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Finden sich weitere Fehler in der Widerrufsbelehrung wie etwa der Passus "Die Frist beginnt frühestens …", ist die Widerrufsbelehrung nach überwiegender Ansicht der OLGs eindeutig falsch. Der BGH hat zwischenzeitlich höchstrichterlich festgestellt, dass diese Widerrufsbelehrung der Sparkassen für Darlehensverträge falsch und fehlerhaft ist. In seiner Entscheidung vom 12. XI ZR 564/15 führte er dies näher aus. Bankrecht – Widerrufsjoker: Widerrufsbelehrung der Sparkassen fehlerhaft! - MWLG.de Rechtsanwaltskanzlei. Daher sollte es bei dieser Widerrufsbelehurng keine Diskussionen mehr geben. Sparkassenbelehrungen ab dem Jahr 2010 können ebenfalls fehler enthalten! Das OLG München hat mit Urteil vom 21. 17 U 334/15 eine weitere Version der Sparkassenbelehrungen aus den Jahren 2011 und 2012 für unwirksam erklärt. Der Ansicht des OLG München hinsichtlich neurer Sparkassenbelehrungen hat sich zudem das OLG Koblenz und das LG Ravensburg angeschlossen. Der BGH entscheidet zudem im Februar über diese neueren Sparkassenbelehrungen.
Die im Darlehnsvertrag verwendete Widerrufsinformation nennt jedoch als Beispiele für die Pflichtangaben teilweise solche nach Art. 247 § 6 EGBGB, die also für den vorliegenden Darlehensvertrag gerade keine Pflichtangaben sind. So sind die in der Klammer als Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB aufgeführten Beispiele "Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages und Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde" tatsächlich gar keine Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB. Fehlerhafte widerrufsbelehrung sparkasse 2011 youtube. Insofern ist die Vertragsklausel auch unrichtig und irreführend, weil der Beginn der Widerrufsfrist an gar nicht zwingend erforderliche und teilweise sogar gar nicht vorhandene Angaben geknüpft wird. "
Eher am Rande stellten die Münchener Richter ihre Entscheidung jedoch auch auf einen weiteren Belehrungsfehler ab, nämlich auf die unvollständigen Pflichtangaben ohne deren Mitteilung die Widerrufsfrist nicht beginnen sollte. Die Richter finden neue Fehler in der Widerrufsbelehrung der Sparkasse Die vom Sparkassenverband bundesweit in den Jahren 2010-2012 verwendeten Widerrufsbelehrungen enthalten auszugsweise die folgende Formulierung: "Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. Fehlerhafte widerrufsbelehrung sparkasse 2011 e. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vetrags, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. " Genau diese Information in der Widerrufsbelehrung der Sparkasse halten die Verdener Richter für nicht ordnungsgemäß (Urteil vom 08.