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Frage vom 20. 3. 2017 | 19:17 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Vermieter zahlt Nebenkosten nicht aus Hallo zusammen, folgende Situation: der Mieter hat ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2015. Die Abrechnung wurde fristgerecht Ende 2016 vom Vermieter zugestellt. Bis heute (20. 03. 2017) ist das Guthaben des Mieters nicht ausgezahlt worden. Mehrfache Aufforderungen (Email, Whatsapp, telefonisch, persönlich) haben bisher nichts bewirkt. Wie ist die Vorgehensweise um den Vermieter gerichtlich dazu aufzufordern die Zahlung (inkl. Nebenkostenabrechnung? (Nebenkosten, Betriebskostenabrechnung). Verzugszinsen) zu tätigen? Kann man beim Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel erwirken, muss ich einen Anwalt konsultieren? Zahlt der Vermieter enstehende gerichtliche, anwaltliche Kosten? Danke und Gruß # 1 Antwort vom 20. 2017 | 19:25 Von Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1433x hilfreich) Mehrfache Aufforderungen (Email, Whatsapp, telefonisch, persönlich) haben bisher nichts bewirkt. Alles nichts Nachweisbares. Wie wäre als mal mit der gute alten Post per Einwurfeinschreiben?
Der gesetzliche Regelfall ist also der, dass der Vermieter die Betriebskosten zu zahlen hat und der Mieter nur die vereinbarte Grundmiete (Kaltmiete) zu entrichten braucht. Die Ausnahme vom Regelfall – die ganz überwiegend praktiziert wird – ist eine mietvertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, wonach der Mieter die Betriebskosten zu leisten hat. Hierzu bestimmt § 556 Abs. Mieter zahlen Nachzahlung Nebenkosten nicht - frag-einen-anwalt.de. 1 Satz 1 BGB: Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Speziell in Formularmietverträgen finden sich daher regelmäßig Klauseln, wonach der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat. Entweder listet der Vermieter dabei die einzelnen Betriebskostenarten auf oder es wird auf die dem Mietvertrag als Anlage beigefügte Betriebskostenverordnung (BetrKV) Bezug genommen. Fehlt es allerdings an einer rechtswirksam vereinbarten Abwälzung der Betriebskosten auf den Mieter, bleibt der Vermieter darauf sitzen. Fehlende Betriebskostenarten gehen zu Lasten des Vermieters Ist im Mietvertrag rechtswirksam vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat und hat der Vermieter die einzelnen Betriebskostenarten im Mietvertrag aufgelistet, gehen nicht aufgeführte Kostenarten ebenfalls zu Lasten des Vermieters.
Das ist in der Betriebskostenverordnung geregelt. Hier sind insgesamt 17 Punkte aufgeführt, die in die Abrechnung einfließen dürfen. Drei betreffen Heizung und Warmwasser, die übrigen 14 sind "kalte Betriebskosten" wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel sowie Einrichtungen zur Wäschepflege. Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Vermieter sendet keine Nebenkostenabrechnung - Was tun als Mieter?. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen. "Hier gilt es genau hinzuschauen, ob alle Positionen zulässig sind oder ob etwas doppelt abgerechnet wurde", sagt Jutta Hartmann. "So kommt es vor, dass Kosten für Hausmeister und Kosten für die Gartenpflege separat ausgewiesen wurden, obwohl diese Leistungen von einer Person ausgeführt wurden. "
Meiner Frage ist hier ins besonders über die Heizkosten. Ich dachte, dass ich im Kalenderjahr 2019 viel sparsamer umgegangen bin als die letzten Jahren. Ich war sogar 2 Wochen nicht mehr zu Hause gewesen wegen Beerdigung meinem Vater. Ich wohne schon seit 24 Jahren in dem gleichen Wohnung und ich habe noch nie so viel Heizkosten erhalten wie im letztes Jahr und ich kann es einfach nicht begreifen, weshalb die Heizkosten so Hoch sind? Das andere Frage betrifft die Betriebskosten. Ist es überhaupt angebracht in einen Mehrfamilienhaus so hohen Betriebskosten anzurechnen? Mieter zahlt die nebenkosten night live. Gibt es hier keine bestimmte Vorschriften, wie es berechnet werden sollte? Ich bedanke mich im Voraus für Alle, die gerne Mitmachen. Vielen, vielen Dank...! Es folgt Abrechnungen für 2019 und 2018, jeweils 4 Bilder:
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