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Freistellung für Jugendarbeit Für deine ehrenamtliche Mitarbeit im Zeltlager oder für Aus- und Weiterbildungen kannst du dich von deiner Arbeit freistellen lassen. Das ist gesetzlich geregelt: Jede/r Beschäftige hat einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Freistellung für ehrenamtliches Engagement | BDKJ & KJZ Offenbach. Voraussetzung ist, dass er oder sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig ist. Den richtigen Weg zum Sonderurlaub in Hessen und Rheinland-Pfalz mit dem Antragsformular findest du auf den Websiten des BDKJ Mainz. Hinweis: Bitte gebt als Veranstalter euren Stamm an. Willst du mehr wissen? BDKJ Mainz: Antrag auf Sonderurlaub
© Dekanat Dreieich Pastoraler Weg im Dekanat Dreieich © Dekanat Rodgau Pastoraler Weg im Dekanat Rodgau © Dekanat Seligenstadt BDKJ & KJZ Offenbach-Land mehr + create your church Dafür steigen wir in den Ring feel the spirit WELTfairÄNDERER In Erinnerungen schwelgen Veranstaltungen
Was gibt es? Der oben genannten Personengruppe stehen bis zu 12 Tagen Sonderurlaub im Jahr zu, die auch als 24 halbe Tage gewährt werden können. Sonderurlaub | BDKJ & KJZ Wetterau. Der Sonderurlaub ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung besteht nicht, jedoch gewährt das Land für jeden vollen Sonderurlaubstag einen Ausgleichsbetrag bis zu 60 Euro(! ). Wie geht das? Anträge müssen vier Wochen vor der beabsichtigten Freistellung bei der Beschäftigungsstelle eingehen.
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie für Soldaten findet das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" keine Anwendung Antragsverfahren Der BDKJ-Diözesanverband prüft den Antrag und stellt dann direkt beim Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung. Freistellung (Sonderurlaub) - KLJB Diözesanverband Mainz. Außerdem erfolgt eine Weiterleitung der Daten an den Hessischen Jugendring. Solltet ihr nach ca. 10 Tagen keine Nachricht erhalten, meldet euch bitte noch einmal in der KJZ!
In Rheinland-Pfalz sieht die Regelung zur Freistellung (Sonderurlaub) etwas anders aus. Du kannst Dich zwar genauso wie in Hessen als Gruppenleiter*in einer Jugendfreizeit freistellen lassen, eine Lohnfortzahlung gibt es jedoch nicht. Stattdessen hast Du die Möglichkeit im Nachgang der Veranstaltung bis zu 60, - € pro Arbeitstag an Ausfallkosten beim Land Rheinland-Pfalz zu beantragen. Hier solltest Du Dich also im Vorfeld umfangreich informieren und genau rechnen, ob eine Freistellung (Sonderurlaub) finanziell für Dich tragbar ist. In Rheinland-Pfalz findest Du alle entsprechenden Regelungen im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit. Wichtig: Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Dienstsitz des Veranstalters! Wenn Du also in Rheinland-Pfalz wohnst oder außerhalb Hessens arbeitest, der Veranstalter aber der BDKJ Limburg ist, wird der Sonderurlaub nach dem hessischen Gesetz geregelt. Der Antrag auf Freistellung muss vom jeweiligen Veranstalter der Maßnahme bei der BDKJ-Landesstelle Hessen gestellt werden.
In jedem Bundesland gibt es dazu eigene Regelungen. Welche für dich gilt, hängt vom Sitz des Trägers der Veranstaltung ab. Sehr einfach gesagt: Es gilt die Regelung des Bundeslandes, aus dem die Kinder und Jugendlichen kommen, die du betreust. Wenn du ehrenamtlich in einem Mitgliedsverband des BDKJ oder in der katholischen Jugend einer Pfarrei aktiv bist, bist du bei uns zur Beantragung deiner Freistellung/ deines Sonderurlaubes und mit all deinen Fragen zu diesem Thema genau richtig. Bitte beachte, dass ein Antrag auf Freistellung/ Sonderurlaub der Beschäftigungsstelle frühzeitig vorliegen muss und wir bei uns eingegangene Anliegen innerhalb von 14 Tagen bearbeiten. Antrag auf Freistellung / Sonderurlaub Wir helfen dir, wenn du eine Freistellung vom Job für deine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit brauchst. Bitte fülle dazu das Formular vollständig aus:
Den eigenen Erholungsurlaub für die Mitarbeit beim Zeltlager verwenden? Das muss nicht sein. Für ehrenamtliches Engagement gibt es Sonderurlaub. Das gilt für die Mitarbeit bei Veranstaltungen und Freizeiten sowie für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Sonderurlaubsregelungen in Hessen Antragsberechtigt sind Beschäftigte ab dem 16. Lebensjahr. Innerhalb eines Jahres können 12 Arbeitstage oder 24 halbe Arbeitstage genommen werden. Der BDKJ-Diözesanverband und der Hessische Jugendring befürworten den Antrag. Mit dem Befürwortungsschreiben des HJR können private Arbeitgeber beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des Arbeitsentgeltes beantragen. Neu: Für den Antrag auf Rückerstattung der Lohnkosten brauchen die Arbeitgeber eine Bestätigung des Veranstalters der Maßnahme, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer tatsächlich an der Maßnahme teilgenommen hat. Für diesen Zweck hat das Bischöfliche Jugendamt eine Teilnahmebescheinigung erstellt, die dem Antragssteller automatisch zugeht.