Anders als bei üblichen Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG den Auflösungsantrag nach § 9 KSchG auch nicht begründen. Das bedeutet für Sie als leitender Angestellter, dass sich Ihr Arbeitnehmer trotz – gerichtlich festgestellter – Unwirksamkeit der Kündigung gegen die Zahlung einer Abfindung von Ihnen trennen kann. In diesem Sinne besteht kein unbeschränkter Kündigungsschutz für leitende Angestellte, sondern vielmehr ein eingeschränkter Kündigungsschutz im Sinne eines "Abfindungsschutzes". Leitende Angestellte | BIH. Die Höhe der Abfindung richtet sich dabei nach der Vorschrift des § 10 des Kündigungsschutzgesetzes. Im Gegensatz zu leitenden Angestellten im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG lässt sich keine allgemeingültige Aussage über den Kündigungsschutz von Führungskräften treffen, da dieser von der individuellen Ausgestaltung Ihres Arbeits- bzw. Anstellungsvertrages abhängig ist. Bleiben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Führungskraft – soweit im Einzelnen vorstellbar – unterhalb der Schwellen des § 14 Abs. 1 sowie Abs. 2 KSchG, genießen Sie vollumfänglichen Kündigungsschutz als Führungskraft nach dem Kündigungsschutzgesetz wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
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- § 14 KSchG - Einzelnorm
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Leitende Angestellte nehmen im Unternehmen eine besondere Position ein. Ihnen obliegen Arbeitgeber- und Unternehmer- und damit einhergehend auch gegenüber dem Arbeitgeber besondere Vertrauensfunktionen. Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind die Folge (z. B. : Kündigungsschutz, gerichtlicher Auflösungsantrag gegen Abfindungszahlung, Arbeitszeitgesetz). Doch nicht jeder, der laut Vertrag leitender Angestellter ist, ist auch tatsächlich leitender Angestellter. Welche Konsequenzen dies sowohl für den leitenden Angestellten als auch den Arbeitgeber hat und welche weiteren Besonderheiten gelten, lesen Sie hier: Wer ist leitender Angestellter? Nicht einheitlich gesetzlich definiert ist, wer leitender Angestellter ist. § 14 KSchG und § 5 BetrVG sind in diesem Zusammenhang von Relevanz. § 14 Abs II KSchG stellt darauf ab, dass leitende Angestellte entweder zur selbstständigen Einstellung oder zur Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind. Leitende Angestellte: Status frühzeitig festlegen - WEKA. § 5 Abs. III BetrVG differenziert hingegen wie folgt: Befugnis zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern oder Generalvollmacht oder Prokura, Prokura muss im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend sein, oder Regelmäßiges Wahrnehmen von Aufgaben, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind.
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Das gilt allerdings nicht, wenn der Gekündigte weiß, dass der Kündigende Inhaber einer solchen Vollmacht ist. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Kündigungsfrist
Zudem sollte die Kündigungsfrist eingehalten worden sein. Mit Kündigungsfrist ist der Zeitraum gemeint, welcher zwischen dem Zugang der Kündigung und dem in der Kündigung genannten Beendigungsdatum liegt. Die Länge der Kündigungsfrist kann von vielen verschiedenen Faktoren abhängen. Zum einen gibt es die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB, zum anderen gibt es aber auch individuell im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelte Fristen. Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden – sie ist entweder gesetzlich oder individuell im Arbeits- bzw. Leitende angestellte kschg. Tarifvertrag geregelt. Zugang der Kündigung
Sehr problematisch ist auch der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Wird die Kündigung persönlich von Angesicht zu Angesicht übergeben, ist der Zugang unproblematisch. Anders ist es allerdings, wenn der zu Kündigende nicht anwesend ist, weil er z. im Urlaub ist.
§ 14 Kschg - Einzelnorm
Als Führungskraft oder leitender Angestellter sind Sie essentiell für Ihren Betrieb: Sie übernehmen Führungsaufgaben und Verantwortung, Sie bilden die Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und der restlichen Belegschaft. Entsprechend angemessen werden Sie auch vergütet. Doch was passiert, wenn es unerwartet zu einem Zerwürfnis kommt und der Arbeitgeber Ihnen kündigt? § 14 KSchG - Einzelnorm. Sind die als Führungskraft oder leitender Angestellter genau so geschützt wie als üblicher Arbeitnehmer und können Sie gegen eine solche Kündigung effektiv vorgehen? Worin besteht ihr Kündigungsschutz als Führungskraft oder leitender Angestellter? Was ist eine Führungskraft bzw. ein leitender Angestellter im arbeitsrechtlichen Sinne? Ob Kündigungsschutz für Sie als leitender Angestellter oder Führungskraft besteht, hängt davon ab, zu welchem Personenkreis Sie zählen und wie Ihr Anstellungs- und Arbeitsvertrag im Einzelnen ausgestaltet ist. Der Begriff der "Führungskraft" ist zunächst von dem arbeitsrechtlichen Begriff des "leitenden Angestellten" zu unterscheiden, da die Begriffe der "Führungskraft" und des "leitenden Angestellten" nicht deckungsgleich sind.
All das zeigt: es gibt gute Gründe, leitenden Angestellten bestimmte Privilegien zuzusprechen, müssen diese doch Nachteile an anderer Stelle ausgleichen. Der Arbeitgeber sollte sich aber hinreichend sicher sein, dass die Nachteile im Fall des Falles auch gerichtsfest dargelegt und ggf. bewiesen werden können.