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Unterlegen Sie den Text, die Graphiken und die Tabellen nicht mit einem Raster, da hier bei der Weiterverarbeitung Probleme auftreten. 4. Gliederung/Illustrationen Eine leserfreundliche Gliederung sollte auch in Ihrem Interesse liegen. Die einleitenden Ausführungen (vgl. Ziffer 1) erhalten keine Überschrift. Wichtig: die Hauptgliederungsteile werden numeriert und zur besseren Leserführung mit ausreichend häufigen Zwischenüberschriften versehen. So werden die gefürchteten "Bleiwüsten" (Seiten, die -fast- nur aus dem laufenden Text bestehen) vermieden. Titel und Abschnittsüberschriften werden nicht in Blockbuchstaben geschrieben. Soweit möglich, bitte Beiträge durch Graphiken und Abbildungen illustrieren. Benötigt werden reproreife Vorlagen oder Originale, z. 20.000 zeichen in seiten. B. Fotos, am besten aber schon gescannt (wenn fremde Rechte bestehen, bitte Quelle angeben und Abdruckgenehmigung einholen). Tabellen, Graphiken etc. sollten in schwarz-weiss und in einer separaten Datei gespeichert werden, nicht im Fließtext eingebunden sein.
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Im Dezember 2012 trennten sich die Eheleute und machten die Scheidung im Jahr 2014 rechtshängig. Im Verfahren stritten die Beteiligten um die Wirksamkeit des Ehevertrages und die Frage, ob der Versorgungsausgleich dennoch durchzuführen ist. So hatte der Ehemann deutlich mehr Anrechte im Versorgungsausgleich als die Antragsgegnerin erworben. Ehevertrag: Vorsicht bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs - Nils von Bergner. Ehevertrag wirksam, aber Ausübungskontrolle Der Ehevertrag hält nach Ansicht des OLG Bremen der nach § 8 Abs. 1 VersAusglG durchzuführenden Inhaltskontrolle stand. Hinsichtlich der vereinbarten Gütertrennung und somit des Ausschlusses eines späteren Zugewinnausgleichs ist der Kernbereich des Scheidungsfolgerechts nicht berührt. Ein Verzicht auf den Betreuungsunterhalt ist unbedenklich, wenn (wie hier) kein gemeinsamer Kinderwunsch der Ehegatten besteht und auch sonst für deren Absicht, eine Familie mit Kindern zu gründen, nichts ersichtlich ist. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist wirksam, weil eine Doppelverdienerehe geplant und dies auch nicht unrealistisch war.
Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag Anlässlich der Scheidung findet im Regelfall ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften statt. Es sei denn, dieser ist wegen kurzer Ehe von unter drei Jahren nicht durchzuführen oder es wurde hierüber in einem notariellen Vertrag eine Regelung getroffen. Ausschluss versorgungsausgleich máster en gestión. Das OLG Bremen hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, unter welchen Bedingungen durch notarielle Vereinbarung auf diesen Rentenausgleich (= Versorgungsausgleich) wirksam verzichtet werden kann. In seinen Leitsätzen legt das OLG dar, dass bei einer Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen streng zwischen der Inhaltskontrolle und der Ausübungskontrolle unterschieden werden müsse. Während bei ersterer auf die Verhältnisse der (künftigen) Ehegatten im Zeitpunkt des Zustandekommens des Ehevertrages abzustellen ist, sind bei der Ausübungskontrolle die Verhältnisse im Zeitpunkt des Scheiterns der Lebensgemeinschaft maßgeblich. Daran knüpfen unterschiedliche Rechtsfolgen.