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Zu diesem Zweck trifft den Arbeitgeber für neu zu besetzende Arbeitsplätze, die er öffentlich oder betriebsintern ausschreibt, nach § 7 Abs. 1 TzBfG die Verpflichtung, diese auch als Teilzeitarbeitsstellen auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür betrieblich eignet. Zur Förderung von Teilzeitbeschäftigung in bestehenden Arbeitsverhältnissen sieht § 7 Abs. 3 TzBfG zunächst vor, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der ihm gegenüber den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer oder Lage seiner Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren hat, die in dem Betrieb besetzt werden sollen. In § 8 TzBfG hat der Gesetzgeber darüber hinaus einen grundsätzlichen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf unbefristete sowie in § 9a TzBfG auf befristete Reduzierung der individuellen Arbeitszeit normiert (dazu nachfolgend). Soweit sich aus spezialgesetzlichen Vorschriften, z. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz 2020. B. aus § 15 Abs. 6 und 7 BEEG für die Elternzeit, aus einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein besonderer Teilzeitanspruch ergibt, muss sich der Arbeitgeber unter Einhaltung der jeweiligen weiteren Voraussetzungen auf eine Vereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung einlassen.
(Letzte Aktualisierung: 05. 08. 2015)
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo, kan mir jemand Erfahrungen mit der Anwendung des § 9 Teilzeit und Befristungsgesetz miteilen. Haben im Augenblick so einen Fall. AG möchte neueinstellen. Teilzeitkraft in gleicher Dienststelle will auf Vollzeit und hat das dem AG schon mehrfach mittgeteilt. Stellenausschreibung deckt genau die Stunden die der Teilzeitkraft fehlen. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz von. Welche Möglichkeiten hat der BR und muss der AG den Teilzeiter auf Vollzeit setzen? Drucken Empfehlen Melden 1 Antwort Erstellt am 21. 03. 2008 um 21:17 Uhr von Petrus Kommt drauf an... Wenn der ArbGeb will, dass sich die beiden Teilzeitstellen überschneiden (z. B. 9-13 und 12-16), dann wird's schwierig, das mit einer Person zu bewerkstelligen. Ansonsten Widerspruch bei der Einstellungsanhörung nach §99 BetrVG wegen Verstoß gegen § 9 TzBfG - und gucken, was passiert...
(1) 1 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Das Verlangen eines schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der Arbeitszeit, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. [1] Begrifflich wird häufig unterschieden zwischen einem "Teilzeitarbeitsvertrag" und einer "Teilzeitvereinbarung". Ein Teilzeitarbeitsvertrag liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis von Anfang an mit einer gegenüber Vollzeitarbeitnehmern geringeren Arbeitszeit begründet wird. Von einer "Teilzeitvereinbarung" als nachträglicher Zusatzvereinbarung zu einem bestehenden (Vollzeit- oder Teilzeit-)Arbeitsvertrag spricht man, wenn sich die Vereinbarung auf die Veränderung der vertraglichen Arbeitszeit beschränkt (bei entsprechender Anpassung der Vergütung), der Arbeitsvertrag jedoch im Übrigen regelmäßig unverändert bleibt. § 14 TzBfG - Zulässigkeit der Befristung - dejure.org. Selbstverständlich können anlässlich der Änderung der Arbeitszeit auch weitere oder alle Vertragsbedingungen neu aufgesetzt werden.
Gesetz - TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG § 9 Verlängerung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.