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Windows2000 Treiber helfen bei Windows 7 natürlich nicht. Bei so alter Hardware würde ich dann auch nicht mehr mit Windows7-Treibern rechnen. Bestenfalls könnte da die Ansteuerung über XP-Treiber klappen, wenn man eine virtuelle Maschine mit XP einrichtet, die dann unter Win7 läuft. Das wäre aber in jedem Fall eine ziemliche Bastelei. Es gab solche SCSI-Kontroller offenbar auch von anderen Anbietern; hier z. B. von Belkin: Also ehrlich gesagt, sieht das nicht gut aus. Selbst der Weg einen echten SCSI-Kontroller als PCIe-Karte für den Einbau in den Rechner zu kaufen, würde ich da nicht mehr gehen. Zusätzlich zum Kontroller würde man noch ein passendes externes SCSI-Kabel für den Anschluss des Scanners benötigen. Ich schätze das lohnt sich preislich alles nicht. Bis dann Andreas Schleppy Andreas42 "Hi Da reicht kein Einfaches Adapterkabel, dazu würde man... " Hibbing Andreas42 "Hi Da reicht kein Einfaches Adapterkabel, dazu würde man... " Es gibt da einen SCSI Adapter von Adaptec 2940U. Und für diese SCSI-Karte (PCI) gibt es auch Treiber für Windows 7.
Einen Windows 2000 Scannertreiber wirst du unter Windows 7 kaum zum laufen bekommen. Als Alternative wäre VueScan brauchbar, das unterstützt auch den genannten Scanner (). Ist allerdings nicht kostenlos. Borlander ABatC "USB auf SCSI ist eine grosse Pfuscherei und absolut nicht zu... " Was spricht denn dagegen einen normalen SCSI-Controller unter Windows 7 zu installieren? Ich habe dunkel in Erinnerung, dass es für die weit verbreiteten "kleinen" Adaptecs keine Treiber mehr für aktuelle Windows-Versionen gib. Und an den großen wirst Du den Scanner nicht direkt anschließen können… ABatC Borlander "Ich habe dunkel in Erinnerung, dass es für die weit... " Ein Adaptec 19160 hat z. den passenden Anschluss, und dafür gibt es auch Windows 7/8 Treiber (sogar für 64-bit! ). Habe daran einen Microtek X6 SCSI-Scanner hängen:-) Und unter 32-bit kann man offenbar sogar mit Steinzeittreibern die Controller ans laufen bekommen. Edit: falscher Link... Nachtrag: ein kurzer Blick auf die Adaptec-Seite zeigt, das es für die 'kleine' 2940-Serie mittlerweile auch einen Windows 7 Treiber gibt, allerdings nur für 32-bit.
Bei letzerem aber darauf achten das die Karte eine Cardbuskarte mit UltraSCSI ist. Es gibt auch langsame Karten. Olaf Hallo, so Dinger gibt´s z. B. hier: Ich habe den SCSI/Firewire Adapter, der funktioniert bestens auf meinem Mac mit einem Nikon LS-2000. Bestellt habe ich das Ding in Amiland, ging recht flott, nur der Zoll hat drei Wochen gebraucht. :-/ Allerdings sind die nicht so ganz billig, zumal noch Mehrwertsteuer auf das Ding und die Verpackung(! ) drauf kommt. Tschööö Marrc-Antón Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen. Nochmal hallo an alle! Zu meiner (alten) Anfrage gab es ein paar Stellungnahmen, jedoch ein Problem habe ich nicht ganz eindeutig erwähnt: Der neue Rechner meines Vaters hat keinen Platz für eine interne SCSI Karte... Bliebe hiermit also die alte Frage: wie kann ich den Diascanner meines Vaters nochmal reaktivieren??? Vielen Dank für die (möglichen) Vorschläge Jörg Post by Joerg_Reinhardt Hallo zusammen, ich hab ein Problem: mein Vater hat einen CanoScan FS2710 (Diascanner mit SCSI-Schnittstelle).
Anfechtung der Annahme der Erbschaft Die Annahme der Erbschaft kann grundsätzlich binnen einer Frist von sechs Wochen mit Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht angefochten werden. Grundlegende Voraussetzung für eine wirksame Anfechtung ist, dass dem Erbe ein Anfechtungsgrund nach den §§ 119, 123 BGB zur Verfügung steht. Der Erbe muss sich entweder in einem relevanten Irrtum befunden haben oder zur Annahme der Erbschaft durch Drohung oder Täuschung zur Annahme der Erbschaft veranlasst worden sein. Anfechtung erbausschlagung wegen irrtum master site. Im Zentrum des Interesses bei einer Annahme der Erbschaft durch bloßes Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist ist immer wieder die Frage, ob der Irrtum über die Frage der Überschuldung zur Anfechtung berechtigt. Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses als Anfechtungsgrund? Von der Mehrheit der Gerichte wird ein Irrtum über den Wert und auch die Überschuldung des gesamten Nachlasses an sich als nicht zur Anfechtung berechtigender so genannter unbeachtlicher Motivirrtum angesehen. Ein beachtlicher zur Anfechtung berechtigender Irrtum sei hingegen die Fehlvorstellung des Erben über die Zugehörigkeit einzelner bestimmter Sachen oder Rechte zum Nachlass.
Die Frist beginnt, wenn der Erbfall eingetreten ist, der Erbe Kenntnis erlangt hat, dass und aus welchem Rechtsgrund (aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge) er Erbe geworden ist. Bei einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ist dieses im Regelfall der Tag, an dem er vom Nachlassgericht benachrichtigt wird. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich! Anfechtung erbausschlagung wegen irrtum master 1. Die Ausschlagung befreit von der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Für den Fristablauf ist allein der Eingang bei dem Nachlassgericht maßgebend - weder das Datum der Beglaubigung durch den Notar noch das Datum der Beurkundung durch ein anderes Gericht bzw. den Notar. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Nachlassgericht am Wohnort des Ausschlagenden: Wird die Erklärung von dem Nachlassgericht am Wohnort Ausschlagenden entgegengenommen, wird die Ausschlagungsfrist insoweit bereits mit der Beurkundung der Erklärung gewahrt. Kann ich trotz Ablaufs der Erbausschlagungsfrist ggfs. die Erbschaft noch wirksam ausschlagen?
Ziemlich deutlich führt das OLG aus: Es ist " nahezu einhellig anerkannt, dass die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellt, die zur Anfechtung berechtigen kann, indes nur, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, also bezüglich des Bestandes an Aktiva oder Passiva, beruht. " Der Senat hält an seiner schon zuvor geäu8erten Auffassung (Beschlüsse vom 02. 08. § 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums | iurastudent.de. 16, I-3 Wx 52/15, und 17. 10. 16, I-3 Wx 155/15) fest, " dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer – bewusst ungesicherter – Grundlage getroffen hatte.
D. K. aus Augsburg Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen. E. R. aus Teneriffa, Spanien Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Ausschlagung Erbschaft Anfechtung | Muster | Erbrecht. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt. K. H. aus Marktsteft Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen. W. J. aus Wien Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.
Die beiden Kinder des Erblassers beantragten in der Folge beim Nachlassgericht einen Erbschein, der sie als gesetzliche Erben zu je ½ ausweisen sollte. Nachlassgericht lehnt Antrag auf Erbschein ab Diesen Erbscheinsantrag lehnte das Nachlassgericht ab. Zur Begründung verwies das Nachlassgericht auf die erfolgten Ausschlagungserklärungen der beiden Erben. Einen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum konnte das Nachlassgericht nicht erkennen. Gegen diese Entscheidung des Nachlassgerichts legten die Betroffenen Beschwerde zum Oberlandesgericht ein. Die Beschwerde hatte auch Erfolg. Das OLG entschied, dass den beiden Kindern des Erblassers der beantragte Erbschein zu erteilen sei. „Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über die Werthaltigkeit des Nachlasses“. Das OLG wies in der Begründung seiner Entscheidung darauf hin, dass die Kinder bei der Abgabe ihrer Ausschlagungserklärungen sehr wohl einem relevanten und zur Anfechtung berechtigenden Irrtum unterlegen seien.