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Frage vom 12. 4. 2002 | 12:32 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Vermietung nur mit Estrichboden ohne Bodenbelag möglich? Ich ziehe demnächst in eine neu ausgebaute Dachgeschoßwohnung. In dieser Wohnung ist kein Bodenbelag verlegt, sondern nur blanker Estrich. Der Vermieter möchte nun nichts zu dem zu verlegenden Bodenbelag beisteuern. Ist das rechtens, oder muß er doch einen Mindestbetrag beisteuern? # 1 Antwort vom 14. 2002 | 02:02 Von Status: Praktikant (827 Beiträge, 110x hilfreich) Sehr geehrter Herr Bongart, meines Erachtens nach besteht kein Anspruch auf zur Verfügungstellung einer mit Teppichboden ausgestatteten Wohnung. Ein solcher bestünde wohl nur, wenn dies explizit im MV festgehalten bzw. nachweislich mündlich zugesichert wurde. Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, daß sich die Wohnung in einem tapezier- und verlegefähigen Zustand befindet (Ausnahme: besondere Abreden). Das kann bei rohem Estrich tatsächlich zweifelhaft sein, da dieser zumindest versiegelt sein muß, da ansonsten immer Sand durch den Teppich diffundiert.
Der Teppich war bei der Besichtigung noch da? Der Teppich ist in der Beschreibung Angebot enthalten? Der Teppich ist laut Mietvertrag Bestandteil der Mietsache? Ich möchte ein "Gemietet wie besichtigt! " gern umschiffen! Edit: Oder nachweisen, wie 772 richtig schreibt. Die mündliche Absprache ist vorbehaltlich der Beweisbarkeit juristisch wirksam! Zuletzt bearbeitet: 27. September 2013 27. 2013, 14:06 AW: Wohnung ohne Fussbodenbelag ja als A die Wohnung besichtigte war ein Teppich vorhanden, mit dem Hinweis, dass die Wohnung saniert wird. Über den Umfang der Sanierung wurde nicht gesprochen. Im Mietvertrag findet sich kein Hinweis zum Fussbodenbelag der Wohnung. Nun ist gar kein Belag mehr drin und B verweist darauf das der Mieter selber für den Fussbodenbelag zuständig ist. Davon war vorher nicht die Rede. Weder mündlich noch schriftlich. Gruss 772 27. 2013, 14:13 15. Januar 2010 12. 260 672 MMn müsste M nachweisen, dass bei der Besichtigung dieser Teppich vorhanden gewesen wäre (evtl.
Eine Mietwohnung ohne Fußboden? -
auch Fotos im Exposé). Dann müsste VM nachweisen, dass die Anmietung ohne Belag vereinbart worden wäre. Die Annahme der Wohnung ohne ausdrücklichen und nachweisbaren Vorbehalt würde vermutlich "gemietet wie besichtigt" nach sich ziehen. Nebenbei: Gibt es Zahlen zu den Anteilen von Vermietung ohne Böden? mayerei 27. 2013, 14:44 15. August 2012 26. 746 2. 248 AW: Wohnung ohne Fussbodenbelag Knapp gesagt: Nein. Da nichts abgesprochen wurde, und im Vertrag kein Fussbodenbelag vereinbart wurde, kann man sich nicht darauf berufen. Der Hinweis "Es wird noch saniert", schließt nach meiner Meinung (als Nichtjurist! ) "gekauft wie gesehen" aus. Hab ich nicht, ich hab aber noch nie eine Wohnung mit Fussbodenbelag gemietet, und kenne auch niemanden in meinem Umfeld der das gemacht hat. Da ist halt nen Boden drin (Estrich oder Dielen) und man kann sich selbst was reinlegen wenns einem nicht passt. 27. 2013, 15:14 Ich habe noch was gefunden von RA Stein: " Ist bei Vertragsbeginn ein Teppichboden in der Mietwohnung vorhanden, so gilt er als mitvermietet und wird vertraglicher Bestandteil der Mietsache.
Teppichverleger biéten daher eine Versieglung durch Verspachtelung an. Zumindest die Kosten hierfür sollte Ihr Vermieter übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Scharnhorst Rechtsanwalt Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Ich als Vermieterin oder die zukünftigen Mieter? Ich kenne einige Vermieter, die sich um die Übernahme oder Erneuerung eines Bodenbelages der vermieteten Wohnung nicht kümmern und sagen, das sei allein Sache der neuen Mieter. Ich stehe auch vor dem Problem, dass ich nicht weiß, was für einen Belag die kommenden Mieter haben möchten und würde daher gern die Erneuerung des Belags durch die kommenden Mieter vornehmen lassen (Arbeit und Material dann auf ihre Kosten oder zu meinen Lasten? ). Danke vorab für Ihre schnellstmögliche Rückantwort Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 15. 10. 2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Ratsuchende, Sie als Vermieterin hätten das Recht, vom jetzigen Mieter die Entfernung des Teppichbodens zu verlangen, da insoweit grundsätzlich eine Rückbaupflicht des Mieters besteht - d. h. der Mieter muss von ihm eingebaute Sachen auch wieder auf seine Kosten entfernen.