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Die Diakonie führt die Fortbildungen durch. Konzeption und Durchführung unterliegen der Mitbestimmung der Hauptpersonalräte. Jedes Jahr treffen sich Vertreter/innen des KM, der Hauptpersonalräte und der Schwerbehindertenvertretungen zum Erfahrungsaustausch. Ein strittiger Punkt war zuletzt das Vorhaben des KM, im Rahmen der Fortbildungen die Schulleitungen aufzufordern, vor der Anwendung der Dienstvereinbarung Sucht informelle Vorgespräche mit suchtauffälligen Lehrkräften zu führen. Der HPR GHWRGS hat nicht zugestimmt und damit das KM zur Rücknahme dieses Ansatzes bewegt. Grund: Die erste Gesprächsstufe ist bereits sehr niederschwellig angelegt und ungeregelte Gesprächsebenen fördern eher Co-Abhängigkeiten. Dienstvereinbarung sucht bw 2. Hinzu kommt, dass solche informellen Gespräche ohne die Personalvertretung geführt werden könnten. Folgen von Sucht bedenken Sicher werden sich manche Lehrkräfte fragen, wieso die Hauptpersonalräte die Dienstvereinbarung Sucht unterschrieben haben. Führt dies nicht dazu, dass Beschäftigte mit Billigung der Personalvertretungen sanktioniert werden?
Fragen zur Dienstvereinbarung "Sucht" an den Arbeitskreis: Frage: Die Universität Regensburg hat seit 1. 6. 2011 eine Dienstvereinbarung "Sucht" - "zur Prävention von Gesundheitsgefahren durch riskanten Suchtmittelkonsum sowie zum Umgang mit sichtbaren Auffälligkeiten am Arbeitsplatz in Verbindung mit Suchtmitteln". Warum diese Vereinbarung? Es gibt doch gesetzliche u. berufsgenossenschaftliche Vorschriften! Antwort: Natürlich gibt es zum Umgang mit dem Thema Sucht arbeitsrechtliche Vorschriften. Die Universität Regensburg sieht aber auch die soziale Verantwortung für ihre Beschäftigten. Deshalb wurde eine Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten bzw. Konflikt nicht aus dem Weg gehen. abhängigen Beschäftigten getroffen. Diese Dienstvereinbarung wurde zwischen der Universität Regensburg und dem Personalrat der Universität Regensburg geschlossen. Alkoholismus sowie Suchtmittelabhängigkeit sind Krankheiten. Sie treten nie plötzlich auf, viel- mehr ist die Entwicklung dorthin in der Regel ein länger dauernder Prozess.
Wege aus der Sucht – Hilfen bei Suchterkrankungen Bei folgenden Organisationen und Einrichtungen können Sie Beratung und Hilfe erwarten: 1. Der psychosoziale Dienst beim Staatlichen Schulamt Stuttgart Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart Tel. : 0711/2054 -345 (Sekretariat) Fax 0711/2054-343, E-Mail: Internet: 2. Weitere Beratungsstellen - Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtkranke, Gefährdete und Angehörige Caritasverband für Stuttgart e. V. Katharinenstraße 2 B, 70182 Stuttgart, Tel. : 0711/24 89 29-10 - Blaues Kreuz Stuttgart e. V. Beratungsstelle Blaues Kreuz Daimlerstr. 44, 70182 Stuttgart, Tel. : 0711/2 23 80 88 - Frauen-Sucht-Beratungsstelle Lagaya Katharinenstr. 22, 70182 Stuttgart, Tel. Sucht am Arbeitsplatz - IHK Region Stuttgart. : 0711/ 640 - 54 90 - Anlaufstelle bei Essstörungen (ABAS) Lindensprüstr. 32, 70176 Stuttgart, Tel. : 0711/30568540 - Suchtmedizinisches Behandlungszentrum Suchtberatung Klinikum Stuttgart Türlenstr.
3. Maßnahmen und Hilfsangebote für Betroffene 3. 1 Erstes Gespräch Besteht bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ein begründeter Verdacht der Suchtgefährdung oder -abhängigkeit, so führt die bzw. der unmittelbare Vorgesetze umgehend mit dieser Mitarbeiterin oder diesem Mitarbeiter ein vertrauliches Gespräch. Hier werden Wege zur Hilfe aufgezeigt (z. B. Kontaktaufnahme mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt, einer Suchtberatungsstelle, einer Selbsthilfegruppe oder vergleichbaren Einrichtungen) mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass der Vorfall ohne Konsequenzen bleibt, wenn sich keine erneute Auffälligkeit ergibt. Betriebliche Suchtprävention – Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass bei fortdauerndem Suchtverhalten oder Missbrauch von Suchtmitteln sowohl das zuständige Fachreferat als auch die Personalverwaltung im Evangelischen Oberkirchenrat eingeschaltet werden. Über dieses Gespräch bewahren die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner Stillschweigen; es wird keine Personalaktennotiz gefertigt. Dabei gilt der Grundsatz: Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter darf sich durch Suchtverhalten oder Missbrauch von Suchtmitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie bzw. er sich selbst oder andere gefährden oder schaden könnte.
Der Dienst wird vom Programm Interreg Italien-Kroatien finanziert. Ab Samstag (10. Juli) startet ein Seeverkehrsdienst zwischen den beiden bekanntesten Badeortschaften Friauls Lignano und Grado, die bei österreichischen Urlaubern besonders beliebt sind. Angeboten werden zwei tägliche Hin- und Rückfahrten (außer montags). Die Fahrt dauert etwa eineinhalb Stunden. Tickets und Abonnements können direkt an Bord gekauft werden, teilte die Region Friaul mit. An Bord kann man auch Räder mitnehmen. Der Dienst wird vom Programm Interreg Italien-Kroatien finanziert. Vom 10. Juli bis 2. INTERREG Programm Italien-Österreich | Land Tirol. August sind die Abfahrten von Lignano um 8. 30 Uhr und 17. 15 Uhr, die Abfahrten von Grado um 10. 15 Uhr und 19. 00 Uhr vorgesehen. Vom 3. August bis 3. Oktober sind die Abfahrten von Lignano um 8. 00 Uhr und um 17. 45 Uhr, die Abfahrten von Grado um 9. 45 Uhr und um 19. 30 Uhr.
Dieser Schwerpunkt zielt ebenfalls darauf ab, Probleme aufgrund der unterschiedlichen Sprachen, Verwaltungs- und Rechtssysteme, Gesundheitswesen und Zivilschutz zu bewältigen. Der Gemeinschaftsbeitrag für diesen Schwerpunkt beläuft sich auf 4, 9 Mio. » Interreg-Projekt Parkade: Raderlebnisse zwischen Osttirol und der Adria osttirol-heute.at. Schwerpunkt 4: Hilfe zur Zusammenarbeit Im Hinblick auf eine wirksame, effiziente und transparente Durchführung des Programms sind Maßnahmen für die technische Hilfe vorgesehen. Geplant sind Maßnahmen für die technische Hilfe für die Verwaltung und Steuerung des Programms, Maßnahmen zur technisch-organisatorischen Unterstützung, zur Informationen der Bürger und der Akteure über die Initiativen des Programms sowie über die Ergebnisse, und schließlich Maßnahmen zur Bewertung des Programms. Ein zusätzlicher Gemeinschaftsbeitrag für technische Hilfe beläuft sich auf 2, 3 Mio. 2. Beschreibung des Fördergebiets Das Interreg III-A-Programm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Italien und Österreich umfasst die Grenzgebiete der Provinzen Friaul, Venetien und Bozen in Italien sowie die österreichischen Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol.
Die Investition fällt unter die Priorität "Natur und Kultur". Datum des Entwurfs 10/01/2021