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Ausgehzeit am Krankenschein | - Das Elternforum Bin gestern vom Krankenhaus nach Hause entlassen worden (Leitenbruch OP am Montag). Bin gleich zur Vertretung meines Hausarztes gegangen (am Weg) um mich krank schreiben zu lassen. Die Orinationshilfe gibt mir den Schein, wiederbestellt für nächsten Mittwoch. Da ich noch dringend Kreislauftropfen brauchte und die nur vom Arzt verabreicht werden können hab ich ca 1 Std gewartet. Es ist mir dann aufgefallen das am Krankenschein bei den Ausgehzeiten nichts eingetragen war. Mein Artz macht da immer Stricherln hin = keine Ausgehzeit (meistens in Grippefälle, ist ja auch logisch). Komm ich endlich dran wird mein Blutdruck gemessen und Tropfen verschrieben. Ich wollt was gleich haben: nein an der nächsten Kreuzung ist eh eine Apotheke. Toll. Frag ich wegen der Ausgehzeiten: man darf nur 3 Stunden raus (und er kritzelt 13-16 Uhr rein). Danke. Tschüss. Zu Hause ärgere ich mich weil ich nicht gleich auf die eingetragenen Zeiten geschaut habe. Ausgehzeit bei Krankgeschrieben sein?? - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. Von 13-16 Uhr schläft meine Kleine und da kann ich gar nichts tun.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält allgemeine Bestimmungen zum Schutz von Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Jugendlichen (Personen ab 14 bis unter 18 Jahren) im alltäglichen Leben (Kulturveranstaltungen, Vergnügen, Spiele, Alkohol, Rauchen usw. ). Es regelt nicht ihre generellen Ausgehzeiten, sondern legt nur fest, wie lange sich Kinder und Jugendliche an bestimmten öffentlichen Orten aufhalten dürfen und wie Sie das regeln können. Jugendschutzgesetz - Ausgehzeiten für Jugendliche einhalten. Was Sie benötigen: Jugendschutzgesetz als Eltern Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen Jugendschutzgesetz - Pflichten von Eltern und Veranstaltern In erster Linie entscheiden Sie als Eltern, wo und wie lange sich Ihre Kinder und minderjährigen Jugendlichen außerhalb der Wohnung, also in der Öffentlichkeit, aufhalten dürfen. Krank ohne Krankmeldung: Das sollten Sie beachten | FOCUS.de. Öffentlichkeit bedeutet nach dem Jugendschutzgesetz: Tanzveranstaltungen, Spielhallen, Kinos, Theater, Gaststätten, Geschäfte, Nachtklubs, Sporteinrichtungen u. ä.
Allerdings gilt hier nur bis maximal 24 Uhr Kino: Auch fürs Kino gibt es für 14-Jährige noch gesetzliche Regelungen: bis 22 Uhr darfst du noch ins Kino gehen, wenn der Film nur vor 24 Uhr endet. Dauert eine Filmvorstellung länger als 24 Uhr, musst du laut Jugendschutzgesetz von deinen Eltern oder einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Diese Orte sind Tabu für 14-Jährige Es gibt Orte, die als "jugendgefährdende Orte" eingestuft sind. An diesen Orten ist es für 14-Jährige komplett verboten sich dort aufzuhalten, egal zu welcher Uhrzeit. Dazu gehören zum Beispiel Bordelle, Strip-Clubs oder Swinger-Clubs. Auch an Orten, wo Rauschmittel oder Drogen verkauft oder konsumiert werden, darfst du dich als Jugendlicher zu keiner Zeit aufhalten. Wer eignet sich als Aufsichtsperson für 14-Jährige? Du solltest dir merken, dass nicht jede beliebige Person als Aufsichtsperson angesehen wird. Eine Aufsichtsperson lässt sich in zwei Gruppen einordnen: Personensorgeberechtigte Personen Hier handelt es sich für gewöhnlich um deine Eltern.
Es sind jedoch die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. Außerdem darf sich der Arbeitgeber durch die Kündigung keine Entgeltfortzahlung ersparen. Er hat also noch so lange das Entgelt im laufenden Krankenstand zu zahlen, wie er es auch im aufrechten Dienstverhältnis gemusst hätte. Rückfragen & Kontakt: ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund Florian Kräftner 01/53 444-39 264, 0664/301 60 96 aeftner @ OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB0006
Aber wie das ist wenn nichts steht weiß ich nicht. Ah, hab grad geschaut, bei mir steht (bin auch grad zu Hause) 9-11 und 14-17 Uhr, aber bei mir ist nicht nein oder ja angekreuzt?!?! du darfst in deinem krankenstand nur nicht einer arbeit nachgehen. zb wenn ich beide hände gebrochen hätt, könnt ich nicht arbeiten, aber zu einem klassentreffen schon. man versteht, was ich damit sagen will? das beispiel hinkt. wenn mich kreislaufprobleme an der ausübung meiner arbeit hindern würden, würde ich auf's fortgehen jedenfalls verzichten. mM sie wirds sehen wie es ihr geht, wenn sie dort ist.. ich glaub ja kaum, dass die wild party feiert, sondern nett mit leuten beinand ist. Ich weiß nicht ob das so einfach geht. Auch wenn man Ausgehzeiten hat muss man sich dran halten, was wenn sie einen Unfall hat?! Da ist man dann nicht versichert und ist das dann nicht ein Kündigungsgrund? Und vor einem Kontrollor hätte ich nicht Angst, aber was wenn man wem trifft von der Arbeit? Ich würds mich nicht trauen!