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Junge Menschen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung sind in unserem Bildungssystem im Nachteil, wenn sie keine angemessenen Bedingungen vorfinden. Deshalb gibt es sog. "Nachteilsausgleiche", welche entstandene Nachteile in Schule, Studium und Beruf ausgleichen sollen. Für die Bewerbung und Zulassung an Hochschulen ist es wichtig, sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institution, frühzeitig vorab zu informieren. Die Zulassungsanträge und Formalitäten (Bewerbungsfristen, Vorpraktika etc. ) können nämlich von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Bei der Zulassung zum Studium gibt es folgende vier Nachteilsausgleiche, oder auch z. T. Nachteilsausgleich | Bezirksregierung Detmold. "Sonderanträge" genannt, die für verschiedene Situationen angedacht sind: 1. Der Härtefallantrag Ein zugelassener Härtefall berechtigt ein*e Bewerber*in, sofort zum nächsten Starttermin das Studium zu beginnen, ohne dass der Numerus Clausus (NC) bzw. andere Zulassungskriterien erfüllt sein müssen. Dieser Antrag ist für Menschen in schwerwiegenden Ausnahmesituationen gedacht.
natürlich - wird aber erst heute abend, da die Datei auf einem anderen Laptop ist, das mit meinem großen Sohn gerade unterwegs ist. Michi104 Beiträge: 1551 Registriert: 06. 02. 2008, 21:20 von Michi104 » 17. 2012, 14:52 Hallo Micha zwar nicht mit Studium aber bei der Ausbildung. Ihr war es eine stellungnahme des NCH oder ggf. auch eines Neurologen. Diagnose und das der Jenige z. b. mehr zeit brauch für seine Aufgaben, häufigere Pausen auch wärend den Prüfungen usw.. Es wäre auch möglich gewesen, eine Mündliche statt einer Schriftlichen Prüfung - wenn das dem jenigen leichter fällt - aber es kommt immer auf die einschränkungen an. Grüße Michi von » 17. 2012, 15:09 Hallo miteinander, KerstinM. hat geschrieben: Gruß Kerstin ist eine gute Idee Danke Kerstin. Kaja hat geschrieben: hat geschrieben: Kaja, siehst Du eine Möglichkeit die Vorformulierung oder Beispiel hierzu (per pn) zukommen zu lassen? Nachteilsausgleich abitur new zealand. natürlich - wird aber erst heute abend, da die Datei auf einem anderen Laptop ist, das mit meinem großen Sohn gerade unterwegs ist.
Diese drei Aspekte müssen in der, oben benannten, individuellen Stellungnahme aus der eigenen Sichtweise ebenfalls aufgeführt bzw. erörtert werden. 2. Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote Mit diesem Sonderantrag lässt sich unter bestimmten Umständen die Durchschnittsnote des Schulabschlusszeugnisses bzw. die Abi-Note der / des Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung dahingehend verbessern, um nach Möglichkeit den benötigten NC zu erreichen. Dieser Antrag kann dann gestellt werden, wenn während der Qualifizierungsphase für das Abitur, eine längere Erkrankung der / des Betroffenen den Schulbesuch verhindert hat oder durch fehlende Nachteilsausgleiche die Teilnahme am Unterricht erschwert wurde. Die Noten müssen bedingt dadurch nachweislich schlechter ausgefallen sein. Dieser Antrag muss durch ein Schulgutachten sowie den Unterlagen (z. B. Nachteilsausgleich - Mutismus + SYMUT® - Institut für Sprachtherapie Dr. Boris Hartmann. Schulzeugnisse, ärztliche Dokumente), auf welches sich dieses stützt, belegt werden. 3. Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit Der Text befindet sich in der Aktualisierung und wird in Kürze für Sie / Dich wieder freigeschaltet.