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Lassen Sie diesen Punkt und die zugesagten Maßnahmen im Protokoll fixieren. Wenn Sie aber tatsächlich behindert werden, müssen Sie dies zusätzlich schriftlich anmelden! Die Übertragung der Koordinationspflicht auf den AN In vielen Bauverträgen werden die Koordinationspflichten von Ihrem AG auf Sie als AN übertragen. Entsprechende Vertragsklauseln lauten z. B. : "Der AN hat seine Arbeiten mit allen anderen AN so zu koordinieren, dass keine hindernden Umstände eintreten. " Dann stellt sich die Frage, wie weit diese Plicht für Sie reicht. Die volle Koordinationspflicht scheitert daran, dass Sie als AN mit den anderen AN kein Vertragsverhältnis und daher auch keine Weisungsbefugnis haben. Rechtsprechung zu § 6 VOB/B - Seite 13 von 13 - dejure.org. Sie können also keine Anweisungen erteilen, z. an anderer Stelle zu arbeiten etc. Also haben Sie als AN trotz der Übertragung der Koordinationspflicht nicht die volle Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf wie Ihr AG. Was mit Sicherheit in Ihren Pflichtenkreis fällt, ist eine Abstimmung mit den anderen AN, wer wo und wann arbeitet.
Im Grunde müssen s... Nachrichten zum Thema "Pflichten des Auftragnehmers" Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf " Ich akzeptiere" klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere
Zu guter Letzt kann und sollte auch die GU-Vergabe möglichst mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Wie kann ein GU-Projekt partnerschaftlich gestaltet werden? Bauprojekte gehen häufig mit Konflikten zu Terminen, entstehenden Kosten und Qualität einher. Die Auftraggeber in GU-Projekten sind oftmals gut auf solche Situationen eingestellt und agieren auf Augenhöhe mit dem Auftraggeber. GU-Projekte werden daher als besonders streitträchtig wahrgenommen. Das Streitpotenzial kann aber mit verschiedenen Ansätzen entschärft werden. Wichtig ist zunächst, dass eine Kooperationskultur etabliert wird, etwa durch eine gemeinsam entwickelte und unterschriebene Projektcharta und gemeinsame Kick-off-Termine der beteiligten Personen. Einige Konflikte lassen sich dadurch vermeiden, dass das bauausführende Unternehmen möglichst frühzeitig in die Planung einbezogen wird. Durch vertragliche Anreizmodelle wie Beschleunigungs- und Kostenoptimierungsprämien können die Interessen des Generalunternehmers sowie des Auftraggebers besonders wirkungsvoll in Einklang gebracht werden.