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Wer schon einmal Tiefbauarbeiten vor seiner eigenen Tür ertragen musste, die Wände zu wackeln begannen, einige Bilder von der Wand fielen oder das Haus plötzlich Risse an der Fassade zeigte, stellt sich unweigerlich die Frage, wer für die Schäden aufkommt. Wenn die Bauarbeiten von einer Firma in Auftrag gegeben worden sind, haftet dann vielleicht der Auftraggeber? Wollte die Stadt vielleicht die Wasserleitungen erneuern, haftet dann vielleicht die Stadt? Wir haben aktuell das Problem in Essen-Rüttenscheid. Schäden in und an einem Haus durch Tiefbauarbeiten. In der Nähe des Amtsgerichts Essen wird ordentlich gebaut und bei uns in der Redaktion wackeln jeden Tag die Wände. Computer stehen in der Regel nicht so auf Erschütterungen und wir haben recherchiert ob und wer für entstandene Schäden am Ende aufkommen würde. Die in solchen Angelegenheiten angerufenen Gerichte kommen in Deutschland zu unterschiedlichen Urteilen: 3 Urteile im Bezug auf Schäden durch Tiefbauarbeiten Das Oberlandesgericht Schleswig entschied zu Gunsten einer Klägerin.
000 als Beteiligung für die nächste Außenverputzung unseres Hauses zahlen, und damit die Sache "mit einem Händedruck" abschließen. Dabei habe ich ein ungutes Gefühl, nicht, weil es mir darum geht, hier möglichst viel Geld herauszuholen, sondern, weil ich überhaupt nicht beurteilen kann, welche Auswirkungen die Risse und ihre Veränderungen auf die Statik des Hauses haben, welche Folgekosten zu befürchten sind, und wie sich das alles auf den Wert des Hauses auswirkt. Durch Bauarbeiten im Nachbarhaus Schäden am eigenen Haus - was tun? Baurecht. Der für die Baumaßnahme verantwortliche Architekt gesteht ein, dass es aufgrund der Bauarbeiten Rissbildungen und Rissveränderungen an unserem Haus gegeben habe, will aber keinen Vorschlag zur Regulierung des Schadens machen, sondern bittet uns, dies zu tun und schiebt uns somit den "Schwarzen Peter" zu. Wenn ich eine unkontrollierte Schadensvergrößerung ausschließen kann (kann ich das? ), kann ich mir einen "Vergleich" durch eine einmalige finanzielle Abfindung prinzipiell vorstellen. Meine Fragen: 1. Sollte man sich unter den hier vorliegenden Voraussetzungen auf einen Vergleich einlassen?
Möglicherweise liegen auf dem Bauamt auch Erkenntnisse zu Baugrund etc. vor. Es wird Sie nicht verwundern, daß ich Ihnen (und Ihren Nachbarn) rate sofort einen Kollegen vor Ort mit der Angelegenheit zu betrauen, der dann auch z. in einem Beweissicherungsverfahren oder Eilverfahren sofort tätig werden sollte. Voraussichtlich wird es nicht leicht werden die Schadensverursachung nachzuweisen und den richtigen (zahlungsfähigen) Anspruchsgegner zu finden, da die Verantwortung sehr wahrscheinlich dem jeweils anderen "in die Schuhe geschoben" werden wird. Es steht auch ein langwirige Auseinandersetzung führen zu müssen. Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann. Risse durch bauarbeiten des nachbarn. Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Gebaut wird immer Wer zahlt für Risse am Nachbargebäude? 25. 09. 2017, 13:50 Uhr Wenn nebenan Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, bleibt das Haus selten schadensfrei. (Foto: imago/McPHOTO) Wohnungen sind Mangelware. Als Konsequenz daraus wird mancherorts gebaut, was das Zeug hält. Haus an Haus, Wand an Wand. Nicht selten zum Schaden der Nachbarimmobilie. Stellt sich die Frage, wer dann zahlen muss. Mehr Wohnraum braucht das Land – vor allem in den Städten. Und wenn Baulücken vorhanden sind, werden diese eifrig gefüllt. Was die Nachbarimmobilien oft nicht schadlos überstehen. So auch in einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) verhandelten Fall (Az. : 12 U 61/16). Hier hatte der Eigentümer eines Hauses aus der Jahrhundertwende das Tiefbauunternehmen verklagt, welches auf dem Nebengrundstück an der Mitwirkung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage beteiligt war. Zur Sicherung der hierzu ausgehobenen Baugrube brachte der Bauunternehmer in einem Abstand von zum Teil nur 60 Zentimeter zum Grundstück des Nachbarn mehrere acht Meter lange Eisenträger in den Boden ein.