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Vollstreckung der Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung erfolgt nach § 888 ZPO. Es war bislang (nahezu) einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, dass die Auskunftsansprüche und der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB als nicht vertretbare Handlung gem. § 888 ZPO vollstreckt werden (a. A. zum Wertermittlungsanspruch zuletzt nur OLG Hamm, ZEV 2011, 383). Nunmehr bestätigt der BGH höchstrichterlich, dass beide Auskunftsansprüche des § 2314 Abs. 1 S. Persönliche Anwesenheit des Erben bei Aufnahme des … | Doc1507087. 1 ( privates Nachlassverzeichnis) und S. 3 ( notarielles Nachlassverzeichnis) BGB nach § 888 ZPO zu vollstrecken sind. "Zwar handelt es sich bei der für die Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses erforderlichen Beauftragung des Notars um eine vertretbare Handlung. Für die Aufnahme des Verzeichnisses ist außerdem das Tätigwerden des beauftragten Notars erforderlich. Jedoch kann der Notar ohne Mitwirkung des Schuldners das Verzeichnis nicht aufnehmen. Er ist vielmehr darauf angewiesen, dass ihm der Schuldner die für die Aufnahme des Verzeichnisses erforderlichen Informationen übermittelt.
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Erbe muss Anwesenheit des Pflichtteilsberechtigten bei der Erfassung des Nachlasses erlauben Pflichtteilsberechtigter kann in Unterlagen und Kontoauszüge Einsicht nehmen Pflichtteilsberechtigter kann sich auch vertreten lassen Pflichtteilsberechtigter und Erbe sind sich nicht zwingend freundschaftlich zugetan. Der eine wurde als naher Angehöriger vom Erblasser in dessen Testament oder Erbvertrag enterbt, der andere vom Erblasser im Rahmen der Erbschaft mit zuweilen durchaus namhaften Vermögenswerten bedacht. Der Pflichtteilsberechtigte fühlt sich oft zurück gesetzt, während der Erbe im Regelfall mit eher unguten Gedanken der Auseinandersetzung rund um die Ermittlung und wertmäßigen Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs harrt. Notar erstellt notarielles Nachlassverzeichnis. Enterbung zieht häufig Pflichtteil nach sich Nachdem das Gesetz aber nun einmal in § 2303 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dem enterbten nächsten Angehörigen und dem enterbten Ehepartner einen Pflichtteilsanspruch als garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass zubilligt, müssen sich beide Parteien, also sowohl der anspruchsberechtigte Pflichtteilsgläubiger als auch der anspruchsverpflichtete Erbe, zusammenraufen, um die Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass zu klären.
Gemäß § 888 ZPO kann die Vorlage des notariell beurkundeten Nachlassverzeichnisses durch Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft erzwungen werden. Weiter bestätigte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Stellung des Notars dadurch gekennzeichnet ist, dass er den Bestand des Nachlasses selbst und eigenständig ermitteln und als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringen muss, er also den Inhalt des Nachlassverzeichnisses persönlich verantwortet. Er ist zwar in der Ausgestaltung seines Verfahrens weitgehend frei. Er darf sich allerdings nicht darauf beschränken, lediglich eine Plausibilitätsprüfung bezüglich der Angaben des Erben durchzuführen. Vielmehr muss er den Nachlassbestand eben selbst ermitteln und feststellen. Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter für erforderlich halten würde. Häufig werden diese Aspekte deshalb relevant, weil der Pflichtteilsberechtigte von der Tätigkeit des Notars erwartet, dass er in geeigneter Weise – z.
9. Alles bei schwacher Hitze zum Kochen bringen und 15 Minuten köcheln lassen (Achtung: wenn die Masse zu schwach köchelt, wird die Panna cotta nicht fest! ) 10. Die Gelatine in kaltem Wasser einweichen. 11. Den Topf vom Herd nehmen, die Vanilleschoten herausnehmen und die ausgedrückte Gelatine unterrühren, bis sie sich aufgelöst hat. 12. Die Speise in 8 kalt ausgespülte Souffléeförmchen oder andere Dessertgläser gießen und mindestens 6 Stunden im Kühlschrank kühlen oder über Nacht im Kühlschrank fest werden lassen. 13. Die Beeren waschen, ggf. schlechte Stellen und Stiel entfernen, klein schneiden und mit 4 EL Zucker erwärmen und leicht zerkochen lassen. 14. Die Panna Cotta kann im Glas serviert werden oder gestürzt werden. Panna cotta aus den Förmchen stürzen (mit warmem Messer ringsherum schneiden oder das Förmchen kurz in heißes Wasser halten, falls es nicht klappen sollte). Panna cotta mit dem Beerenkompott garnieren.
Schokosouffle: Die weiche Butter mit dem Zucker schaumig schlagen. Eier und Eigelb nach und nach unterziehen, Mehl und geschmolzene Kuvertüre zugeben und in gebutterte Auflaufförmchen oder Silikonförmchen füllen. Förmchen schockfrosten (komplett durchfrieren lassen) und im gefrorenen Zustand im vorgeheizten Ofen bei 180 Grad Umluft 12 - 16 Min. backen (auf jeden Fall eine Garprobe machen! ) Sofort warm servieren. Panna Cotta und Fruchtspiegel: Sahne, Milch und Zucker in einen Topf geben. Das ausgekratzte Vanillemark einrühren und die leeren Schoten dazugeben. Alles bei schwacher Hitze zum Kochen bringen und 15 Minuten köcheln lassen (Achtung: wenn die Masse zu schwach köchelt, wird die Panna cotta nicht fest! ) Die Gelatine in kaltem Wasser einweichen. Den Topf vom Herd nehmen, die Vanilleschoten herausnehmen und die ausgedrückte Gelatine unterrühren, bis sie sich aufgelöst hat. Die Speise in 8 kalt ausgespülte Souffléeförmchen oder andere Dessertgläser gießen und mindestens 6 Stunden im Kühlschrank kühlen oder über Nacht im Kühlschrank fest werden lassen.
Champagnersorbet: 1. Zuerst den Läuterzucker herstellen. Den Zucker mit dem Wasser aufkochen und anschließend abkühlen lassen. 2. Den Champagner (ca. 1/4 l zurückbehalten) mit dem Läuterzucker und der geriebenen Schale einer Limette in eine Edelstahlschüssel füllen. 3. Jede Stunde mit einer Gabel die Masse verrühren. 4. Die Kühlzeit im Eisfach beträgt min. 6 Stunden. Wenn das Sorbet fertig ist in Dessertschälchen oder Sektgläser geben und mit dem restlichen Champagner auffüllen. Schokosouffle: 5. Die weiche Butter mit dem Zucker schaumig schlagen. 6. Eier und Eigelb nach und nach unterziehen, Mehl und geschmolzene Kuvertüre zugeben und in gebutterte Auflaufförmchen oder Silikonförmchen füllen. 7. Förmchen schockfrosten (komplett durchfrieren lassen) und im gefrorenen Zustand im vorgeheizten Ofen bei 180 Grad Umluft 12 - 16 Min. backen (auf jeden Fall eine Garprobe machen! ) Sofort warm servieren. Panna Cotta und Fruchtspiegel: 8. Sahne, Milch und Zucker in einen Topf geben. Das ausgekratzte Vanillemark einrühren und die leeren Schoten dazugeben.
Diese Pünktchen sind bei gestürzter Panna Cotta an der Oberfläche sichtbar.
Für die Panna-Cotta die Sahne in einem Topf mit der aufgeschlitzten halben Vanilleschote und Zucker aufkochen. Etwa 10 Minuten köcheln lassen, dabei immer wieder umrühren. Den Topf vom Herd nehmen, die Vanilleschoten herausnehmen und das Mark aus den Schoten herausstreifen. Vanillemark zurück in den Topf geben und verrühren. Die Gelatineblätter in kaltem Wasser einweichen, gut ausdrücken und in der noch heißen Sahne auflösen. Danach den Baileys unterrühren. Anschließend die Baileys-Sahnecreme in kleine Herzformen oder Gläser füllen und in 1 - 2 Stunden im Kühlschrank fest werden lassen. Für das Mangopüree die Mango längs in 3 Teile schneiden, dabei mit dem Messer dicht entlang der beiden Seiten des im mittleren Teil liegenden Steins fahren. Aus den beiden äußeren Teilen der Frucht mit einem Esslöffel das Fruchtfleisch in einem Stück herauslösen, dabei mit dem Löffel ganz dicht an der Schale bleiben. Das Mangofruchtfleisch klein würfeln (ergibt ca. 150 g). Die Hälfte des Fruchtfleisches mit Limettensaft fein pürieren, mit Zucker süßen und die restlichen Mangowürfel unterheben.
Masse durch ein Haarsieb geben und in einer Eismaschine ausfrieren. Für die Panna-Cotta Milch in einen Topf geben, Vanilleschote in der Länge teilen und dazu geben. 200 g Zucker einrieseln lassen und alles zusammen aufkochen. Abrieb von der Orangenschale hinzu, sowie den Saft einer halben Orange. Vanilleschote wieder entfernen. Blattgelatine in kaltem Wasser einweichen, ausdrücken und in der heißen Panna-Cotta auflösen. In kleine Förmchen füllen und für mindestens 5 Stunden in den Kühlschrank stellen. Für die weiße Mousse Gelatine in kaltem Wasser einweichen. Eier trennen. Eigelb, Zucker und Vanillinzucker schaumig schlagen. Rum hinzugeben. Kuvertüre mit einem Fleischklopfer in einer Tüte in ganz kleine Stücke zerschlagen und zur Eigelbmasse geben. Gelatine ausdrücken und in einem Topf auflösen und unter die Eigelbmischung rühren. Sahne und Eiweiß getrennt voneinander steif schlagen. Zuerst die Sahne und danach das Eiweiß unter die Schoko-Eigelb-Mischung heben. Mindestens 6 Stunden im Kühlschrank kalt stellen.