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Achtung: Dieser Artikel wird derzeit geupdated (und ist derzeit nicht vollständig) Einkommensteuervorauszahlungen: So funktioniert es +++ Betrifft vor allem: Freiberufler und Gewerbetreibende +++ Achtung: Hüten Sie sich vor nachträglichen Einkommensteuervorauszahlungen! Nach Abgabe der Steuererklärung winkt irgendwann der Einkommensteuerbescheid. Je nachdem, ob man nachzahlen muss oder gar etwas zurück bekommt, mit oder ohne Lächeln auf den Lippen. Doch aufgepasst: es können finanzielle Fallstricke drohen. Einkommensteuervorauszahlung wo eintragen. Besonders Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Zumindest, wenn Sie nicht darauf vorbereitet sind. Damit Sie nicht böse überrascht werden, erfahren Sie hier, was es mit Einkommensteuervorauszahlungen auf sich hat und warum Sie auch nachträgliche Vorauszahlungen bei der Planung ihrer Steuerzahlungen berücksichtigen sollten. → Übrigens, Sie finden am Ende unseres Artikels eine weniger umfangreiche Zusammenfassung, falls Sie derzeit noch nicht tiefer in die Thematik einsteigen wollen (in diesem Fall verpassen Sie aber auch unser tolles Rechenbeispiel).
ich hatte für letzes Jahr eine Steuernachzahlung und Steuervorauszahlung für Einkommensteuer und Kirchensteuer. Einkommensteuervorauszahlungen: Nachträgliche Vorauszahlung!. Natürlich kannst du die Kirchensteuerzahlungen eintragen, die gehören in die Anlage Sonderausgaben. Nur für eine zutreffende Steuerberechnung gibt es offiziell keine Erfassungsmöglichkeit in Mein ELSTER. ElsterFormular steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung, da hast du das falsche Unterforum ausgewählt. Vorauszahlungen konnte man aber bei ElsterFormular auch nicht erfassen, bei kommerziellen Steuerprogrammen geht das.
Hoffentlich. Dann kann aber die von Elster berechnete Steuerzahlung/Rückzahlung nicht passen, oder? Gruß Thorsten On Fri, 26 May 2006 11:59:33 +0200, Thorsten Ostermann Post by Thorsten Ostermann Hoffentlich. Dann kann aber die von Elster berechnete Steuerzahlung/Rückzahlung nicht passen, oder? Warum denn nicht? Da wird nur ausgerechnet, wieviel du zu zahlen hättest, wieviel du bereits gezahlt hast, das weiß Elster über die Daten der Lohnsteuerkarte, aber Vorauszahlungen wg. Gewerbebetrieb etc. muß man dann wohl zu Fuß gegenrechnen. Oder was meinst du? Martin Hallo Martin! Post by Martin Hentrich Post by Thorsten Ostermann Hoffentlich. Oder was meinst du? Einkommensteuervorauszahlung wo eintragen in usa. Genau das meinte ich. Dann bekomme ich ja wahrscheinlich doch noch was wieder. *freu* Gruß Thorsten Post by Martin Hentrich On Fri, 26 May 2006 11:59:33 +0200, Thorsten Ostermann Post by Thorsten Ostermann Hoffentlich. Oder was meinst du? Martin Beim offiziellen Elsterformular gibt es ein "gesondertes Formular" in das man die Vorauszahlung eintragen kann.
Als lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmerin/lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer bekommt man seinen Nettobezug ausbezahlt. Die Lohnsteuer behält die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung ein und führt sie an das Finanzamt ab. Um Unternehmerinnen/Unternehmer, die keinem Steuerabzug unterliegen und nach Ablauf des Jahres veranlagt werden, nicht gegenüber Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu begünstigen, müssen auch sie während des Jahres auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld Vorauszahlungen leisten (§ 45 Abs 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer bildet das steuerpflichtige Einkommen, das jedoch erst im Nachhinein endgültig festgestellt werden kann. In Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer müssen jedoch schon während des laufenden Jahres Einkommensteuervorauszahlungen geleistet werden. Diese Vorauszahlungen sind zu folgenden Terminen zu entrichten: 15. Februar 15. Mai 15. August 15. Einkommensteuervorauszahlung wo eintragen steuererklärung. November An die maßgeblichen Beträge der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden Sie mittels einer etwa ein Monat vor Fälligkeit erstellten Benachrichtigung erinnert.
Es heißt: "Zus. Angaben". Grüße Daniel Post by Daniel Zauft Beim offiziellen Elsterformular gibt es ein "gesondertes Formular" in das man die Vorauszahlung eintragen kann. Stimmt! Arbeit halt mit DATEV und deswegen mußte ich selbst erstmal suchen. Die Daten werden aber nicht mit an das FA übertragen. Und das kann verwirren. Eric Post by Thorsten Ostermann Hallo zusammen! Ich bin fleissig dabei, meine Daten in die Elter-Formulare einzutippen. Wo trage ich bereits gezahlte steuern ein?. Wird das automatisch berücksichtigt? Es muss doch ein Feld dafür geben? Aber in welchem Bogen (Mantelbbogen, EÜR, GSE)? Moin Torsten. bei Elsterformular: In der Baumansicht links -> Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung Hat nur nachrichtliche Auswirkungen auf die Steuerberechnung von ELSTER. Grüße, Kai Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl. -Finanzwirt (FH) Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71 Skype: Calltodegeneriert6986 Remove. invalid and un-rot13 if you want to mail me directly Loading...