die direkte Folge einer unsachgemäßen Verlegung dar. Fälschlicherweise werden in diesen Fällen häufig die Betonsteinhersteller verantwortlich gemacht. Diese bemühen sich, das Problem an der Wurzel zu packen, indem diverse Betonstein-Typen mit Abstandhaltern versehen werden. Abstandhalter Die Kombination von Beton-Pflastersteinen mit werkseitig angebrachten Abstandhaltern kennzeichnet die Bemühungen der Hersteller unter anderem eine Mindestfugenbreite zu garantieren.
Hieraus folgt, dass Pflegeleistungen, die den Bestand, die Funktion und den Wert einer Bauleistung sichern, besondere Leistungen sind und demzufolge gesondert beauftragt und vergütet werden müssen. Letztlich bleibt die Frage, ob der Auf-tragnehmer eine Hinweispflicht für die später zu erbringenden Pflegeleistungen hat. Der Auftragnehmer hat gegenüber seinem Auftraggeber eine Beratungs- und Hinweispflicht. Dies trifft insbesondere für private Auftraggeber zu, die nicht durch einen Architekten oder ein Ingenieurbüro vertreten werden. Bei öffentlichen Auf-traggebern, die regelmäßig Pflasterarbeiten ausschreiben, kann davon ausge-gangen werden, dass sie über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und die Fol-gen fehlender Pflegeleistungen kennen. Um derartigen Auseinandersetzungen vorzeitig entgegenzuwirken, sollte bei der Abnahme von Pflasterflächen auf die Folgen fehlender Pflegeleistungen hinge-wiesen werden.
Bei Pflasterbelägen, die für eine hohe Wasserdurchlässigkeit vorgesehen sind, eignen sich vorzugsweise nur Splitt 1/3 mm und 2/5 mm. Das Fugenmaterial muss so stabil gewählt werden, dass eine Lastübertragung von Stein zu Stein möglich ist. Pflasterfugen, die zu eng gelegt sind, verhindern die Einbringung von geeigneten Fugenmaterialien. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass das Fugenmaterial auf das Bettungsmaterial abgestimmt ist, damit ein Einrieseln des Fugenmaterials in das Pflasterbett nicht stattfinden kann. Die Pflasterfuge ist erst mit einer vollständigen Fugenfüllung funktionsfähig. Sieblinienbereich Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Fugenfüllung und Abrütteln Das Verfüllen der Fugen erfolgt kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten. Dazu wird das Fugenmaterial auf das Pflaster aufgebracht, gleichmäßig verteilt und in die Fugen eingekehrt. Um ein möglichst vollständiges Füllen der Fugen zu erzielen, sollte das Fugenmaterial zusätzlich unter geringer Wasserzufuhr eingeschlämmt werden.