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Geschichte der Mediation Die Grundidee der Mediation, die Vermittlung zwischen Konfliktparteien durch eine neutrale, außerhalb des Konfliktes stehende Person, ist so alt wie die Menschheit selbst. Beispiele hierfür finden sich im germanischen Thing und im englischen "love-day". Auch heute noch werden die der Mediation zugrunde liegenden sozialen Techniken in vielen Stammesgesellschaften der Dritten Welt angewandt, in denen es keine Gerichte zur Durchsetzung eines differenzierten rechtlichen Regelwerkes gibt. Das afrikanische "Palaver" ist ein Beispiel dafür, bei dem die Konfliktparteien solange diskutieren und verhandeln müssen, bis ein Konflikt friedlich beigelegt ist. Vor allem in der internationalen Diplomatie haben sich zahlreiche Beispiele für mediative Elemente erhalten, da es bis vor kurzem keine supranationale Gerichtsbarkeit gab. Das vielleicht erste Beispiel für eine Mediation in Deutschland ist der Westfälische Frieden von Münster im Jahre 1648. An den Verhandlungen, die seit 1643 andauerten, waren neben 148 Gesandten der verschiedenen Parteien als "Legatus et Mediator" der Nuntius des Papstes Chigi und der Botschafter der Republik Venedig, Aloysius Contareno beteiligt.
Mediation – ein geschichtlicher Ausflug Die Mediation hat eine lange interkulturelle Tradition. Dabei haben Mediatoren schon im alten Ägypten, in vielen östlichen Kulturen und im europäischen geographischen Umfeld seit Jahrtausenden bei Konflikten unter den Menschen vermittelt. Seit Ende der 70er Jahre des nimmt die Mediation in Deutschland einen immer größeren Stellenwert ein. Zunächst überwiegend zur Vermittlung in Familien- und Scheidungskonflikten eingesetzt findet die Mediation als Methode zur Konfliktlösung mittlerweile in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens mit Erfolg Anwendung. Im Rahmen von Strafverfahren werden Mediatoren beim Täter-Opfer-Ausgleich zur Vermittlung herangezogen. Die Antike In der Antike war es die Aufgabe spezieller Vermittler, den Rechtsfrieden unter den Menschen wiederherzustellen. So wählten in frühgriechischer Zeit die Bürger von Athen Solon zum Stadtoberhaupt und als Versöhner und Vermittler, um den drohenden Bürgerkrieg abzuwenden.
Der Grund hierfür liegt darin, dass offene Streitigkeiten seit alters her in China soweit möglich vermieden und daher nur im äußersten Fall geschlichtet werden. Die förmliche Anrufung eines Gerichtes wird als Schande empfunden, da sie einen Gesichtsverlust der Beteiligten bedeutet. Die Ursache hierfür liegt in der nach Harmonie strebenden chinesischen Gesellschaft: Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, so ist er zumindest friedlich zu schlichten. Dabei wird es in der chinesischen Kultur viel höher bewertet, einen Kompromiss zu erreichen, als sein persönliches Recht durchzusetzen. Zudem gilt der Ausbruch eines offenen Konfliktes als ein Zeichen mangelnder Bildung. Dieser Harmonie- und Schlichtungsgedanke ist seitdem unangetastet und prägt die chinesische Streitkultur bis in die Gegenwart. So wurde die Mediation als Verfahren zur Streitbeilegung mittlerweile in wichtigen chinesischen Wirtschaftsgesetzen zwingend festgeschrieben. Auch im Wirtschaftsleben in Japan ist die Schlichtung seit langer Zeit verbreitet und hat eine bis in die Gegenwart anhaltende Tradition.
Diese kleine Geschichte zeigt, dass die Mediation eine Möglichkeit zur Streitbeilegung oder zur Vermeidung eines Konfliktes ist. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien dabei, zu einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Dabei ist er allparteilich und macht keine eigenen Vorschläge oder gibt Bewertungen zu den Vorschlägen der Konfliktparteien ab. Durch den Mediator wird ein Rahmen für eine selbstbestimmte und einvernehmliche Konfliktregelung geschaffen. Der Kürbisfall Zwei Personen, nennen wir sie hier mal Bernd und Luise, gehen unabhängig voneinander auf einem Feld spazieren und finden zeitgleich einen großen Kürbis. Bernd sagt "der gehört mir, ich hab ihn zuerst gesehen". Luise sagt "nein, ich hab ihn zuerst entdeckt". Sie streiten sich um den Kürbis. Sie entscheiden, diesen Streit nicht vor Gericht auszutragen, sondern entschließen sich für eine Mediation. Beide treffen sich mit einem Mediator bzw. einer Mediatorin. Fest steht jetzt schon, dass sich beide die Kosten für die Mediation teilen.
Das Mediationsgesetz hat das ausdrückliche Ziel, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern (Mediationsgesetz (MediationsG) v. 21. 7. 2012, BGBl. I S. 1577, RegE MediationsG, BT-Drucks. 17/5335, S. 1. ). Ursache für die bislang eher geringe Bedeutung der Mediation im gerichtlichen Verfahren kann sein, dass ein Mediationsverfahren für den Großteil der gerichtlichen Streitigkeiten schlichtweg keine geeignete Alternative zum Abschluss des Verfahrens durch Urteil oder Vergleich ist. Geht es in dem Verfahren um eine Forderungsbeitreibung, bei der sonstige Interessen der Parteien keine Rolle spielen und ist die beizutreibende Forderung eher gering, macht es - auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten - wenig Sinn, den Aufwand einer Mediation zu betreiben. In solchen Fällen ist eine streitige Entscheidung oder der Abschluss eines Vergleichs regelmäßig sinnvoller. Geht es hingegen um wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte oder sind andere als finanzielle Interessen der Parteien betroffen, kann die Mediation zu sachgerechteren, jedenfalls aber für die Parteien befriedigenderen Ergebnissen führen.
In diesem Mediationsverfahren stellt sich heraus, das Bernd den Kürbis für eine Suppe haben möchte, während Luise nur den ausgehöhlten Kürbis für Halloween benötigt. Sie beschließen, dass Bernd das Kürbisfleisch vorsichtig heraus nimmt und Luise danach den ausgehöhlten Kürbis gibt. Aber es kommt noch besser. Beide stellen fest, dass die Kürbiskerne übrig bleiben. Nun beschließen Luise und Bernd, die Kerne zu trocknen, auf dem Markt zu verkaufen und den Erlös zu teilen. Diese Mediation hat sogar noch zusätzlich zu einem Ergebnis geführt, an das keiner zu Beginn gedacht hat.
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