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(1) Das Gericht kann die Strafe wegen Meineids, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. (2) Die Berichtigung ist verspätet, wenn sie bei der Entscheidung nicht mehr verwertet werden kann oder aus der Tat ein Nachteil für einen anderen entstanden ist oder wenn schon gegen den Täter eine Anzeige erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden ist. Falsche eidesstattliche Versicherung - Schema / Definition. (3) Die Berichtigung kann bei der Stelle, der die falsche Angabe gemacht worden ist oder die sie im Verfahren zu prüfen hat, sowie bei einem Gericht, einem Staatsanwalt oder einer Polizeibehörde erfolgen.
tarekmaldini Foren-Praktikant(in) Beiträge: 4 Registriert: 27. 05. 2009, 18:26 28. 2009, 12:15 Hallo Ihr seid echt super, Ich bin neu im Jura Wesen und hab keine Ahnung. Mein Chef stellt an mich wegen meinem abgeschlossenen BWL Studium hohe Anforderungen. Millionenbetrug und Geldwäsche: Wuppertaler Polizei geht gegen Clan vor. Thema: Wir haben eine Mandantin der " Falsche Versicherung an Eides Statt " vorgeworfen wird. Sie hat in der EV vor dem Gerichtsvollzieher nachweislich falsche Angaben gemacht und unter Eid versichert. Sachverhalt: Die Mandantin wurde von Ihrem Gläubiger zwangsvollstreckt und Sie musste die EV abgeben. In der EV gibt die verheiratete Frau an " Ich habe keinerlei Einkommen, lebe vom Gehalt meines Mannes " " Keine Einküfte aus Nichtselbstständiger Arbeit " Der Gläubiger zeigt die Dame bei der Polizei an wegen Falsche Versicherung an Eides Statt. Um den Nebenjob zu schützen hat Sie in der EV den nicht angegegebn. Vor, während und nach der EV arbeitete die Frau bei einem Unternehmen als 400 Euro KRaft. Jetzt meine Frage, Ich soll jetzt strafmildernde Gründe erarbeiten bzw. den Sachverhalt aufklären.
Eine einmal gemachte Falschaussage bzw. falsche Angabe kann berichtigt werden. Im Falle einer vollendeten falschen uneidlichen Aussage, eines Meineides, oder einer falschen eidesstattlichen Versicherung drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen. Ein gemachter Fehler durch eine Falschaussage kann aber tatsächlich berichtigt werden. Berichtigung falscher Angaben – Milderung der Strafe oder Straffreiheit Das Gericht kann eine Strafe wegen der Aussagedelikte der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB), des Meineids (§ 154 StGB) und der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) nach eigenem Ermessen und eigener Einschätzung des Einzelfalles mildern. Strafanzeige falsche versicherung an eides statt o. Es ist es sogar denkbar, dass das Gericht gänzlich von Strafe absieht. Wer mithilfe seines Rechtsanwaltes oder seines Strafverteidigers eine Strafmilderung bewirken will, muss die strafmildernde Berichtigung von Angaben allerdings rechtzeitig machen. Berichtigung von Angaben – Strafmilderung oder Straffreiheit tritt nur bei rechtzeitiger Berichtigung ein Für das Kriterium der Rechtzeitigkeit der Berichtigung sieht § 158 StGB verschiedene Voraussetzungen vor: Die Berichtigung muss noch in der Entscheidung verwertbar sein.
Genauso steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner zur Verfügung, um weitere gegebenenfalls notwendige rechtliche Schritte im Verfahren mit Ihnen zu besprechen und durchzuführen.
Ist dies als falsche Vermögensauskunft strafbar? Angenommen der Schuldner füllt zwar das Vermögensverzeichnis zusammen mit dem Gerichtsvollzieher aus, weigert sich anschließend aber, dieses zu unterschreiben. Und lehnt obendrein auch jede andere Form einer Versicherung an Eides Statt ab. Macht er sich strafbar? Mit dieser Situation hatte sich bereits der Bundesgerichtshof (BGH) auseinanderzusetzen. Dieser sah die Voraussetzungen des § 156 StGB als nicht erfüllt. Dem Verhalten des Schuldners ließe sich keine solche falsche Versicherung entnehmen. Eidesstattliche Versicherung - Verjährungsfrist Strafrecht. Vielmehr sei die Verweigerung der Unterschrift gerade dahingehend zu deuten, dass er keine Verantwortung für den Inhalt der Erklärung übernehme wolle (BGH, Beschluss vom 11. 11. 2015, Az. 1 StR 339/15). Falschheit der Versicherung, dass die Vermögensauskunft richtig und vollständig ist Als zweite Voraussetzung verlangt das Strafgesetzbuch, dass diese Versicherung falsch war, also nicht mit der Wirklichkeit in Einklang stehe. Außerdem muss der Inhalt, den der Täter falsch angibt, auch von der Wahrheitspflicht erfasst sein.
Die Anwaltskanzlei von Dr. Böttner in Hamburg steht Ihnen für persönliche Beratung und Vertretung im Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Aussagedelikten zur Verfügung.