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Getrennte Beurkundung Ein Generalbauunternehmer annoncierte den Verkauf einer Doppelhaushälfte auf einem konkret bezeichneten Baugrundstück zu einem Gesamtpreis von rund 275. 000 EUR. Am 3. 2. 2012 wurde ein Kaufvertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses abgeschlossen. Der Vertrag verwies ausdrücklich auf das Baugrundstück. Am 29. Bauvertrag vor grundstückskauf bgb. 2012 wurde der Vertrag über den Kauf des Grundstücks beurkundet. Als die Käufer den Kaufpreis nicht zahlen konnten, leitete der Verkäufer des Grundstücks die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde ein. Hiergegen richtete sich die Vollstreckungsklage des Käufers mit der Begründung, dass der notariell beurkundete Kaufvertrag unwirksam sei. Rechtliche Einheit – beurkundungsbedürftig Damit hatte er recht. Kaufvertrag und Bauvertrag bilden im vorliegenden Fall nämlich eine rechtliche Einheit. In einem solchen Fall hätte der mit dem Kaufvertrag zusammenhängende Bauvertrag ebenfalls notariell beurkundet werden müssen. Der konkrete Bezug auf das Grundstück im Kaufvertrag spreche für die vom BGH geforderte rechtliche Einheit als Voraussetzung für die Beurkundungspflicht.
12. 05. 2022 Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 haben einige Grundstücke drastisch an Wert verloren. Das ist vielfach auch nicht mehr zu ändern – auch, um Schäden bei zukünftigen Fluten zu vermeiden. So kann ein Wiederaufbau auf manchen Grundstücken nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Haus & Grund Mönchengladbach. Trotzdem können die betroffenen Eigentümer dafür aber nicht aus der Wiederaufbauhilfe entschädigt werden. mehr… 11. 2022 Die Preisentwicklung am Immobilienmarkt geht weiterhin steil nach oben – vor allem bei Wohnimmobilien. Neue Zahlen zeigen jetzt, dass sich der Preisanstieg in diesem Jahr sogar noch einmal weiter beschleunigt hat. Das geschieht gar nicht so sehr trotz, sondern vielmehr gerade wegen dem neuen Trend zu steigenden Zinsen und hoher Inflation. Wohneigentum droht künftig für viele unbezahlbar zu werden. mehr… 10. 2022 Auf dem Markt für Wohnimmobilien hat sich seit Jahresbeginn eine äußerst ungünstige Situation zusammengebraut: Stark steigende Kreditzinsen, hohe Inflation und explodierende Baukosten treffen nach Jahren großer Nachfrage und knappen Angebots auf sehr hohe Kaufpreise.
Diese Entwicklung vollzieht sich naturgem unter dem Beifall und der Untersttzung vor allem von Vertretern des Notariats in der Literatur. Ob die Ausdehnung der Beurkundungspflicht mit Rcksicht auf die gewhnliche Praxis notarieller Beurkundungen sachlich geboten oder auch nur sinnvoll ist, sei hier dahingestellt; die Praxis mu mit dieser Entwicklung jedenfalls leben. Grundstückserwerb und Bauvertrag getrennt - frag-einen-anwalt.de. Mit Urteil vom 06. 11. 1980 hat der BGH jetzt entschieden, da auch ein Bauwerkvertrag beurkundet werden mu, wenn er mit dem in Aussicht genommenen Grundstckserwerb eine rechtliche Einheit bildet. Der Sachverhalt lautete: Ein Bautrger war durch Werkvertrag vom Besteller beauftragt, eine Doppelhaushlfte auf einem vom Besteller zu erwerbenden und vom Bautrger zu vermittelnden Grundstck zu errichten; das Grundstck gehrte einem Angestellten der Bautrgerfirma. In Abgrenzung zum Fertighaus-Urteil, bei dem der BGH den Vertrag ber die Herstellung des Fertighauses fr formlos wirksam gehalten hatte, weil der Bauvertrag und der Vertrag ber den Grundstckserwerb keine rechtliche, sondern allenfalls eine tatschliche oder wirtschaftliche Einheit bildeten, bejaht im vorliegenden Fall das Gericht eine r e c h t l i c h e E i n h e i t von Bauvertrag und (knftigem) Grundstckskaufvertrag.