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Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. erhalten und benötigen kurzfristig Hilfe und Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt? Worum geht es bei den Abmahnungen? Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe mahnt schon seit Jahren regelmäßig wegen Wettbewerbsverstößen beim Onlinehandel ab. Bei den uns vorliegenden Fällen ging es bisher um fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV) unzulässige Testwerbung fehlerhafte Werbung mit einer Garantie unzulässige Werbung mit einer CE-Zertifizierung Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte wird stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Schließlich wird zur Erstattung der dem Verein durch die Abmahntätigkeit entstandenen Aufwendungen aufgefordert, die auf EUR 196, 35 inkl. MwSt. beziffert werden. Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. sollten Sie möglichst schnell anwaltlich überprüfen lassen.
Der oben genannte Anbieter hatte bei diversen Produkten lediglich den Endpreis angegeben und somit gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen. Zunächst einmal verpflichtet § 2 I i. m. § 2 III der gültigen Preisangabenverordnung (PAngV) denjenigen, der Waren regelmäßig, beziehungsweise gewerbs- oder geschäftsmäßig vertreibt dazu, neben dem Endpreis, auch einen Grundpreis in einer der in Absatz 3 angegebenen Maßeinheiten anzugeben. Weiter hat er gegen die §§ 3, 4 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, die bestimmen, welche unlauteren geschäftlichen Handlungen unzulässig sind und einen Beispielkatalog anführen, der aufzeigt, welche Handlungen insbesondere unter diesen Tatbestand fallen. Handlungsberechtigung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. Die Handlungsberechtigung des Vereins gründet in § 8 III Nr. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 3 I Nr. 2 des Unterlassungsklagengesetzes, die es rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, unter Erfüllung weiterer qualifizierender Merkmale, erlaubt, gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen.
Handeln Sie sofort! Am besten Sie schicken mir jetzt Ihre Klage per Fax oder E-Mail sofort zu. Ich sehe mir die Unterlagen dann so schnell wie möglich an und teile Ihnen meine Ersteinschätzung dazu mit. Und das Beste daran: Meine Ersteinschätzung ist kostenlos für Sie!
Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben. Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z. B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann. 2. Ich prüfe Ihre Abmahnung Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. Wurden die formalen Anforderungen eingehalten? Ist die Abmahnung berechtigt? Wird eventuell zu viel gefordert? Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden? 3. Gratis Erstberatung erhalten Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung.