Kleine Sektflaschen Hochzeit
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Führen eines Fahrzeugs Führen eines Fahrzeugs mein das Ausführen der Bedienungsvorgänge unter eigener Verantwortung, das Anlassen des Motors allein reicht nicht. 1 BGHSt 35, 392. b) Im Verkehr Der Verkehrsbegriff des § 316 StGB erfasst neben dem Straßen- auch den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. Im Straßenverkehr ist nur der öffentliche, in den anderen Verkehrsarten auch der Verkehr in nichtöffentlichen Räumen erfasst. 2 MüKoStGB/Pegel, 2. Aufl. 2014, StGB § 316 Rn. 4 c) Im Fahruntüchtigen Zustand Fahrunsicherheit besteht, wenn die Gesamtleistungsfähigkeit eines Fahrzeugführers, besonders infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher (psychophysischer) Leistungsausfälle, so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr befähigt ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke – auch bei plötzlich auftretenden schwierigen Verkehrslagen – sicher zu steuern. 3 BGH v. 30. 3. Prüfungsschema 316 stgb wiring. 1959 – 4 StR 306/58, BGHSt 13, 83 = NJW 1959, 1047; BGH v. 11.
1. Examen/SR/BT 1 Prüfungsschema: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB I. Tatbestand 1. Fahrzeugführer oder Mitfahrer Führer eines Fahrzeugs ist derjenige, der das Fahrzeug in Bewegung setzt, es in Bewegung hält oder mit dem Betrieb eines Fahrzeugs befasst ist. Grundsatz: Bewegung des Fahrzeugs erforderlich Ausnahme: Verkehrsbedingter Halt. Beispiel: Halt an der Ampel. 2. Angriff verüben auf Entschlussfreiheit Ein Angriff liegt immer dann vor, wenn der Täter in feindseliger Absicht auf die in der Norm genannten Rechtsgüter einwirkt. Problem: Fahrzeug steht im Zeitpunkt des Angriffs hL: (-); Arg. : Verstoß gegen Koinzidenzprinzip, § 8 StGB BGH: (+); Arg. : Kein Verstoß, wenn Führereigenschaft während des Angriffs ("Dauerangriff") 3. Trunkenheit im Verkehr, § 316 - Jura online lernen. Ausnutzen der besonderen Verhältnisses des Straßenverkehrs Liegt vor, wenn das Opfer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs bzw. mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen befasst ist. 4. Vorsatz 5.
Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 StGB geregelt. Die fahrlässige Begehung regelt § 316 Abs. 2 StGB. Im Folgenden zeige ich Dir zuerst ein Kurzschema für den ersten Überblick über die Prüfung des § 316 StGB. Darunter findest Du dann ein ausführliches Prüfungsschema zu § 316 StGB mit Definitionen. Zunächst ein Kurzschema zu § 316 StGB ohne Definitionen: A. Tatbestand I. Objektiver Tatbestand 1. Führen eines Fahrzeugs 2. Im Verkehr 3. Im Zustand der Fahruntüchtigkeit infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel a) alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit b) Fahruntüchtigkeit infolge des Genusses anderer berauschender Mittel II. Subjektiver Tatbestand B. Rechtswidrigkeit C. Schuld D. Konkurrenzen Sodann ein ausführliches Schema zu § 316 StGB mit Definitionen und Klausurproblemen: Erfasst werden nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern jedes Fahrzeug mit vergleichbarem Gefährdungspotential (z. Prüfungsschema 316 stgb parts. B. auch Fahrräder). 1 Das Fahrzeug führt, wer es durch die bestimmungsgemäßen Antriebskräfte unmittelbar in Bewegung setzt oder hält und die Bewegung unter Handhabung der jeweiligen technischen Vorrichtungen ganz oder teilweise leitet.
(…) X war zum Tatzeitpunkt jedoch schuldunfähig i. § 20 StGB (krankhafte seelische Störung). " Nun geht es wie folgt weiter: "Das Verhalten könnte dem Täter jedoch nach den Grundsätzen der actio libera in causa zugerechnet werden. " An dieser Stelle werden nun in der Klausur bereits zwei Theorien diskutiert: a. Ausnahmetheorie Nach der Ausnahmetheorie scheidet die Berufung auf § 20 StGB ausnahmsweise aus, wenn der Täter den Zustand der Schuldunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat. Dies wäre auch eine Ausnahme zu dem Koinzidenzprinzip, nach dem alle Deliktsmerkmale zumindest ein Mal während der Tatausführung gemeinsam vorliegen müssen. b. Ausdehnungstheorie Danach sei das Merkmal "bei Begehung der Tat" in § 20 StGB auf den Zeitpunkt der Rauschherbeiführung auszudehnen. Beide Theorien sind jedoch wegen eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. Prüfungsschema 316 stgb cable. 2 GG und § 1 StGB bzw. des eindeutigen Wortlauts des § 20 StGB abzulehnen. 2. Neuer Prüfungsansatz Anschließend ist die Prüfung neu anzusetzen, etwa wie folgt: "X könnte sich jedoch durch dieselbe Handlung nach § 212 Abs. 1 StGB i.
Schreib uns bei WhatsApp und erfahre mehr.