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erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung beantragt, die im Fall einer ausschließlichen Vermietungstätigkeit eine Reduzierung der Gewerbesteuerlast auf null ermöglicht. Das Finanzamt verweigerte allerdings die gewerbesteuerliche Kürzung u. a. mit dem Argument, dass eine Betriebsaufspaltung und damit originäre gewerbesteuerliche Einkünfte vorgelegen hätten. Betriebsaufspaltung durch sachliche und personelle Verflechtung Eine Betriebsaufspaltung wird angenommen, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen (meist eine Immobilie) für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sog. sachliche Verflechtung) und die hinter beiden Unternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben (sog. ➤ Betriebsaufspaltung: Definition, Erklärung & Beispiele. personelle Verflechtung). Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wird die eigentliche Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens als (originär) gewerbliche Tätigkeit gewertet und besteuert. Im Einzelfall ist häufig – wie auch hier – die personelle Verflechtung fraglich.
Das FG hat zu Unrecht die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung verneint. 1. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung – sachliche und persönliche Verflechtung (ständige Rechtsprechung, vgl. den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. 11. 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl. II 1972, 63, BB 1972, 30 m. Anm. Lauer) – und damit eines gewerblichen Unternehmens i. S. von § 15 EStG liegen im Streitfall vor. Das ist für die persönliche Verflechtung unstreitig, gilt aber auch für die sachliche Verflechtung. Die vermieteten Teile der Einfamilienhäuser der Kläger zu 1 und 2 (bis April 1998..., ab Mai 1998... ) stellen nach den für die Betriebsaufspaltung geltenden Grundsätzen entgegen der Auffassung des FG eine wesentliche Grundlage für den Betrieb der GmbH dar. Betriebsaufspaltung - NWB Datenbank. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Ohne abweichende Vereinbarung kann in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur einstimmig entschieden werden; deshalb kann A im Fall (4) im Besitzunternehmen ohne B keine Entscheidung treffen. B ist aber an der Betriebsgesellschaft nicht beteiligt. Der Bundesfinanzhof hat deshalb mehrfach entschieden, dass keine personelle Verflechtung besteht. Die Verwaltung wendet diese Rechtsprechung nicht an; wenn festgestellt werden kann, dass der Mehrheitsgesellschaft de facto seinen Willen im Besitzunternehmen verwirklichen kann
3. NV: Die Frage der sachlichen Verflechtung infolge der Überlassung von Büroräumen ist durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt. Tatbestand I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die aufgrund eines Franchisevertrags schlüsselfertige Einfamilienhäuser erstellt (T-GmbH), sowie einer zweiten GmbH, die für erstere als Subunternehmerin tätig ist (B-GmbH). Der Kläger erwarb im Dezember 2004 aus einer Insolvenz das bebaute Grundstück H und vermietete ab Februar 2005 655 qm Büroräume und 25 Parkplätze an die T-GmbH sowie 50 qm Büroräume und sechs Parkplätze an die B-GmbH; außerdem 40 qm Büroräume und drei Parkplätze an die X-GmbH, deren Anteile er mehrheitlich hielt. Die T-GmbH ist Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks –vom Kläger als Bauhof bezeichnet–, das mit einer Lagerhalle und einem Bürogebäude bebaut ist. In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre (2005 bis 2007) erfassten der Kläger und seine Ehefrau die Überlassung des Grundstücks H bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und die Gewinnausschüttungen der T-GmbH und der B-GmbH bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Kennen Sie das? Sie wollen nur eine kurze Mail schreiben, dass Sie jemandem Bescheid geben, wenn es so weit ist. Keine große Sache eigentlich, das ist ja schnell getippt … Doch dann geraten Sie ins Grübeln. Wie war das noch mal? Schreibt man Bescheid geben groß oder klein? Bescheid geben: man schreibt "Bescheid" immer groß Um es so kurz zu machen, wie die Nachricht, die Sie eben versenden wollen: Sie haben Glück. Ich gebe ihnen bescheid 1. In diesem Fall gibt es kein Hin und Her, keine Kann -Möglichkeiten, keine Auch -Schreibung. All die Dinge, die ich in vielen anderen Beiträgen differenzieren oder einschränken muss, kann ich mir an dieser Stelle sparen. Ob man Bescheid gibt oder einen Bescheid erhält, ob Sie noch schnell Bescheid sagen oder fürs Bescheid sagen danken – es wird nie bescheid, nie klein geschrieben. Eine eventuelle Verwirrung ist allerdings nur zu verständlich. Schließlich schreibt man Substantivierungen zusammen, wie zum Beispiel das Kirschenessen. Das Substantiv Bescheid wird allerdings immer groß und getrennt geschrieben.
Also, am besten geben Sie Bescheid, solange die eben erlernte Schreibung noch die richtige ist. Falls sich dahingehend etwas ändert, erfahren Sie es hier auf meinem Blog. Titelbild: Wynand van Poortvliet on Unsplash
Das soll aber nicht heißen, dass man bis 5 Minuten vor Feierabend warten soll.