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(Rengier, AT, § 13 Rn. 3) Objektive Zurechnung: Der Erfolg kann dem Täter objektiv zugerechnet werden, wenn dieser eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert und vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst ist. 46) Dolus Eventualis: Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Gefahr des Erfolgseintritts für möglich hält und zumindest billigend in Kauf nimmt. (Rengier, AT, § 14 Rn. 28) Unmittelbares Ansetzen: Der Täter setzt unmittelbar zur Tat an, wenn er subjektiv die Schwelle zum "Jetzt-geht's-los" überschritten hat und er objektiv Handlungen vornimmt, die ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen (h. M. Definitionen im Strafrecht mit Quellenangaben | iurastudent.de. ). (Rengier, AT, § 34, Rn. 22) Fehlgeschlagener Versuch: Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die bisherigen Tathandlungen den Erfolg nicht herbeigeführt haben und der Täter erkannt hat, dass er (mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln) den Erfolg auch nicht mehr (oder zumindest nicht ohne eine erhebliche zeitliche Zäsur) herbeiführen kann.
(Rengier, AT, § 37, Rn. 15) Tatherrschaft: Tatherrschaft meint das vom Vorsatz umfasste in-den-Händen-Halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs. (Rengier, AT, § 41, Rn. 11) Bestimmen: Bestimmen i. s. d. § 26 StGB meint das Hervorrufen des Tatentschlusses (beim Haupttäter). (Rengier, AT, § 45, Rn. Strafrecht definitionen pdf downloads. 24) Angriff: Ein Angriff ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch ein menschliches Verhalten. (Rengier, AT, § 18 Rn. 6) Erforderlich: Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff (sofort und endgültig) abzuwehren und dabei unter mehreren gleich wirksamen Verteidigungsalternativen das relativ mildeste Mittel darstellt. (Rengier, AT, § 18, Rn. 36) Gegenwärtige Gefahr: Eine Gefahr ist ein Zustand, der bei ungehindertem Fortgang den Eintritt eines Schadens für ein notstandsfähiges Rechtsgut ernstlich befürchten lässt, sofern nicht als bald Abwehrmaßnahmen getroffen werden. (Rengier, AT, § 19, Rn. 12) Beleidigung: Die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung, die geeignet ist, das Opfer in seiner Ehre herabzuwürdigen.
Eine Aussage ist die Wissensmitteilung einer vernommenen Person (einschließlich ihrer Antworten auf bestimmte Fragen) über ihre Wahrnehmungen und… Das Verlangen muss in eindeutiger, in nicht misszuverstehender Weise gestellt worden sein. Dies kann selbst durch Gesten oder in Frageform… Aufgeben der Tat bedeutet, von der weiteren Realisierung des Entschlusses, den gesetzlichen Tatbestand zu verwirklichen, auf Grund eines… Auffordern verlangt eine ausdrückliche oder konkludente Willens-Kundgabe gegenüber Dritten, dass eine beliebige andere Person den Tatbestand eines… Täter wird in Tatortnähe oder alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen und befindet sich noch im Besitz der Beute.