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Im Antrag beim neuen Versicherer kann man dann sagen, man habe freiwillig gekündigt. Die Schadensfälle aus der Vergangenheit muss man aber natürlich trotzdem angeben. Besser teuer als gar kein Vertrag Bessere Karten haben Kunden, denen die Versicherung einen neuen Vertrag anbietet. Hat man keine Chance mehr, der Kündigung zuvorzukommen, beißt man am besten in den sauren Apfel und lässt sich erstmal auf das neue Angebot ein – auch wenn das eine deutliche Verschlechterung bedeutet. Dann bleibt aber immerhin genügend Zeit, nach einem Jahr selbst zu kündigen und sich bis dahin einen günstigeren neuen Anbieter zu suchen. Erhöht die Versicherung die Preise, hat man auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht. Wohngebäudeversicherung | Provinzial. Einfach komplett auf den Versicherungsschutz zu verzichten, ist jedenfalls keine Option: Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer fast zwingend, weil sie vor existenziellen Risiken schützt. Sie zahlt, wenn die Immobilie durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verwüstet wird.
Lesen Sie auch Advertorial Grün investieren Doch obwohl das eigene Heim die wichtigste Investition im Leben der meisten Menschen ist, achten viele Käufer nicht auf einen ausreichenden Versicherungsschutz. Das kann böse Folgen haben. "Die im Schadensfall anfallenden Kosten kann kein Eigentümer einfach aus der Portokasse zahlen", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie rät deshalb, beim Kauf genau zu prüfen, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist. Nur vier Wochen Zeit für Wechsel Dass dies dennoch häufig nicht geschieht, liegt auch daran, dass Erwerber nach dem Kauf einer Immobilie nur vier Wochen Zeit haben, die bestehende Police zu kündigen und zu einem Mitbewerber zu wechseln. Danach kann der Vertrag erst wieder zum regulären Kündigungstermin im Folgejahr beendet werden. Versicherer wollen Altverträge loswerden - WELT. "Wegen des engen Zeitfensters lassen viele Käufer einfach den Altvertrag fortlaufen und hoffen darauf, dass dieser ausreichend ist", sagt Grieble. Doch das kann sich als Fehler erweisen.
07. 06. 2016 © Pixabay Kurz und bündig wird einem Kunden die Gebäudeversicherung mit Hinweis auf "alte Produkte" gekündigt. Und aus einem technischen Versehen und Listen, die EDV-technisch vertauscht wurden, wird eine unterlassene Beratungsleistung eines Maklers gedeutet. Ein Kunde der Provinzial erhielt im Januar 2016 ein Kündigungsschreiben zu seiner Gebäudeversicherung, die laut Angaben des Kunden seit 1998 schadenfrei bestand. Im Kündigungsschreiben hieß es: "… seit vielen Jahren haben Sie Ihr Gebäude bei uns versichert. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir informieren Sie heute darüber, dass wir alte Produkte vom Markt nehmen. Das bedeutet für Sie: Wir kündigen Ihre Gebäudeversicherung in der bestehenden Form zum Ablauf, dem 01. 05. Gebaeudeversicherung provinzial altverträge. 2016. " Auf unsere Nachfrage, weshalb in diesem Fall ohne jedes Umstellungsangebot eine Kündigung ausgesprochen wurde, teilte uns die Provinzial mit: "[…] dass die Ihnen vorliegende Kündigung der Wohngebäudeversicherung […] durch einen technischen Fehler versandt wurde, da einige Listen EDV-technisch vertauscht worden sind.
"Viele Assekuranzen buhlen mit attraktiven Konditionen um Neukunden im Wohngebäudeversicherungsmarkt, weil sie sich davon Anschlussgeschäft bei anderen Policen versprechen. " Beim Vergleich der Angebote gilt es jedoch nicht nur, auf die Höhe der Prämie, sondern auch auf den Versicherungsschutz zu achten. Insbesondere bei älteren Häusern sollten Besitzer dabei auch prüfen, in welchem Umfang Abbruch- und Deponiekosten gedeckt sind. "Bis in die 70er-Jahre hinein wurde viel Asbest in Eigenheimen verbaut", sagt Grieble. Weil das Material krebserregend ist, muss es als Sondermüll teuer entsorgt werden. "Wird ein Haus, in dem Asbest verbaut ist, so schwer beschädigt, dass es abgerissen werden muss, fallen schnell Abbruch- und Deponiekosten von 100. 000 Euro und mehr an", sagt Grieble. Viele Wohngebäudepolicen würden jedoch nur Abbruchkosten von 15. 000 bis 30. 000 Euro decken. Diesem Risiko sollten sich Eigentümer nicht aussetzen. "Eine Police, die vollumfänglich Abbruch- und Deponiekosten deckt, kostet häufig nur 20 Euro mehr im Jahr. "
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