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25. 09. 2018, 13:53 von Meine Frau war in einer stationären Rehamassnahme und hat nach ca. 1 Woche von der Rehaklinik angeblich die Fahrtkosten ( Anreisekosten per PKW) ausbezahlt bekommen. Sie hat keinerlei Unterlagen darüber bekommen sondern nur ihr wurde nur das Geld ( 102 €) ausgehändigt.. Da Sie schlecht deutsch spricht hat sie sich auch nicht getraut konkret nochmals nachzufragen. Ich bezweifele das dies wirklich die PKW Anreisekosten zur Reha waren. Habe noch nie gehört das die KLINIK diese Fahrtkosten an den Rehabilitanten auszahlt. Sommer, SGB V § 42 Belastungserprobung und Arbeitstherapie | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Da hat doch die Klinik nix mit zu tun... Bei meinen 2 Rehas wurden die PKW Anreisekosten immer erst nach der Reha von meiner Rentenversicherung auf mein Konto ausgezahlt und niemals bar in der Klinik. 25. 2018, 14:12 Zitiert von: Hermann Grieger Bei Mir wurde, auf Nachfrage, vom Sozialberater in der Klinik ausgezahlt. 25. 2018, 14:28 Habe noch nie gehört das die KLINIK diese Fahrtkosten an den Rehabilitanten auszahlt. Da hat doch die Klinik nix mit zu tun...
Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festzustellen. Dazu gehören Analysen der intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und zu Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Die Belastungserprobung ist eine Vorstufe der beruflichen Rehabilitation. Sie kann auch Hinweise zur (stufenweisen) Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern. Fahrkostenregelung bei Krankenfahrten: AOK Gesundheitspartner. Zuständig sind die Träger der Rehabilitation (u. a. die Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Sozialen Entschädigung, Sozialhilfe). Die Träger der Krankenversicherung sind gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern nachrangig zur Leistung verpflichtet.
#1 Hallo, wie dokumentieren andere Kliniken die Probeübernachtung mit einer Dauer größer 24h(z. B. Wochenende)? Theoretisch müßten doch die Patienten für diesen Zeitraum beurlaubt werden. Oder? mfg Psycho #2 Hallo PsyKo, laut unserem Landesvertrag (Teil "KBV") gilt der Tag des Urlaubsantritts und der Tag des Urlaubsendes im BPflV-Bereich als Abrechnungstag. Eine Beurlaubung von heute 8 Uhr bis morgen 20 Uhr ist also abrechnungstechnisch unschädlich und wird nur in der Krankenakte dokumentiert, aber nicht in den Abrechnungsdaten. Längerdauernde Beurlaubungen (mehr als 1 Nacht) sind in unserem Haus nicht erlaubt, falls erforderlich wird entlassen und neu aufgenommen. Beste Grüße - NV #3 Hallo NV, bei uns wird es genauso gehandhabt. "Beurlaubungen" gibt es überhaupt nicht mehr - wenn es therapeutisch notwendig ist, so gibt es Belastungserprobungen, die aber nie länger als eine Nacht dauern. Viele Grüße, B. Belastungserprobung psychiatrie fahrtkosten bei. Gohr #4 Nabend zusammen Eine Belastungserprobung gibt es bei uns in der Regel im Rahmen einer Entlassungsvorbereitung und wird ärztlicherseits als notwendig deklariert und ist entsprechend angeordnet und dokumentiert.